Autor Thema: Tarifänderung E9 Split in a b c  (Read 6515 times)

BAT

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Antw:Tarifänderung E9 Split in a b c
« Antwort #15 am: 11.05.2022 17:36 »

Insofern wäre für mich die Frage, ob Athene's Arbeitgeber ihrer Antragsrücknahme zugestimmt hat?

Sollte er es nicht getan haben -auch konkludent - würde sich die ganze Frage doch nicht stellen.  ;)

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Antw:Tarifänderung E9 Split in a b c
« Antwort #16 am: 11.05.2022 18:57 »

Insofern wäre für mich die Frage, ob Athene's Arbeitgeber ihrer Antragsrücknahme zugestimmt hat?

Sollte er es nicht getan haben -auch konkludent - würde sich die ganze Frage doch nicht stellen.  ;)

Wenn wir also annehmen ihr Arbeitgeber hat der Rücknahme zugestimmt, dann ließen sich aus dem Antrag keine Ansprüche mehr herleiten.

Athene

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Antw:Tarifänderung E9 Split in a b c
« Antwort #17 am: 11.05.2022 23:10 »
Der Arbeitgeber hat zugestimmt. Das bedeutet dann, dass ein neuer Mitarbeiter die Stelle nach 9c macht  (stufengleich) und ich nur nach 9b bezahlt werde weil ich wegen Verlusten bei der Stufenlaufzeit den Antrag nicht gestellt habe. Was für ein doofer Tarifvertrag!

BAT

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Antw:Tarifänderung E9 Split in a b c
« Antwort #18 am: 12.05.2022 09:09 »

Wenn wir also annehmen ihr Arbeitgeber hat der Rücknahme zugestimmt, dann ließen sich aus dem Antrag keine Ansprüche mehr herleiten.

Da gibt es doch nichts anzunehmen. Nach der Schilderung ist sie in 9b, der AG hat also die Antragsrückname angenommen. Das ganze wohl rechtswidrig. daher der Verweis auf den Rechtsweg.

Ansonsten ist nicht die Regelung Mist, sondern die ganze 9c überflüssig. Demnächst haben wir 30 € Sprünge zwischen den Gruppen, wenn immer mehr eingeführt werden.  ;)

Athene

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Antw:Tarifänderung E9 Split in a b c
« Antwort #19 am: 17.05.2022 07:52 »
Nunja, das ist jetzt aber ein 200€ Sprung

BAT

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Antw:Tarifänderung E9 Split in a b c
« Antwort #20 am: 17.05.2022 09:08 »
Nunja, das ist jetzt aber ein 200€ Sprung

Ja eben. Ab einem bestimmten Gehalt müssen aufgrund der Steuerprogression eher 400 bis 500 € Sprünge da sein. Ähnlich wie im Besoldungsbereich. Zumindest bis zur E10, ab dann dämpft die BBG bei den meisten wieder ab wieder ab.

Bei 200 € kann ich besser Verivox bemühen und habe mehr netto über.  ;)

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Antw:Tarifänderung E9 Split in a b c
« Antwort #21 am: 17.05.2022 09:44 »
Ja eben. Ab einem bestimmten Gehalt müssen aufgrund der Steuerprogression eher 400 bis 500 € Sprünge da sein. Ähnlich wie im Besoldungsbereich. Zumindest bis zur E10, ab dann dämpft die BBG bei den meisten wieder ab wieder ab.

Bei 200 € kann ich besser Verivox bemühen und habe mehr netto über.  ;)

ich finds hinsichtlich der Tätigkeitsmerkmale logisch. Bislang wars egal, ob das Heraushebungsmerkmal besondere Verantwortung erfüllt ist, oder nicht, es blieb bei der 9b. Die Erfüllung eines zusätzlichen Merkmals mit mehr Entgelt zu versehen erscheint mir sinnvoll. Ob der Betrag dahinter toll ist, ist eine andere Frage.

BAT

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Antw:Tarifänderung E9 Split in a b c
« Antwort #22 am: 17.05.2022 09:48 »
An meinen Merkmalen hat sich von der E9 in die E9b, in die E9c NULL geändert.  ;)

Organisator

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Antw:Tarifänderung E9 Split in a b c
« Antwort #23 am: 17.05.2022 10:06 »
An meinen Merkmalen hat sich von der E9 in die E9b, in die E9c NULL geändert.  ;)

Frühe Geburt ist nicht immer eine Gnade  ;D
Oder Glück gehabt - je nach dem...