Autor Thema: Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen  (Read 3252 times)

Elke1980

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Hallo liebe Foristen,

ich bin Chemikantin (Abschluss im Jahr 2000) und arbeite als einzige festangestellte Mitarbeiterin in einem Universitätslabor für Materialprüfung (Geltungsbereich TVL NRW). Die anderen Kollegen sind alles jüngere Wissenschaftler mit befristeten Verträgen, die jeweils für bestimmte Zeiträume bei uns tätig sind und auch mal im Labor einige Sachen erledigen, die sich aus ihren Forschungsarbeiten/Dissertationen ergeben.

Leider hat es bei mir trotz der ziemlich ungewöhnlichen Funktion nur zu einer EG 8 gereicht, die auf einen Tätigkeitsaufstieg aus BAT VIb zurückgeht. Eine Höhergruppierung nach EG 9a wird von der Personalabteilung mit dem Argument ausgeschlossen, dass ich ja eigentlich mit meiner Ausbildung nicht zu 100 % richtig auf der Stelle wäre und als eine Art Quereinsteigerin zu betrachten bin. Normalerweise wäre es eher eine Werkstoffprüfer- oder Technikerstelle und ich könnte eigentlich froh sein, überhaupt auf einer festen Stelle und in EG 8 zu sein (!).

In der Praxis ist es aber so, dass die Wissenschaftler ohne mich im Labor nichts geregelt bekommen würden, weil sie halt alle gar keinen handwerklichen oder labortechnischen Hintergrund haben. Die müssen komplett angelernt werden, wenn es um labormäßiges Arbeiten geht, was aber auch klipp und klar meine Aufgabe ist.

Im kleinen Kreis haben wir uns nun überlegt, ob man die (eher vorgeschoben wirkenden) Argumente der Personalbteilung nicht dadurch umgehen könnte, dass man mich zur Laborleiterin (auf technischer, nicht-wissenschaftlicher Ebene) ernennt - was ich im Alltag, bei aller Bescheidenheit, im Prinzip auch längst bin. Es mag doof klingen, ist aber wirklich so: Ohne mich läuft da nichts, allein die ganze Verwaltung der Mess-/Prüfmittel, Chemikalien usw. Ich mag solche Sprüche ("ohne mich läuft nix") eigentlich überhaupt nicht, aber was wahr ist, muss auch wahr bleiben.

Hierzu gibt es nun Stimmen, die sagen, das wäre bei belastbarer Darstellung (Stellenbeschreibung) überhaupt kein Problem, aber auch welche, die sich wieder auf das obige Argumentationsmuster stützen und meinen, man könne eine Chemikantin nicht einfach zur Laborleiterin machen. Mein Chef ist noch am zweifeln, ob er diesen Vorstoß in Richtung Personalabteilung wagen kann.

Mich würde hier mal die Meinung der Forenmitlieder interessieren.

Danke euch und schönes Wochenende...

Gruß Elke

Unknown

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Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
« Antwort #1 am: 30.04.2022 12:47 »
Welche auszuübenden Tätigkeiten wurden dir übertragen? Diese machst du und wenn die Tätigkeiten unklar sind die Personalabteilung fragen, ob diese mit übertragen worden sind. Wenn Tätigkeiten anfallen die dir nicht übertragen wurden, dann sagst du das einfach und lässt es dann gegen die Wand laufen. Erfahrungsgemäß muss erstmal was gegen die Wand laufen bis was passiert.

Elke1980

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Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
« Antwort #2 am: 30.04.2022 13:03 »
Es ist natürlich schon so, dass meine Tätigkeiten im Grundsatz auch so übertragen wurden und in der Stellenbeschreibung stehen. Vom Wortlaut hier ist das aber alles sehr zurückhaltend formuliert, so dass man beim Lesen eher den Eindruck bekommt, ich wäre da halt "eine" (und nicht "die") Mitarbeiterin, die hier und da so ein bisschen an den Geräten rumspielt und irgendwelchen Professoren oder Wissenschaftlern mal ein Reagenzglas anreicht und hinterherwischt, wenn was getropft hat. Die Wirklichkeit sieht aber nun mal eher so aus, wie eingangs beschrieben.

Es ist auch nicht meine Absicht, jetzt auf stur zu stellen und nur noch streng nach Stellenbeschreibung zu arbeiten oder die Jungs gegen die Wand laufen zu lassen, um mich zur verkannten Heldin stilisieren zu können. Ich möchte eher wissen, wie realistisch Leute, die mit Eingruppierungen und Stellenbewertungen Erfahrung haben, die Idee der Laborleiterernennung einschätzen bzw. ob es vergleichbare reale Fälle gibt, in denen so etwas durchgezogen wurde.

Max

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Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
« Antwort #3 am: 30.04.2022 15:14 »
Ich sehe hier keine Aufgaben die über das Normale hinausgehen und keine ungewöhnliche Funktion. Es mag dir nur ungewöhnlich vorkommen,  da du die einzige Assistentin bist und ihr vielleicht eine sehr winzige Einheit seid.
Bestellwesen, Geräteverwaltung, Assistenz, Einarbeitungen usw. hat nichts mit einer Leitungsfunktion zu tun sondern ist Tagesgeschäft das man von jeder Assistentin erwarten kann.


WasDennNun

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Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
« Antwort #4 am: 30.04.2022 15:18 »
Meine Erfahrung (nicht Labor, sondern generell mit den Personaler) ist, dass man sie erst dazu zwingen muss, dass sie eine der Realität entsprechenden Tätigkeitsbeschreibung absegnen.
Entweder durch Sturheit (also nach dem Motte Verwaltung schlägt man mit Verwaltung, wenn ihr mir nicht sagt, was ich tun soll, mache ich halt das was ihr mir gesagt habt: nix)
oder dadurch, dass deine Vorgesetzten eine entsprechende Tätigkeitsbeschreibung (also deine "Laborleitung" und all das komplizierte höherwertige Zeugs) dort einreichen und klar sagen: Das ist das was hier gemacht werden muss und Elke macht das. Bitte bestätigen, dass sie das machen darf, da wir ansonsten unser Labor nicht mehr betreiben können.

Und damit kann man dann heraus finden wie man eingruppiert ist.

Unknown

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Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
« Antwort #5 am: 30.04.2022 19:15 »
Bloß sind in den überwiegenden Fällen die Arbeitnehmer einfach zu feige um dagegen vorzugehen und folglich funktioniert das System halt. Jammern kann jeder und der Personalabteilung ist das relativ egal. Demnach braucht man sich einfach nicht wundern, wenn man sich über den Tisch gezogen fühlt.
Man liest es doch hier im Forum hundertfach, was alles falsch läuft, bloß wieviele sind dagegen vorgegangen und haben hier auch noch das Ergebnis mitgeteilt. Das waren die wenigsten. Leider. Somit wiederholt sich regelmäßig immer wieder der selbe Sachverhalt.

Max

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Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
« Antwort #6 am: 30.04.2022 22:59 »
Weckt ihr da nicht zu viele Hoffnungen?
Werkstoffprüfer sind E3-E7.
TA könnte man vielleicht eine E9a irgendwie zusammenbekommen.
Die beschriebenen Tätigkeiten lassen aber keine besondere Schwierigkeit oder Verantwortung erkennen.

Tiffy

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Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
« Antwort #7 am: 01.05.2022 11:20 »
Das Problem, wenn sich jemand, der in EG 7 gehört, aber bereits EG 8 bekommt, mit der Personalabteilung anlegt und 9a kriegen will, ist doch erfahrungsgemäß dieses, dass dann angefangen wird, alle höherwertigen Tätigkeitsbestandteile aufzuführen und quantitativ zu analysieren - mit dem total überraschenden Ergebnis, dass der Anteil eben gerade nicht ausreicht, um die Eingruppierung insgesamt nochmals anzuheben.

WasDennNun

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Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
« Antwort #8 am: 01.05.2022 13:33 »
Ich frage mich immer wieder, warum die Menschen das mit sich machen lassen.
Man bestimmt für sich was man haben will und sucht sich einen AG der es zahlt.
Insbesondere wenn man einen Beruf gelernt hat, den es nicht nur im öD gibt.

Wenn der AG vertreten durch die PA nicht will, dann halt nicht, da muss man sich nicht anlegen, sondern Konsequent sein.

Elke1980

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Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
« Antwort #9 am: 01.05.2022 13:56 »
Normalerweise arbeiten Chemikanten oder Werkstoffprüfer auf  Facharbeiterebene im Labor Aufgaben ab, die ihnen von Laborleitern zugewiesen werden. Normal ist aber eigentlich nicht, dass Wissenschaftler/Doktoranden in wesentlichem Ausmaß betreut werden und ein Labor komplett in Eigenregie organisiert wird, da dies eine Besonderheit im Universitätsbereich ist. Wieso dann gerade dies nicht geeignet sein soll, mir besondere Verantwortung oder meinen Aufgaben einen besonderen Schwierigkeitsgrad zu attestieren, leuchtet nicht unbedingt ein. Was sollte eine Labormitarbeiterin wie ich denn machen, um in den Genuss einer solchen Zuschreibung zu kommen?

Lars73

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Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
« Antwort #10 am: 01.05.2022 14:44 »
In welchen Abschnitt der Entgeltordnung in welcher Eingruppierung (ggf. mit Fallgruppe) siehst du dich denn?

Elke1980

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Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
« Antwort #11 am: 01.05.2022 18:12 »
Ich bin da tarifrechtlich zu wenig Fachfrau, aber grundsätzlich sehe oder sähe ich mich da bei den technischen Assistenten anstatt bei den Laboranten, oder auch bei den staatlich geprüften Technikern, zumindest von der Tätigkeit her.

clarion

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Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
« Antwort #12 am: 01.05.2022 20:26 »
Ich bin da auch kein Fachmann.

 An deiner Stelle  würde ich mich jetzt mit dem TV- L beschäftigen und eine Arbeitsplatzbeschreibung mit den Tätigkeitsmerkmalen zusammen schreiben, die in die gewünschte Entgeldgruppe führt.

WasDennNun

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Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
« Antwort #13 am: 02.05.2022 05:49 »
Oder Gehaltsforderungen stellen und einen AG suchen der diese erfüllt.
Denn warum soll man die Arbeit der Personalentwicklungsabteilung und der Vorgesetzten machen.

Organisator

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Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
« Antwort #14 am: 02.05.2022 11:30 »
Denn warum soll man die Arbeit der Personalentwicklungsabteilung und der Vorgesetzten machen.

Weil sie sonst keiner macht und Gehen nicht immer eine Alternative ist.