Autor Thema: Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen  (Read 3248 times)

Elke1980

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Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
« Antwort #15 am: 05.05.2022 19:56 »
Mal angenommen, durch eine neue Stellenbeschreibung würde festgestellt, dass meine Arbeit zu einem (ausreichend großen) Anteil eigentlich der eines staatl. gepr. Technikers entspricht: Wäre es dann trotz der fehlenden Technikerausbildung möglich, mich wegen Wahrnehmung dieser Aufgaben wie einen Techniker in 9a einzugruppieren, oder würde das auch nur für 7 bis 8 reichen?

Max

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Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
« Antwort #16 am: 05.05.2022 21:25 »
Man könnte dich auch wie einen Techniker in E8 eingruppieren bzw. wegen der mangelnden Ausbildung in E7, falls der Status des sonstigen Beschäftigten nicht bejaht wird.

Ich glaube ihr zieht das von der falschen Seite auf. Anstatt auf dich abzustellen sollte dein Chef einfach seine zugewiesenen Stellen neu verhandeln, vorausgesetzt er hat ausreichend Standing an deiner Uni.
Bei mir rennen viele theoretisch überbezahlte Leute herum. Aber wenn man erstmal x Stellen in der Wertigkeit y hat,  ist es der Verwaltung relativ egal was man ausschreibt, wer die Stelle hat und was die Person tut. Man orientiert sich einfach am Stellenplan der Gruppe. Der wird aber nicht fein säuberlich von der Personalabteilung erstellt,  sondern ist das Ergebnis von Kuhhandel.

WasDennNun

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Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
« Antwort #17 am: 05.05.2022 21:46 »
Oder mit anderen Worten:
Tarif ist die Unterste Grenze auf die man einen Rechtsanspruch hat.
alles darüber ist das, was man verhandelt.
Du musst klarstellen, dass du mehr willst, die müssen dafür sorgen, dass sie es hinbekommen.
Kriegen sie das nicht hin, bist du nicht wichtig genug für sie, bzw. deine Vorgesetzten  sind nicht wichtig genug.

Ansonsten: fehlende Voraussetzungen in der Person führt zu einer EG weniger



Faunus

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Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
« Antwort #18 am: 14.05.2022 10:11 »
Wenn Du wissenstechnisch mit einem staatlich geprüften Techniker mithalten kannst, hast Du Dir mal überlegt, dass Du Prüfungen an der Uni mitschreibst? Es gab an meiner früheren Uni einen Chemietechniker, der von der Studienfakultät unterstützt wurde, so dass er pro Semester eine VO in der AZ besuchen konnte, die Prüfung mitschrieb und nach 5-6 Jahren hatter er alle vom Studiendekan vorgegebenen Prüfungen (9-10 St.), den BSc. in der Tasche und wurde statt nach  E8 oder 9 dann mit  E11 beglückt. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass es finanziell sicher noch weiterging. Aber mitbekommen habe ich nichts mehr davon. Ist auch schon wieder ein paar Jahre her.

Da müssen sich halt mal Deine Vorgesetzten und Wissenschaftler beim Studiendekan ins Zeug legen. Irgendwie muss ein Nachweis von Dir / Deinem Vorgesetzten erbracht werden, dass Du vergleichbar arbeiten kannst. Würden Lippenbekenntnisse ausreichen, wären wir alle in E15 ;-)

Elke1980

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Antw:Chemikantin zur technischen Laborleiterin ernennen
« Antwort #19 am: 15.05.2022 12:04 »
Danke für den Tipp, aber das würde wirklich nicht funktionieren. Mit der Erlaubnis meines Chefs, in der Arbeitszeit Vorlesungen, Seminare, Klausuren etc. wahrzunehmen, wäre es ja längst nicht getan - dadurch hätte ich ja nicht auch automatisch die Zeit für so was. Da ich in meiner Funktion allein bin, kann ich mir das zeitlich einfach nicht einrichten. Und als Ehe-, Hausfrau und Mutter habe ich privat keine Zeit, zu Hause über Büchern zu sitzen, um für Prüfungen zu lernen. Alles im Leben hat seine Zeit - meine ist dafür jedenfalls vorbei.

Gibt es im TV-L eigentlich auch so etwas wie diese sagenumwobene Ausnahme von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht nach x Jahren in einer Tätigkeit?