Autor Thema: Eingruppierung rückwirkend, fehlende Stellenbeschreibung  (Read 5870 times)

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Wenn mündlich, dann nicht übertragen, dann nicht machen.
Oder aber eine Gesprächsnotiz verfassen und bestätigen lassen und solange es nicht machen.

Das klingt in der Theorie wirklich einfach, nur gut, dass der Anwaltstermin steht. Dann lass ich das einfach mal bis dahin liegen  ???
Von einfach war nie die Rede, man muss halt die Gegenseite mit den eigenen Waffen bekämpfen.
Aber dazu muss man natürlich viel Kraft und nerven investieren.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,934
Wenn mündlich, dann nicht übertragen, dann nicht machen.
Oder aber eine Gesprächsnotiz verfassen und bestätigen lassen und solange es nicht machen.

Das klingt in der Theorie wirklich einfach,
Ist tatsächlich nicht immer einfach. Allerdings muss man sich auch vor einer übergriffigen Führungskraft schützen und sie darauf hinweisen, nach welchen Spielregeln man bereit ist, zu arbeiten. Und dazu gehört auch, die Übertragung der (neuen) Tätigkeiten von einer befugten Stellen (selten die Führungskraft direkt, sondern in der Regel der Arbeitgeber / Personalstelle) zu verlangen und bis dahin nur die bislang übertragenen Tätigkeiten auszuüben.