Autor Thema: [HE] Versorgungslücke Dienstunfähigkeit  (Read 2195 times)

Pesten73

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[HE] Versorgungslücke Dienstunfähigkeit
« am: 02.05.2022 16:56 »
Hallo ihr Lieben !
Bei der Durchsucht meiner Versicherungsunterlagten bin ich auf folgendes (eventuelles) Problem gestoßen:

Bei Eintritt in den Dienst (ich bin Beamter in Hessen) 2012 habe ich auf Anraten meines Versicherungsberaters eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Laut Vertrag deckt diese eine mögliche Dienstunfäigkeit vollständig ab. Mir ist nun aber aufgefallen, dass die Leustungen mit Erreichen des 60. Lebensjahres enden. Soweit ich mich noch an das Gespräch vor 10 Jahren erinnere, meinte der Versicherungsmensch, danach erhalte ich ohnehin die volle Pension.

Nun habe ich mich mal etwas mit dem Thema befasst, diverse Rechner bemüht und komme zu dem (laienhaften) Ergebnis, dass ich offentlichtlich eine extreme Versorgungslücke ab dem 60. Lebensjahr habe.

Ich bin, bedingt durch Studium und vorherige Ausbildung, recht spät in den Dienst eingestiegen. Nehme man mal an, ich würde zum 01.01.2023 - im Alter von 44 Jahren - dienstunfähig werden (was ich nicht hoffe), käme ich auf 11 Dienstjahre. Dazu kämen max. 3 anrechenbare Jahre Studium, 2 Jahre Vorbereitungsdienst und 13 Monate Zivildienst. Insgesamt also 17 Jahre ruhegehaltsfähige Zeit. 17x1,79% ergäbe dann 30,43% des aktuellen Bruttolohns. Ist das so richtig ? Irgendwo habe ich auch noch etwas von Zurechnungszeit und dann wiederum von Abzügen bei Eintritt in den Ruhestand vor 65 Jahren gelesen, ohne es wirklich verstanden zu haben.

Im Moment wäre das kein größeres Problem, da ja noch die DU-Versicherug dazu kommt. Aber nach Erreichen des 60. Lebensjahres würde diese wegfallen und ich - so wie ich es sehe - dann bis zum Lebensende immer auf den 30,43% hängen bleiben, oder ? Oder ist es so, dass auch wärend der Dienstunfähigeit die ruhegehaltsfähige Zeit weiter anwächst, ich also bspw. mit 60 Jahren bei 59% und mit 67 Jahren bei 71% wäre ?

Es wäre super, wenn sich jemand damit auskennt und mir ein wenig Klarheit verschaffen könnte. Ggfs. müsste ich meine Versicherung dann nochmal nachkustieren (wenn das mit dem zunehmenden Alter dann jetzt wahrscheinlich auch teuer wird) ?

vielen Dank !






« Last Edit: 03.05.2022 03:47 von Admin2 »

Lars73

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Antw:Versorgungslücke Dienstunfähigkeit
« Antwort #1 am: 02.05.2022 17:28 »
Pensionsrecht ist nicht so mein Thema. Aber zu beachten sind, dass es Mindestpensionen bei Dienstunfähigkeit gibt (35% oder mindestens 62% der A6 Endstufe).

sapere aude

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Antw:Versorgungslücke Dienstunfähigkeit
« Antwort #2 am: 02.05.2022 17:47 »
Zueechnungszeit =
2/3 der Zeit zwischen der Ruhestandversetzung und der Vollendung des 60. Lebensjahres.
Bei Dienstunfähigkeit beträgt der Abschlag max. 10,8 %.
Ob die Mindestpension einschlägig ist, hängt auch maßgeblich von Deiner "Besoldungsgruppe und -stufe" ab.

ChrBY

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Antw:Versorgungslücke Dienstunfähigkeit
« Antwort #3 am: 02.05.2022 19:40 »
Da meine eigenen Daten nahezu identisch sind (2023 44 Jahre alt und 2012 Dienstbeginn, allerdings Bayern statt Hessen) und ich ebenfalls nach langen Gesprächen mit verschiedenen Versicherungsmaklern eine Dienstunfähigkeitsversicherung (korrekte Bezeichnung: Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel) abgeschlossen habe, möchte ich kurz antworten:

Hallo ihr Lieben !
Bei der Durchsucht meiner Versicherungsunterlagten bin ich auf folgendes (eventuelles) Problem gestoßen:

Bei Eintritt in den Dienst (ich bin Beamter in Hessen) 2012 habe ich auf Anraten meines Versicherungsberaters eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Laut Vertrag deckt diese eine mögliche Dienstunfäigkeit vollständig ab. Mir ist nun aber aufgefallen, dass die Leustungen mit Erreichen des 60. Lebensjahres enden. Soweit ich mich noch an das Gespräch vor 10 Jahren erinnere, meinte der Versicherungsmensch, danach erhalte ich ohnehin die volle Pension.

Die Aussage des Versicherungsvertreters ist schlicht und einfach falsch. Man erhält die volle Pension beinahe ausschließlich nach 40 Dienstjahren (inkl. Vorbereitungsdienst und drei Jahren anrechenbarer Studienzeit) und gleichzeitigem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze von 67 Jahren. Seltene Sonderfälle wie bereits während des Dienstes vorhandene Schwerbehinderung, Dienstunfähigkeit kurz vor der Pensionierung sowie Dienstunfähigkeit wegen Dienstunfalls lasse ich hier außen vor, bei Interesse kann ich dazu aber gern noch etwas schreiben.

Zitat
Nun habe ich mich mal etwas mit dem Thema befasst, diverse Rechner bemüht und komme zu dem (laienhaften) Ergebnis, dass ich offentlichtlich eine extreme Versorgungslücke ab dem 60. Lebensjahr habe.

Die Vermutung ist korrekt. Es entsteht eine gewaltige Versorgungslücke.

Zitat
Ich bin, bedingt durch Studium und vorherige Ausbildung, recht spät in den Dienst eingestiegen. Nehme man mal an, ich würde zum 01.01.2023 - im Alter von 44 Jahren - dienstunfähig werden (was ich nicht hoffe), käme ich auf 11 Dienstjahre. Dazu kämen max. 3 anrechenbare Jahre Studium, 2 Jahre Vorbereitungsdienst und 13 Monate Zivildienst. Insgesamt also 17 Jahre ruhegehaltsfähige Zeit.

17 + 1/12. Es wird taggenau gerechnet.

Zitat
17x1,79% ergäbe dann 30,43% des aktuellen Bruttolohns. Ist das so richtig ? Irgendwo habe ich auch noch etwas von Zurechnungszeit und dann wiederum von Abzügen bei Eintritt in den Ruhestand vor 65 Jahren gelesen, ohne es wirklich verstanden zu haben.

(17 + (1/12) + 16*(2/3)) * 1,79375 % = 49,78 % (Rundung immer auf zwei Dezimalen, Zurechnungszeit von 16 Jahren berücksichtigt)

Hessen rechnet bis zum 60. Lebensjahr zu, Bayern bis zum 62.

Vom Ergebnis werden dann noch 10,8 % abgezogen (Achtung, Prozent, nicht Prozentpunkte), also 44,40 %.

(Technisch nicht ganz korrekt, da die 10,8 % vom Ruhegehalt und nicht vom Ruhegehaltsatz abgezogen werden, aber mathematisch ist dies im vorliegenden Fall kein Unterschied.)

Bei diesem Ruhegehalt bleibt es dann lebenslang (natürlich macht man Tabellenänderungen mit). Man erhält jedoch mindestens das amtsabhängige Mindestruhegehalt (35 % der letzten eigenen Dienstbezüge) oder – falls höher – das amtsunabhängige Mindestruhegehalt (in Hessen 62 % von A 6, Stufe 8, in Bayern 66,5 % von A 3, Stufe 9, im Bund 65 % von A 4, Stufe 8 ).

Zitat
Im Moment wäre das kein größeres Problem, da ja noch die DU-Versicherug dazu kommt. Aber nach Erreichen des 60. Lebensjahres würde diese wegfallen und ich - so wie ich es sehe - dann bis zum Lebensende immer auf den 30,43% hängen bleiben, oder ?

Man bleibt lebenslang hängen, ja.

Zitat
Oder ist es so, dass auch wärend der Dienstunfähigeit die ruhegehaltsfähige Zeit weiter anwächst, ich also bspw. mit 60 Jahren bei 59% und mit 67 Jahren bei 71% wäre ?

Nein.

Deswegen sollte man eine Dienstunfähigkeitsversicherung nie bis nur zum 60. Geburtstag abschließen. Die Versorgungslücke ist hier zu groß, sofern beispielsweise noch Kredite abzuzahlen sind, die bis zur Pensionierung laufen.

Empfehlenswert (aber teuer!) ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung bis zum 67. Geburtstag. Ich habe für mich einen Kompromiß mit Endalter 65 gewählt (spart ungefähr 25 % des Beitrags), aber eine Lücke von sieben Jahren zu lassen ist schon etwas riskant, sofern man auf das Geld angewiesen ist.

Die lebenslang niedrigere Pension (also die Lücke ab 67) kann man überhaupt nicht abdecken. Man muß sich dann während der Dienstunfähigkeit bis zum 67. Geburtstag finanziell so aufstellen, daß man auch danach mit dem dann niedrigen Ruhegehalt zurechtkommt.

Zitat
Es wäre super, wenn sich jemand damit auskennt und mir ein wenig Klarheit verschaffen könnte. Ggfs. müsste ich meine Versicherung dann nochmal nachkustieren (wenn das mit dem zunehmenden Alter dann jetzt wahrscheinlich auch teuer wird) ?

vielen Dank !

Kann man machen, ist aber teuer. Wichtig: Bei Beamten nur Anbieter mit echter Dienstunfähigkeitsklausel auswählen. Davon gibt es leider immer weniger (meines Wissens nur noch drei Anbieter). Unbedingt von einem wirklich guten Versicherungsexperten beraten lassen!

Pesten73

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Antw:Versorgungslücke Dienstunfähigkeit
« Antwort #4 am: 02.05.2022 22:43 »
Danke euch ! Das sind zwar nicht die Antworten, die ich mir erhofft habe  :P aber sie haben mich weitergebracht.

Dann heißt es wohl "gesund bleiben und durchhalten bis zum bitteren Schluss" - und beim nächsten Versicherungsabschluss genauer aufpassen  ;D

viele Grüße

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Antw:[HE] Versorgungslücke Dienstunfähigkeit
« Antwort #5 am: 03.05.2022 10:09 »
Uns ist damals von unserer Beraterin erklärt worden, dass man bei der persönlichen Kalkulation nicht übersehen darf, dass die Dienstunfähigkeit sehr viel weiter entfernt ist als die Berufsunfähigkeit. Es besteht ja die Möglichkeit, ggf. unter Abzügen weiter beschäftigt zu werden, wenn man zu seiner spezifischen hauptamtlichen Tätigkeit nicht mehr in der Lage ist, aber durchaus weiter arbeiten kann.

Und in dem Zusammenhang muss man dann auch bedenken, welche Ereignisse zu einer vollkommenen Dienstunfähigkeit führen können. In vielen Fällen ist hier auch noch eine Unfallversicherung in Betracht zu ziehen.

Absolute Sicherheit gibt es nie, aber die Fallwahrscheinlichkeit wird damit geringer.

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Antw:[HE] Versorgungslücke Dienstunfähigkeit
« Antwort #6 am: 03.05.2022 10:32 »
Uns ist damals von unserer Beraterin erklärt worden, dass man bei der persönlichen Kalkulation nicht übersehen darf, dass die Dienstunfähigkeit sehr viel weiter entfernt ist als die Berufsunfähigkeit. Es besteht ja die Möglichkeit, ggf. unter Abzügen weiter beschäftigt zu werden, wenn man zu seiner spezifischen hauptamtlichen Tätigkeit nicht mehr in der Lage ist, aber durchaus weiter arbeiten kann.

Was auf die Tätigkeit ankommt. In einem Bürojob sollte es sehr schwierig sein, Berufsunfähig und nicht gleich auch Dienstunfähig zu sein. Daher kommt es immer auf die Tätigkeit an sich an.

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Antw:[HE] Versorgungslücke Dienstunfähigkeit
« Antwort #7 am: 03.05.2022 11:54 »
Uns ist damals von unserer Beraterin erklärt worden, dass man bei der persönlichen Kalkulation nicht übersehen darf, dass die Dienstunfähigkeit sehr viel weiter entfernt ist als die Berufsunfähigkeit. Es besteht ja die Möglichkeit, ggf. unter Abzügen weiter beschäftigt zu werden, wenn man zu seiner spezifischen hauptamtlichen Tätigkeit nicht mehr in der Lage ist, aber durchaus weiter arbeiten kann.

Was auf die Tätigkeit ankommt. In einem Bürojob sollte es sehr schwierig sein, Berufsunfähig und nicht gleich auch Dienstunfähig zu sein. Daher kommt es immer auf die Tätigkeit an sich an.

Das ist richtig, allerdings ist die Wahrscheinlichkeit der Dienstunfähigkeit dafür auch geringer als bspw. bei einem Polizisten (wobei mir klar ist, dass mit dienstlich bedingter Dienstunfähigkeit anders verfahren wird). Am Ende handelt es sich bei der Risikoabwägung ja immer um eine Wette, bei der das Versicherungsunternehmen eine Prämie festlegen wird, mit der es wahrscheinlicher Gewinn als Verlust macht; und umgekehrt wollte ich nur darauf hinweisen, dass es m.E. wichtig ist, das eigene Risiko realistisch einzuschätzen, ehe man sich gegen jede Eventualität versichert und damit vor allem den Versicherungen nutzt.

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Antw:[HE] Versorgungslücke Dienstunfähigkeit
« Antwort #8 am: 03.05.2022 13:17 »
Uns ist damals von unserer Beraterin erklärt worden, dass man bei der persönlichen Kalkulation nicht übersehen darf, dass die Dienstunfähigkeit sehr viel weiter entfernt ist als die Berufsunfähigkeit. Es besteht ja die Möglichkeit, ggf. unter Abzügen weiter beschäftigt zu werden, wenn man zu seiner spezifischen hauptamtlichen Tätigkeit nicht mehr in der Lage ist, aber durchaus weiter arbeiten kann.

Was auf die Tätigkeit ankommt. In einem Bürojob sollte es sehr schwierig sein, Berufsunfähig und nicht gleich auch Dienstunfähig zu sein. Daher kommt es immer auf die Tätigkeit an sich an.

Das ist richtig, allerdings ist die Wahrscheinlichkeit der Dienstunfähigkeit dafür auch geringer als bspw. bei einem Polizisten (wobei mir klar ist, dass mit dienstlich bedingter Dienstunfähigkeit anders verfahren wird). Am Ende handelt es sich bei der Risikoabwägung ja immer um eine Wette, bei der das Versicherungsunternehmen eine Prämie festlegen wird, mit der es wahrscheinlicher Gewinn als Verlust macht; und umgekehrt wollte ich nur darauf hinweisen, dass es m.E. wichtig ist, das eigene Risiko realistisch einzuschätzen, ehe man sich gegen jede Eventualität versichert und damit vor allem den Versicherungen nutzt.

Vor allem den letzten Satz kann ich nur unterstreichen. Eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung halte ich für Büroarbeiter für sinnlos.
Alles andere ist persönliche Risikoabwägung, ob man voraussichtlich das Rentenalter erreicht und wie man damit umgeht, wenn nicht.