Autor Thema: Einstufung nach Anwärterschaft  (Read 1469 times)

witusch

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Einstufung nach Anwärterschaft
« am: 02.05.2022 17:13 »
Hallo zusammen,

ich werde ab Herbst eine einjährige Anwärterschaft für den gehobenen technischen Dienst absolvieren. Mein Studium schloss ich erst vor kurzem ab, kann aber mehrere Jahre Berufserfahrung und eine technische Ausbildung vorweisen. Nun frage ich mich, ob die Zeit vor meinem Studium berücksichtigt wird, oder eventuell erst nach einer plausiblen Begründung meinerseits?

Viele Grüße

Nachtrag: Noch keine beruflichen Berührungspunkte mit dem ÖD gehabt. Alter: Mitte 30

Asperatus

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Antw:Einstufung nach Anwärterschaft
« Antwort #1 am: 08.05.2022 12:06 »
Schau mal in § 27 f. BBesG und die zugehörigen Abschnitte in der BBesGVwV.

Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit, sind anzuerkennen. Zur Gleichwertigkeit muss die Tätigkeit der Wertigkeit oder Schwierigkeit nach mindestens einer Tätigkeit der jeweiligen Laufbahngruppe entsprechen. Da die Tätigkeit vor dem Studium erfolgte und für die Laufbahngruppe ein Bachelorstudium erforderlich ist, ist eine Anerkennung hier vermutlich schwierig.

Beamten können weitere hauptberufliche Zeiten, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, ganz oder teilweise anerkannt werden, soweit diese für die Verwendung förderlich sind. Das käme evtl. in Betracht, ist aber eine Kann-Bestimmung und liegt somit im Ermessen der Behörde. Die Anerkennung erfolgt häufig zu 50 % der Zeiten.

Die Berücksichtigung erfolgt von Amts wegen. Der Nachweis erfolgt über Arbeitszeugnisse oder vergleichbar. Nur im Ausnahmefällen käme eine dienstliche Erklärung in Betracht. Daher ist es wichtig, der Behörde einen möglichst ausführlichen und vollständigen Nachweis des bisherigen Berufs-/Ausbildungsweges zu geben.

Wehrdienstzeiten, Bundesfreiwilligendienst etc. werden ebenfalls angerechnet.