Autor Thema: [Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr  (Read 6603 times)

Anwärter2022

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Liebe alle,

diesen Herbst werde ich ein Duales Studium bei einer Kommune in Hessen beginnen, in dessen Rahmen ich auch verbeamtet werde.

Meine hauptsächliche "Sorge" bezieht sich auf meine zukünftige Krankenversicherungs-Situation. Leider war ich nämlich von 2017 bis 2018 gut ein Jahr in ambulanter psychotherapeutischer Behandlung (verschiedene Angststörungen). In den letzten Jahren ist das alles ziemlich gut verlaufen, so dass zum Glück auch die Amtsärztin mir ein uneingeschränkt positives Gesundheitszeugnis für meine Verbeamtung ausstellte.

Jedoch befürchte ich aufgrund meiner bisherigen Recherchen, dass die meisten Krankenversicherer das nicht so unproblematisch einschätzen werden.
Nach allem, was ich bisher so gelesen habe, muss man wohl bei den Gesundheitsfragen, mit Blick auf psychotherapeutische Behandlungen, in der Regel Auskunft über die letzten 10 Jahre geben.
Das Offenlegen meiner Vorerkrankung würde dann wohl meist dazu führen, dass ich nur über die Öffnungsklausel aufgenommen werden könnte und dann vermutlich auch mit den maximalen 30% Risikozuschlag zu rechnen hätte.

Bis hierhin alles richtig oder habe ich mich bereits irgendwo vertan?


Meine erste große Frage an euch wäre, welche Konsequenzen ein Eintritt in eine PKV über die Öffnungsklausel für mich hätte.
Wird man, wenn man sich auf diese Weise einem Versicherer quasi "aufzwingt" später als Versicherter zweiter Klasse gesehen, den man sowieso am liebsten loswerden würde?
Nehmen einen die privaten Krankenkassen überhaupt ohne Sperenzchen auf oder müsste ich damit rechnen, dass man trotzdem versucht, meinen Beitritt zu blockieren?
Und würde ich den selben Versicherungsschutz bekommen, den auch "reguläre" Versicherte genießen? Bisher habe ich es so verstanden, dass mir alle "normalen" Beihilfe-Tarife der teilnehmenden Krankenkassen offen stehen müssten, nicht aber unbedingt die Beihilfe-Ergänzungstarife, für die man sowieso extra zahlen muss?


Meine zweite Frage bezieht sich auf den anfallenden Risikozuschlag und ob ihr eine realistische Möglichkeit seht, diesen zu minimieren oder in Zukunft ganz loszuwerden. Ich hatte mich bei meiner lokalen Verbraucherzentrale erkundigt, wo man mir leider mitteilte, dass insbesondere bei psychischen Erkrankungen ein nachträgliches Loswerden eines Risikozuschlages fast unmöglich ist, da sich nicht zweifelsohne beweisen lasse, dass kein erhöhtes Risiko mehr besteht.
Die Option, über die ich jetzt noch nachdenke, ist irgendwie eine Verhandlungslösung mit einem Versicherer zu treffen, die für diesen das Risiko und für mich die Kosten reduziert.
Ließe sich etwa eine Wartezeit von zum Beispiel 10 Jahren auf die Gewährung von psychotherapeutischen Behandlungen vereinbaren? Oder ein Selbstbehalt auf Leistungen dieser Art von einigen Tausend Euro? Oder zumindest eine erhöhte potenzielle Rückerstattung bei Leistungsfreiheit zum Ausgleich der Zuschläge?
Sind solche Optionen legal und ließen sich die seriösen Versicherer auf sowas ein?


Und natürlich weiß ich, dass einem an vielen anderen Stellen von Leistungsausschlüssen abgeraten wird, persönlich schätze ich aber die Gefahr, dass ich doch nochmal auf solche Leistungen angewiesen sein werde, auf weit unter 1% ein und falls es doch mal hart auf hart käme, könnte ich eine Behandlung auch immer noch aus eigenem Erspartem finanzieren.
Viel wichtiger wäre es mir da, auch für mein persönliches Selbstwertgefühl, nicht aufgrund einer Geschichte, die jetzt schon bald 5 Jahre her ist, für den Rest meines Lebens mit massiven Risikozuschlägen "gebrandmarkt" zu sein.


Also, vielen Dank fürs Lesen allerseits! Ich würde mich über ein paar Einschätzungen von euch sehr freuen :)
Natürlich wäre ich auch für jedweden weiteren Tipp bezüglich Eintritt in die PKV sehr dankbar :D

Ansonsten wünsche ich euch noch einen schönen Tag, Abend oder Morgen, wann auch immer ihr das hier eben lest!

ChrBY

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Nach allem, was ich bisher so gelesen habe, muss man wohl bei den Gesundheitsfragen, mit Blick auf psychotherapeutische Behandlungen, in der Regel Auskunft über die letzten 10 Jahre geben.

Hier ist die Tabelle, welche Zeiträume von den Versicherern bei psychischen Erkrankungen abgefragt werden:

https://www.pkv.wiki/cms/pkv/info/abgefragte-zeitraeume-in-den-antraegen-zur-krankenvollversicherung-2018

Es gibt folglich zwei Versicherer, die bei ambulanter Behandlung psychischer Erkrankungen nur drei Jahre abfragen.

Anwärter2022

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Cool, das ist schon mal sehr hilfreich!

Gibt ja auch einige, die 5 Jahre abfragen. Vielleicht wäre es auch ein Plan, zu Beginn meiner Anwärterzeit notfalls per Öffnungsklausel in eine PKV zu gehen und die 30% erst mal in Kauf zu nehmen. Vor der Verbeamtung auf Probe hätte ich ja dann die 5 Jahre locker rum und könnte bei einem Wechsel in eine andere PKV den Risikozuschlag loswerden?

Eventuell könnte ich dann mit einem guten Vertragsangebot sogar meiner ersten Krankenversicherung ein bisschen Druck machen, dass mich diese doch bitte ohne Risikozuschlag weiterversichern mögen, weil ich ansonsten wechsle? Setzt natürlich voraus, dass ich mich bis dahin als guten (und gesunden) Kunden erwiesen habe.

ChrBY

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Vielleicht wäre es auch ein Plan, zu Beginn meiner Anwärterzeit notfalls per Öffnungsklausel in eine PKV zu gehen und die 30% erst mal in Kauf zu nehmen. Vor der Verbeamtung auf Probe hätte ich ja dann die 5 Jahre locker rum und könnte bei einem Wechsel in eine andere PKV den Risikozuschlag loswerden?

Keine gute Idee. Jede PKV fragt als erstes ab, ob in der Vergangenheit bereits ein Antrag bei einem anderen Versicherer abgelehnt oder nur zu erschwerten Bedingungen (Risikozuschlag) angenommen wurde. Und hierauf muß man genauso wahrheitsgemäß antworten wie bei Gesundheitsfragen.

Zitat
Eventuell könnte ich dann mit einem guten Vertragsangebot sogar meiner ersten Krankenversicherung ein bisschen Druck machen, dass mich diese doch bitte ohne Risikozuschlag weiterversichern mögen, weil ich ansonsten wechsle? Setzt natürlich voraus, dass ich mich bis dahin als guten (und gesunden) Kunden erwiesen habe.

Dieser Plan wird aus obengenanntem Grund nicht aufgehen, zumal man die Öffnungsaktion nur genau einmal im Leben in Anspruch nehmen kann.

Mein Vorschlag wäre es daher, einen der beiden Versicherer zu wählen, die nur drei Jahre abfragen. Aber es gäbe auch noch einen anderen Ausweg (nicht ganz so gut, weil teurer, aber gangbar): so lange in der GKV (dann natürlich mit doppeltem Beitrag) bleiben, bis die fünf Jahre nach Ende der Psychotherapie abgelaufen sind. Dann einen Antrag bei einem Versicherer stellen, der fünf Jahre abfragt, und die GKV kündigen.

Max

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Du wirst nicht mit der Versicherung verhandeln können. Das liegt zum einen daran,  dass du gar nicht an die Entscheider rankommst und zum anderen wird dein Risikozuschlag oder Ablehnung nicht gewürfelt sondern beruht auf Statistik. Im Zweifel hat die Versicherung kein Interesse an dir, da du rechnerisch ein verlustgeschäft wärst. Da ist es ihnen auch egal ob dich jemand anders versichert.

Du solltest nicht davon ausgehen,  dass Angaben gegenüber einer Versicherung auch dort verbleiben und nicht doch noch irgendwie von Mitbewerbern verarbeitet werden können.

Wenn PKV, dann mach das über einen Makler zur anonymen Risikoanfrage und schau dir die an,  die nur 3 Jahre abfragen, also im Prinzip DBV. Falls es bei euch keine pauschale Beihilfe gibt muss wohl eine PKV her. Hier würde ich nicht das Risiko einer GKV eingehen,  da du damit nach 6 Monaten ggf. das Recht auf Nutzung der Öffnungsaktion verlierst und es kann dir gesundheitlich ja doch noch was zustoßen. Ich weiß nicht,  ob du bei BAP nochmal die Möglichkeit der Öffnungsaktion hättest.
Du müsstest dann abwägen ob dir eine bestimmte PKV trotz Öffnungsaktion lieber wäre als eine andere mit regulärer Annahme.


Anwärter2022

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Zitat
Keine gute Idee. Jede PKV fragt als erstes ab, ob in der Vergangenheit bereits ein Antrag bei einem anderen Versicherer abgelehnt oder nur zu erschwerten Bedingungen (Risikozuschlag) angenommen wurde.

Das ist sehr gut zu wissen und würde diesen Plan natürlich vereiteln. Vielen Dank für die Info.

Zitat
Mein Vorschlag wäre es daher, einen der beiden Versicherer zu wählen, die nur drei Jahre abfragen.

Ist natürlich eine Option, auch wenn man sich damit natürlich schon sehr stark einschränken würde. Ich schaue mir die beiden Versicherungen mal an und überlege dann, ob eine der beiden für mich in Frage kommt.
Bevor ich aber jetzt womöglich langfristig in einem Tarif ende, auf den ich eigentlich gar keine Lust habe, würde ich dann aber doch eher den Risikozuschlag hinnehmen.
Vor allem wäre ja dann, wenn ich ein Mal in einer PKV bin wie du schon sagst, der Schuss mit der Öffnungsklausel endgültig weg.

Anwärter2022

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Danke für deine Einschätzungen!


Du solltest nicht davon ausgehen,  dass Angaben gegenüber einer Versicherung auch dort verbleiben und nicht doch noch irgendwie von Mitbewerbern verarbeitet werden können.

Diese Gefahr hatte ich tatsächlich auch schon im Hinterkopf, jedoch meinte die Dame in der Verbraucherzentrale, dass dies eigentlich nicht vorkomme auch aus Gründen des Datenschutzes. Aber gut, so wirklich sicher kann man natürlich nie wissen, welche Informationen vielleicht doch ausgetauscht werden.

Zitat
Wenn PKV, dann mach das über einen Makler zur anonymen Risikoanfrage und schau dir die an,  die nur 3 Jahre abfragen, also im Prinzip DBV.

Das klingt nach einem Plan und werde ich hoffentlich bald so umsetzen!

Zitat
Falls es bei euch keine pauschale Beihilfe gibt muss wohl eine PKV her. Hier würde ich nicht das Risiko einer GKV eingehen,  da du damit nach 6 Monaten ggf. das Recht auf Nutzung der Öffnungsaktion verlierst und es kann dir gesundheitlich ja doch noch was zustoßen. Ich weiß nicht,  ob du bei BAP nochmal die Möglichkeit der Öffnungsaktion hättest.

Tatsächlich hat man auch bei der Verbeamtung auf Probe noch die Möglichkeit der Öffnungsaktion offen, allerdings so wie ich das verstanden habe nur, wenn man bisher noch gesetzlich versichert war.

Zitat
Du müsstest dann abwägen ob dir eine bestimmte PKV trotz Öffnungsaktion lieber wäre als eine andere mit regulärer Annahme.

Yep, auf diese Entscheidung wird es letztendlich hinauslaufen. Muss mich da nochmal ganz genau informieren, welche Versicherer für mich wirklich langfristig in Frage kommen.

BeamterimNorden

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Zitat
Tatsächlich hat man auch bei der Verbeamtung auf Probe noch die Möglichkeit der Öffnungsaktion offen, allerdings so wie ich das verstanden habe nur, wenn man bisher noch gesetzlich versichert war.

Da würde ich noch einmal genau nachfragen. Ich wurde direkt BaL und musste auch über die Öffnungsaktion gehen und da musste ich nachweisen, dass ich vorher noch nie verbeamtet wurde (sprich BaP war).
Mir wurde gesagt, dass die Öffnungsaktion wirklich nur bei der allerersten Verbeamtung möglich sei...

Anwärter2022

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Da würde ich noch einmal genau nachfragen. Ich wurde direkt BaL und musste auch über die Öffnungsaktion gehen und da musste ich nachweisen, dass ich vorher noch nie verbeamtet wurde (sprich BaP war).
Mir wurde gesagt, dass die Öffnungsaktion wirklich nur bei der allerersten Verbeamtung möglich sei...

Meine Quelle ist die "Broschüre zur Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung" mit Stand Juli 2020, die sich hier abrufen lässt:
https://www.pkv.de/positionen/krankenversicherung-fuer-beamtinnen-und-beamte/

Da heißt es auf Seite 5 zum Teilnahmeberechtigten Personenkreis:
Zitat
"Im Rahmen der Öffnungsaktionen werden die folgenden Personengruppen in die Private Krankenversicherung aufgenommen:
[...]
b) Beamtenanfänger
mit Anspruch auf Beihilfe nach den Beihilfevorschriften des Bundes oder eines Landes, und zwar
• Beamte auf Probe (auch wenn ein Beamtenverhältnis auf
Widerruf vorausgegangen ist
, während dessen eine Versicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung bestand)
• Beamte auf Zeit oder Lebenszeit, wenn kein Dienstverhältnis
auf Probe vorangegangen ist
[...]"

Deine Situation war wohl ein bisschen anders, da du direkt BaL wurdest und nicht so wie ich vorher durch die Anwärterschaft (BaW) durch musstest. So wie ich das sehe, müsste ich die Öffnungsaktion spätestens mit meiner Verbeamtung auf Probe in gut drei Jahren nutzen.


Wie bist du denn generell mit deiner Entscheidung, über die Öffnungsklausel in eine PKV zu gehen, zufrieden? Sind die Konditionen in deinen Augen fair oder fühlst du dich bei irgendwas benachteiligt (mal vom Risikozuschlag abgesehen)? Hat die PKV dich seit deinem Antrag gut behandelt oder hattest du das Gefühl, die würden dich eigentlich lieber loswerden?

clarion

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Hallo,

ich bin über die Öffnungsaktion in der PKV gelandet.

Direkte Folgewirkung: Die professionelle Zahnreinigung wurde mit einem Schlag um sage und schreibe 25 Euro teurer, während GKV-versicherte Patienten beim selben Zahnarzt noch den alten Preis gezahlt haben! Das aber nur so ein unwesentliches "Funfact" am Rande.

Frech war, dass die KV versucht hat, beim ersten Mal ein Hilfsmittel abzulehnen, das ich aufgrund der Behinderung brauche, die mich in die Öffnungsaktion gezwungen hat: Das hat die PKV im übrigen nur einmal gewagt. Ein spitzer Brief meinerseits mit der Androhung den Ombudsmann einzuschalten, führte zur Kostenübernahme. Und seitdem hatte ich nie wieder Probleme mit der Kostenerstattung oder Reparaturen meines Hilfsmittels.

Sonst ist die PKV ganz neutral. Ich reiche ein und es wird ziemlich zeitnah bezahlt. Insofern bin ich zufrieden.

Allerdings hadere ich sehr mit dem Umstand, aufgrund einer angeborenen Behinderung benachteiligt zu sein. Hätte mein Bundesland bei der Verbeamtung die pauschale Beihilfe gehabt, hätte ich diese Option sehr ernsthaft geprüft. 


BeamterimNorden

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Einen direkten Vergleich habe ich natürlich nicht, da ich ja von Anfang an den Aufschlag hatte, aber ich habe mich eigentlich ein den letzten 8 Jahren nie wie ein Versicherter 2. Klasse in der PKV gefühlt.

Ich habe ja den gleichen Tarif wie ohne Öffnungsaktion und dadurch also die gleichen Rechte wie alle anderen Versicherten auch, bloß dass ich nicht den Beihilfeergänzungstarif abschließen konnte, das war sehr schade, dieser hätte 1-2 sehr interessante Punkte für mich gehabt. Aber irgendwas ist ja immer  ;)

Aber wie clarion sagte, falls der Bund schon die pauschale Behilfe gehabt hätte, dann hätte ich das in Verbindung mit Zusatzversicherungen (Krankenhaus) auch sehr ernsthaft geprüft...

Anwärter2022

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Supi, vielen Dank euch beiden für die nochmal sehr guten Beiträge!

Und ja, ich denke ich kann deine Gefühle irgendwo nachvollziehen, clarion. Bei mir ist es auch so, dass mich die 30% Risikozuschlag auf keinen Fall ruinieren werden, aber es fühlt sich einfach irgendwie blöd an, für eine Sache, für die man nichts kann und die sich jetzt auch nicht mehr ändern lässt, vielleicht bis an sein Lebensende "gebrandmarkt" zu sein.

Denke letzten Endes werde ich es aber wohl oder übel akzeptieren. Hilft ja alles nichts und nur aus verletztem Stolz werde ich nicht in eine PKV gehen, an der ich ansonsten überhaupt nicht interessiert wäre.

WasDennNun

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Hallo,

ich bin über die Öffnungsaktion in der PKV gelandet.

Direkte Folgewirkung: Die professionelle Zahnreinigung wurde mit einem Schlag um sage und schreibe 25 Euro teurer, während GKV-versicherte Patienten beim selben Zahnarzt noch den alten Preis gezahlt haben! Das aber nur so ein unwesentliches "Funfact" am Rande.
Den Effekt hatte ein Freund von mir auch, er hat darauf hingewiesen, dass er den alten Preis bezahlen wird, da ihm kein neues Angebot vorher unterbreitet wurde und er auch zukünftig nicht gewillt ist diesen Preis zu zahlen, da er es aus eigener Taschen bezahlen muss. Ansonsten müsste er den Arzt wechseln.
Der Arzthelferin hat ne neue Rechnung geschickt und sich entschuldigt, weil sie dachte die PKV bezahlt es.

Kingrakadabra

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Hallo,

ich bin über die Öffnungsaktion in der PKV gelandet.

Direkte Folgewirkung: Die professionelle Zahnreinigung wurde mit einem Schlag um sage und schreibe 25 Euro teurer, während GKV-versicherte Patienten beim selben Zahnarzt noch den alten Preis gezahlt haben! Das aber nur so ein unwesentliches "Funfact" am Rande.

Also hat der Zahnarzt mehr verlangt, weil du über die Öffnungsklausel versichert bist? Wie soll er davon Wind bekommen haben?

Meiner Erfahrung nach hat man da keine Einschränkungen zu erwarten!

BeamterimNorden

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Hallo,

ich bin über die Öffnungsaktion in der PKV gelandet.

Direkte Folgewirkung: Die professionelle Zahnreinigung wurde mit einem Schlag um sage und schreibe 25 Euro teurer, während GKV-versicherte Patienten beim selben Zahnarzt noch den alten Preis gezahlt haben! Das aber nur so ein unwesentliches "Funfact" am Rande.

Also hat der Zahnarzt mehr verlangt, weil du über die Öffnungsklausel versichert bist? Wie soll er davon Wind bekommen haben?

Meiner Erfahrung nach hat man da keine Einschränkungen zu erwarten!


Nicht wegen der Öffnungsaktion, sondern weil man jetzt Privatpatient ist  ;)  >:(

War bei mir übrigens auch so...