Liebe alle,
diesen Herbst werde ich ein Duales Studium bei einer Kommune in Hessen beginnen, in dessen Rahmen ich auch verbeamtet werde.
Meine hauptsächliche "Sorge" bezieht sich auf meine zukünftige Krankenversicherungs-Situation. Leider war ich nämlich von 2017 bis 2018 gut ein Jahr in ambulanter psychotherapeutischer Behandlung (verschiedene Angststörungen). In den letzten Jahren ist das alles ziemlich gut verlaufen, so dass zum Glück auch die Amtsärztin mir ein uneingeschränkt positives Gesundheitszeugnis für meine Verbeamtung ausstellte.
Jedoch befürchte ich aufgrund meiner bisherigen Recherchen, dass die meisten Krankenversicherer das nicht so unproblematisch einschätzen werden.
Nach allem, was ich bisher so gelesen habe, muss man wohl bei den Gesundheitsfragen, mit Blick auf psychotherapeutische Behandlungen, in der Regel Auskunft über die letzten 10 Jahre geben.
Das Offenlegen meiner Vorerkrankung würde dann wohl meist dazu führen, dass ich nur über die Öffnungsklausel aufgenommen werden könnte und dann vermutlich auch mit den maximalen 30% Risikozuschlag zu rechnen hätte.
Bis hierhin alles richtig oder habe ich mich bereits irgendwo vertan?
Meine erste große Frage an euch wäre, welche Konsequenzen ein Eintritt in eine PKV über die Öffnungsklausel für mich hätte.
Wird man, wenn man sich auf diese Weise einem Versicherer quasi "aufzwingt" später als Versicherter zweiter Klasse gesehen, den man sowieso am liebsten loswerden würde?
Nehmen einen die privaten Krankenkassen überhaupt ohne Sperenzchen auf oder müsste ich damit rechnen, dass man trotzdem versucht, meinen Beitritt zu blockieren?
Und würde ich den selben Versicherungsschutz bekommen, den auch "reguläre" Versicherte genießen? Bisher habe ich es so verstanden, dass mir alle "normalen" Beihilfe-Tarife der teilnehmenden Krankenkassen offen stehen müssten, nicht aber unbedingt die Beihilfe-Ergänzungstarife, für die man sowieso extra zahlen muss?
Meine zweite Frage bezieht sich auf den anfallenden Risikozuschlag und ob ihr eine realistische Möglichkeit seht, diesen zu minimieren oder in Zukunft ganz loszuwerden. Ich hatte mich bei meiner lokalen Verbraucherzentrale erkundigt, wo man mir leider mitteilte, dass insbesondere bei psychischen Erkrankungen ein nachträgliches Loswerden eines Risikozuschlages fast unmöglich ist, da sich nicht zweifelsohne beweisen lasse, dass kein erhöhtes Risiko mehr besteht.
Die Option, über die ich jetzt noch nachdenke, ist irgendwie eine Verhandlungslösung mit einem Versicherer zu treffen, die für diesen das Risiko und für mich die Kosten reduziert.
Ließe sich etwa eine Wartezeit von zum Beispiel 10 Jahren auf die Gewährung von psychotherapeutischen Behandlungen vereinbaren? Oder ein Selbstbehalt auf Leistungen dieser Art von einigen Tausend Euro? Oder zumindest eine erhöhte potenzielle Rückerstattung bei Leistungsfreiheit zum Ausgleich der Zuschläge?
Sind solche Optionen legal und ließen sich die seriösen Versicherer auf sowas ein?
Und natürlich weiß ich, dass einem an vielen anderen Stellen von Leistungsausschlüssen abgeraten wird, persönlich schätze ich aber die Gefahr, dass ich doch nochmal auf solche Leistungen angewiesen sein werde, auf weit unter 1% ein und falls es doch mal hart auf hart käme, könnte ich eine Behandlung auch immer noch aus eigenem Erspartem finanzieren.
Viel wichtiger wäre es mir da, auch für mein persönliches Selbstwertgefühl, nicht aufgrund einer Geschichte, die jetzt schon bald 5 Jahre her ist, für den Rest meines Lebens mit massiven Risikozuschlägen "gebrandmarkt" zu sein.
Also, vielen Dank fürs Lesen allerseits! Ich würde mich über ein paar Einschätzungen von euch sehr freuen
Natürlich wäre ich auch für jedweden weiteren Tipp bezüglich Eintritt in die PKV sehr dankbar
Ansonsten wünsche ich euch noch einen schönen Tag, Abend oder Morgen, wann auch immer ihr das hier eben lest!