Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr
Anwärter2022:
Liebe alle,
diesen Herbst werde ich ein Duales Studium bei einer Kommune in Hessen beginnen, in dessen Rahmen ich auch verbeamtet werde.
Meine hauptsächliche "Sorge" bezieht sich auf meine zukünftige Krankenversicherungs-Situation. Leider war ich nämlich von 2017 bis 2018 gut ein Jahr in ambulanter psychotherapeutischer Behandlung (verschiedene Angststörungen). In den letzten Jahren ist das alles ziemlich gut verlaufen, so dass zum Glück auch die Amtsärztin mir ein uneingeschränkt positives Gesundheitszeugnis für meine Verbeamtung ausstellte.
Jedoch befürchte ich aufgrund meiner bisherigen Recherchen, dass die meisten Krankenversicherer das nicht so unproblematisch einschätzen werden.
Nach allem, was ich bisher so gelesen habe, muss man wohl bei den Gesundheitsfragen, mit Blick auf psychotherapeutische Behandlungen, in der Regel Auskunft über die letzten 10 Jahre geben.
Das Offenlegen meiner Vorerkrankung würde dann wohl meist dazu führen, dass ich nur über die Öffnungsklausel aufgenommen werden könnte und dann vermutlich auch mit den maximalen 30% Risikozuschlag zu rechnen hätte.
Bis hierhin alles richtig oder habe ich mich bereits irgendwo vertan?
Meine erste große Frage an euch wäre, welche Konsequenzen ein Eintritt in eine PKV über die Öffnungsklausel für mich hätte.
Wird man, wenn man sich auf diese Weise einem Versicherer quasi "aufzwingt" später als Versicherter zweiter Klasse gesehen, den man sowieso am liebsten loswerden würde?
Nehmen einen die privaten Krankenkassen überhaupt ohne Sperenzchen auf oder müsste ich damit rechnen, dass man trotzdem versucht, meinen Beitritt zu blockieren?
Und würde ich den selben Versicherungsschutz bekommen, den auch "reguläre" Versicherte genießen? Bisher habe ich es so verstanden, dass mir alle "normalen" Beihilfe-Tarife der teilnehmenden Krankenkassen offen stehen müssten, nicht aber unbedingt die Beihilfe-Ergänzungstarife, für die man sowieso extra zahlen muss?
Meine zweite Frage bezieht sich auf den anfallenden Risikozuschlag und ob ihr eine realistische Möglichkeit seht, diesen zu minimieren oder in Zukunft ganz loszuwerden. Ich hatte mich bei meiner lokalen Verbraucherzentrale erkundigt, wo man mir leider mitteilte, dass insbesondere bei psychischen Erkrankungen ein nachträgliches Loswerden eines Risikozuschlages fast unmöglich ist, da sich nicht zweifelsohne beweisen lasse, dass kein erhöhtes Risiko mehr besteht.
Die Option, über die ich jetzt noch nachdenke, ist irgendwie eine Verhandlungslösung mit einem Versicherer zu treffen, die für diesen das Risiko und für mich die Kosten reduziert.
Ließe sich etwa eine Wartezeit von zum Beispiel 10 Jahren auf die Gewährung von psychotherapeutischen Behandlungen vereinbaren? Oder ein Selbstbehalt auf Leistungen dieser Art von einigen Tausend Euro? Oder zumindest eine erhöhte potenzielle Rückerstattung bei Leistungsfreiheit zum Ausgleich der Zuschläge?
Sind solche Optionen legal und ließen sich die seriösen Versicherer auf sowas ein?
Und natürlich weiß ich, dass einem an vielen anderen Stellen von Leistungsausschlüssen abgeraten wird, persönlich schätze ich aber die Gefahr, dass ich doch nochmal auf solche Leistungen angewiesen sein werde, auf weit unter 1% ein und falls es doch mal hart auf hart käme, könnte ich eine Behandlung auch immer noch aus eigenem Erspartem finanzieren.
Viel wichtiger wäre es mir da, auch für mein persönliches Selbstwertgefühl, nicht aufgrund einer Geschichte, die jetzt schon bald 5 Jahre her ist, für den Rest meines Lebens mit massiven Risikozuschlägen "gebrandmarkt" zu sein.
Also, vielen Dank fürs Lesen allerseits! Ich würde mich über ein paar Einschätzungen von euch sehr freuen :)
Natürlich wäre ich auch für jedweden weiteren Tipp bezüglich Eintritt in die PKV sehr dankbar :D
Ansonsten wünsche ich euch noch einen schönen Tag, Abend oder Morgen, wann auch immer ihr das hier eben lest!
ChrBY:
--- Zitat von: Anwärter2022 am 02.05.2022 21:18 ---Nach allem, was ich bisher so gelesen habe, muss man wohl bei den Gesundheitsfragen, mit Blick auf psychotherapeutische Behandlungen, in der Regel Auskunft über die letzten 10 Jahre geben.
--- End quote ---
Hier ist die Tabelle, welche Zeiträume von den Versicherern bei psychischen Erkrankungen abgefragt werden:
https://www.pkv.wiki/cms/pkv/info/abgefragte-zeitraeume-in-den-antraegen-zur-krankenvollversicherung-2018
Es gibt folglich zwei Versicherer, die bei ambulanter Behandlung psychischer Erkrankungen nur drei Jahre abfragen.
Anwärter2022:
Cool, das ist schon mal sehr hilfreich!
Gibt ja auch einige, die 5 Jahre abfragen. Vielleicht wäre es auch ein Plan, zu Beginn meiner Anwärterzeit notfalls per Öffnungsklausel in eine PKV zu gehen und die 30% erst mal in Kauf zu nehmen. Vor der Verbeamtung auf Probe hätte ich ja dann die 5 Jahre locker rum und könnte bei einem Wechsel in eine andere PKV den Risikozuschlag loswerden?
Eventuell könnte ich dann mit einem guten Vertragsangebot sogar meiner ersten Krankenversicherung ein bisschen Druck machen, dass mich diese doch bitte ohne Risikozuschlag weiterversichern mögen, weil ich ansonsten wechsle? Setzt natürlich voraus, dass ich mich bis dahin als guten (und gesunden) Kunden erwiesen habe.
ChrBY:
--- Zitat von: Anwärter2022 am 02.05.2022 21:49 ---Vielleicht wäre es auch ein Plan, zu Beginn meiner Anwärterzeit notfalls per Öffnungsklausel in eine PKV zu gehen und die 30% erst mal in Kauf zu nehmen. Vor der Verbeamtung auf Probe hätte ich ja dann die 5 Jahre locker rum und könnte bei einem Wechsel in eine andere PKV den Risikozuschlag loswerden?
--- End quote ---
Keine gute Idee. Jede PKV fragt als erstes ab, ob in der Vergangenheit bereits ein Antrag bei einem anderen Versicherer abgelehnt oder nur zu erschwerten Bedingungen (Risikozuschlag) angenommen wurde. Und hierauf muß man genauso wahrheitsgemäß antworten wie bei Gesundheitsfragen.
--- Zitat ---Eventuell könnte ich dann mit einem guten Vertragsangebot sogar meiner ersten Krankenversicherung ein bisschen Druck machen, dass mich diese doch bitte ohne Risikozuschlag weiterversichern mögen, weil ich ansonsten wechsle? Setzt natürlich voraus, dass ich mich bis dahin als guten (und gesunden) Kunden erwiesen habe.
--- End quote ---
Dieser Plan wird aus obengenanntem Grund nicht aufgehen, zumal man die Öffnungsaktion nur genau einmal im Leben in Anspruch nehmen kann.
Mein Vorschlag wäre es daher, einen der beiden Versicherer zu wählen, die nur drei Jahre abfragen. Aber es gäbe auch noch einen anderen Ausweg (nicht ganz so gut, weil teurer, aber gangbar): so lange in der GKV (dann natürlich mit doppeltem Beitrag) bleiben, bis die fünf Jahre nach Ende der Psychotherapie abgelaufen sind. Dann einen Antrag bei einem Versicherer stellen, der fünf Jahre abfragt, und die GKV kündigen.
Max:
Du wirst nicht mit der Versicherung verhandeln können. Das liegt zum einen daran, dass du gar nicht an die Entscheider rankommst und zum anderen wird dein Risikozuschlag oder Ablehnung nicht gewürfelt sondern beruht auf Statistik. Im Zweifel hat die Versicherung kein Interesse an dir, da du rechnerisch ein verlustgeschäft wärst. Da ist es ihnen auch egal ob dich jemand anders versichert.
Du solltest nicht davon ausgehen, dass Angaben gegenüber einer Versicherung auch dort verbleiben und nicht doch noch irgendwie von Mitbewerbern verarbeitet werden können.
Wenn PKV, dann mach das über einen Makler zur anonymen Risikoanfrage und schau dir die an, die nur 3 Jahre abfragen, also im Prinzip DBV. Falls es bei euch keine pauschale Beihilfe gibt muss wohl eine PKV her. Hier würde ich nicht das Risiko einer GKV eingehen, da du damit nach 6 Monaten ggf. das Recht auf Nutzung der Öffnungsaktion verlierst und es kann dir gesundheitlich ja doch noch was zustoßen. Ich weiß nicht, ob du bei BAP nochmal die Möglichkeit der Öffnungsaktion hättest.
Du müsstest dann abwägen ob dir eine bestimmte PKV trotz Öffnungsaktion lieber wäre als eine andere mit regulärer Annahme.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version