Autor Thema: [Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr  (Read 6571 times)

Kingrakadabra

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Hallo,

ich bin über die Öffnungsaktion in der PKV gelandet.

Direkte Folgewirkung: Die professionelle Zahnreinigung wurde mit einem Schlag um sage und schreibe 25 Euro teurer, während GKV-versicherte Patienten beim selben Zahnarzt noch den alten Preis gezahlt haben! Das aber nur so ein unwesentliches "Funfact" am Rande.

Also hat der Zahnarzt mehr verlangt, weil du über die Öffnungsklausel versichert bist? Wie soll er davon Wind bekommen haben?

Meiner Erfahrung nach hat man da keine Einschränkungen zu erwarten!


Nicht wegen der Öffnungsaktion, sondern weil man jetzt Privatpatient ist  ;)  >:(

War bei mir übrigens auch so...

Das ist kein Nachteil, der Arzt darf halt höhere Sätze verlangen. Das weiß man aber vorher.

Techniker37

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Hab leider auch das Problem, dass ich nur im Rahmen der Öffnungsaktion rein gekommen bin.
Meine Frage ist, kommt man da auch wieder raus? Mir geht es gewaltig auf die Nerven, dass man auf Dauer 30% mehr zahlt und Beihilfeergänzungstarife grundsätzlich abgelehnt werden. In die Gesetzliche wieder zu gehn auf Grund der fehlenden Kostenübernahme des Freistaats, ist keine Option.

photosynthese

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Hab leider auch das Problem, dass ich nur im Rahmen der Öffnungsaktion rein gekommen bin.
Meine Frage ist, kommt man da auch wieder raus? Mir geht es gewaltig auf die Nerven, dass man auf Dauer 30% mehr zahlt und Beihilfeergänzungstarife grundsätzlich abgelehnt werden. In die Gesetzliche wieder zu gehn auf Grund der fehlenden Kostenübernahme des Freistaats, ist keine Option.

Du kannst jederzeit unverbindliche Anfragen bei anderen Versicherungen stellen, über die Erfolgsaussichten kann ich dir aber nichts sagen. Klar ist, dass sowohl der Übertragungswert der Rückstellungen deiner jetzigen Versicherungen einen Einfluss auf die Beitragshöhe hätten als auch eine neuerliche Gesundheitsprüfung.

Alternativ gibt es u.U. die Möglichkeit, in deiner bestehenden Versicherung den Tarif zu wechseln, wobei es wahrscheinlich ist, dass der Risikoaufschlag bestehen bleibt (wenn das überhaupt angeboten wird).

Poincare

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Ich habe meinen Sohn über die Öffnungsklausel aufnehmen lassen: Das Antragsprozedere war ein Kampf, der reguläre Zuschlag für meinen Sohn wurde auf ca. 560% festgelegt, gedeckelt durch die Öffnungsaktion auf 30%, mit dem Hinweis, dass bei Tarif oder Versicherungswechsel wahrscheinlich der reguläre Zuschlag fällig wäre.

Nach dem Abschluss gab es keine Probleme mehr, bisher wurde alles ohne weitere Beanstandungen bezahlt, inklusive Direktabrechnung mit dem Krankenhaus für den stationären Aufenthalt.

BeamterimNorden

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Hab leider auch das Problem, dass ich nur im Rahmen der Öffnungsaktion rein gekommen bin.
Meine Frage ist, kommt man da auch wieder raus? Mir geht es gewaltig auf die Nerven, dass man auf Dauer 30% mehr zahlt und Beihilfeergänzungstarife grundsätzlich abgelehnt werden. In die Gesetzliche wieder zu gehn auf Grund der fehlenden Kostenübernahme des Freistaats, ist keine Option.

Hallo,

leider tendiert die Möglichkeit zu Wechsel oder Wegfall des Zuschlags gegen Null, hier bringt falsche Hoffnung nichts. Du bist ja nicht umsonst nur über die Öffnungsklausel in die PKV gekommen.

Einzige Möglichkeit eines Wechsels wäre eventuell dann, wenn alles vollkommen ausgeheilt ist und Du eine neue Gesundheitsprüfung bei einer neuen PKV bestehst. Diese Möglichkeit dürfte aber in 99% der Fälle rein theoretischer Natur sein.

Und zum Thema Zuschlag, mir wurde direkt mitgeteilt, dass der für immer ist, ohne Möglichkeit auf Wegfall.
Und mal ganz pragmatisch aus Versicherungssicht gedacht, warum sollten sie ihn auch später wegnehmen? Du hast ja mal einen Vertrag damit abgeschlossen  ;)

Viele Grüße

Techniker37

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Zitat
Alternativ gibt es u.U. die Möglichkeit, in deiner bestehenden Versicherung den Tarif zu wechseln, wobei es wahrscheinlich ist, dass der Risikoaufschlag bestehen bleibt (wenn das überhaupt angeboten wird).

Diese Möglichkeit habe ich nicht. In meinen Unterlagen steht, dass ein (höherwertiger-) Tarifwechesel ausgeschlossen wird.

Ich war aber zur Unterschrift gezwungen, da es nicht möglich ist, sich ein zweites Angebot einzuholen.

Im Rahmen der Öffnungsaktion muss nur die Versicherung mit dem Erstantrag jemanden nehmen.

Organisator

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Diese Möglichkeit habe ich nicht. In meinen Unterlagen steht, dass ein (höherwertiger-) Tarifwechesel ausgeschlossen wird.

Ich war aber zur Unterschrift gezwungen, da es nicht möglich ist, sich ein zweites Angebot einzuholen.

Im Rahmen der Öffnungsaktion muss nur die Versicherung mit dem Erstantrag jemanden nehmen.

Na dann ist es doch ziemlich eindeutig, welche Möglichkeiten du hast.

Alphonso

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Falls der Zuschlag auf Übergewicht zurückzuführen sein sollte, soll es wohl die Möglichkeit geben, durch entsprechenden Nachweis bei Gewichtsabnahme diesen Zuschlag wieder loszuwerden. Wobei dies wohl auch Kann-Entscheidungen der Versicherung ist.

Anwärter2022

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Ich war aber zur Unterschrift gezwungen, da es nicht möglich ist, sich ein zweites Angebot einzuholen.

Im Rahmen der Öffnungsaktion muss nur die Versicherung mit dem Erstantrag jemanden nehmen.

Hey, danke für deine Erfahrungswerte!

Darf ich fragen, wie genau ich das oben stehende zu verstehen habe? Hast du quasi bei deiner jetzigen PKV den Antragsbogen mit Gesundheitsfragen etc. abgesendet und konntest dann, nachdem man dir den Vertrag (inkl. Risikozuschlag) auf den Tisch gelegt hatte, bei keiner anderen PKV mehr die Öffnungsaktion nutzen?

Ich habe nämlich auch schon mit einer PKV in Kontakt gestanden und dieser mitgeteilt, dass ich "ziemlich sicher" einen Vertrag mit dieser abschließen möchte. Daraufhin hat man mir die Antragsunterlagen zugeschickt, die ich allerdings noch nicht ausgefüllt habe. Hierdurch ist der "Freischuss" über die Öffnungsaktion doch noch nicht verbraucht, oder?

Max

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Der Freischuss kommt erst nach der Antragstellung bis 6 Monate nach der ersten Verbeamtung.

SpeedyG

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Lass das über einen Makler laufen, der macht eine anonyme Voranfrage und du weißt welche Versicherung dich zu welchen Konditionen nimmt. Erst danach stellst du einen Antrag und verschießt den Freischuss.

Poincare

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Lass das über einen Makler laufen, der macht eine anonyme Voranfrage und du weißt welche Versicherung dich zu welchen Konditionen nimmt. Erst danach stellst du einen Antrag und verschießt den Freischuss.

So habe ich es auch gemacht, erst als ich einigermaßen sicher war, was genau raus kommt, habe ich den Antrag mit Hinweis auf die Öffnungsklausel tatsächlich gestellt. Auch da war es noch ein hin und her, welche Tarifbausteine denn nun gehen, und welche nicht. Man müsste ja auch eine ungefähre Ahnung haben, in welcher Höhe man ohne Öffnungsklausel mit einem Zuschlag zu rechnen hätte.

clarion

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Wobei die Debeka  und auch die HUK? nicht  über Makler vertreibt. Das sind aber  beides Versicherungen,  die man in Betracht ziehen sollte,  besonders wenn die Öffnungsaktion notwendig wird.

SpeedyG

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Wenn die Debeka in Betracht kommt, kann man die anonyme Risikovoranfrage ja auch über einen Debeka - Makler machen lassen. Ob das bei der Huk geht, weiß ich nicht.