Die Eingruppierung geschieht anhand der dir übertragenen Tätigkeiten und deren Zeitanteilen - und da können wir bisher nur Mutmaßungen treffen. Für die Tätigkeiten einer PR-Assistenz halte ich die Eingruppierung für gerechtfertigt. Für einen Pressereferenten bewegt sich das Gehalt an der untersten Kante, für einen Pressesprecher definitiv zu niedrig und für den Leiter Unternehmenskommunikation ebenso.
Die Berufserfahrung wäre, sofern für die übertragenen Tätigkeiten anrechenbar, lediglich für die Stufe relevant. Die AVR Entgelttabelle kennt deren fünf.