Autor Thema: Unternehmenskommunikation Krankenhaus  (Read 2076 times)

Rüdiger W.

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Unternehmenskommunikation Krankenhaus
« am: 03.05.2022 18:47 »
Hallo zusammen. Ich habe mich beworben auf eine Stelle in der Unternehmenskommunikation im Krankenhaus der ländlichen Region. Mein Arbeitsvertrag enthält die Grundlagen des AVR; die Eingruppierung soll in E 5b erfolgen.
Nun habe ich 9 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Ist diese Eingruppierung damit gerechtfertigt?

Gibt es andere Nutzer die ebenfalls in der UK arbeiten und können aus Erfahrung sprechen? Ich würde mich sehr über eure Unterstützung freuen.

Organisator

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Antw:Unternehmenskommunikation Krankenhaus
« Antwort #1 am: 04.05.2022 08:01 »
Wenn jetzt die Regelungen des AVR von den anderen Tarifverträgen wesentlich abweichen dürfte auch hier die Berufserfahrung für die Eingruppierung grundsätzlich egal sein.

Herbert Meyer

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Antw:Unternehmenskommunikation Krankenhaus
« Antwort #2 am: 04.05.2022 08:23 »
Die Eingruppierung geschieht anhand der dir übertragenen Tätigkeiten und deren Zeitanteilen - und da können wir bisher nur Mutmaßungen treffen. Für die Tätigkeiten einer PR-Assistenz halte ich die Eingruppierung für gerechtfertigt. Für einen Pressereferenten bewegt sich das Gehalt an der untersten Kante, für einen Pressesprecher definitiv zu niedrig und für den Leiter Unternehmenskommunikation ebenso.

Die Berufserfahrung wäre, sofern für die übertragenen Tätigkeiten anrechenbar, lediglich für die Stufe relevant. Die AVR Entgelttabelle kennt deren fünf.

Rüdiger W.

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Antw:Unternehmenskommunikation Krankenhaus
« Antwort #3 am: 08.05.2022 19:20 »
Danke für eure Antworten.