Also in meinem Bundesland wäre die Zeit der ersten Verbeamtung in dem dargestellten Fall nicht ruhegehaltsfähig, ...
Welches Land ist das?
Das ist in meinem Bundesland (HB) auch so. Genannt wurde hier schon der Grundsatz der Überversorgung. D.h. es werden niemals mehr als die ca.71 % Maximalversorgung. Bestehen Rentenanwartschaften, werden diese auf den Pensionsanspruch angerechnet.
Mich würde das Alter der Freundin des TE interessieren. Je nachdem kann es für den Ruhestand sogar besser sein weiter Tarifbeschäftigte zu bleiben. Lehrer müssen sich ja nicht zwangsweise verbeamten lassen. Und diese Fragestellung gibt es häufiger, als man denkt. Erwerbsbiographien werden immer weniger gradlinig. Bei weitem nicht mehr alle fangen als Beamte nach einer Ausbildung/ Studium im öffentlichen Dienst an und bleiben dann dort ihr Leben lang