Autor Thema: Beurteilung und Beförderung - Wo endet die Willkür?  (Read 7210 times)

emdy

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Jeder Beamte weiß, dass er keinen Anspruch auf Beförderung hat. Doch dürfte das für die hauseigene Personalverwaltung doch kein Freifahrtschein für grenzenlose Willkür sein. Oder doch? Wo und wann endet die Willkür, welche Ansprüche habe ich?

Konkreter Sachverhalt: Behörde im Geschäftsbereich des BMI. Die Beurteilungsrichtlinie des BMI wird bezüglich der Beurteilungsfrist seit über 10 Jahren mit Füßen getreten.

Es wird keine Auskunft erteilt, wann befördert wird und welche Noten für ein bestimmtes Amt erforderlich sind. Planstellen bleiben massenhaft frei. In der einen Beurteilungsrunde reicht eine mittelmäßige Kette, in der nächsten reicht eine deutlich bessere nicht mehr.

Ich freue mich über Rückmeldung von Personalern, die wissen, was sie tun.

clarion

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Hallo,

Ob ausgeschrieben wird, entscheidet die Behördenleitung. Wenn ausgeschrieben ist, besteht auch ein Bewerberverfahrensanspruch, Ob das Verfahren  ordentlich  durchgeführt  wurde, könnte man dann durch Akteneinsicht feststellen. Darin muss auch eine Begründung stehe, wenn ein Bewerbungsverfahren abgebrochen wird. Wenn der Bewerberverfahrensanspruch massenhaft mit den Füßen getreten wird, würde ich ja empfehlen,  dass man evtl. gemeinsam mit PR und anderen Betroffene  eine ordentliche Bearbeitung durchsetzt.

emdy

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Danke dir, ich rede allerdings insbesondere von Beförderungen auf gebündelten Dienstposten. Sagen wir mal die Bewertung des Dienstpostens ist A9-A11. Hat es sich damit erledigt, dass kein Anspruch auf Beförderung besteht oder gibt es einen Anspruch auf transparente und vor allem tatsächliche Personalentwicklung/Förderung?

Unser Personalrat ist wirkungslos.


emdy

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Da sich noch nicht viele Foristen gemeldet haben, scheint es anderswo ja zu laufen.

@Clarion: Stellenbündelung liegt vor. Es geht mir nicht um ein konkretes Konkurrentenstreitverfahren, da nicht ausgeschrieben wurde. Es geht mir um die Frage, was man tun kann, wenn die Personalverwaltung den Dienst einstellt und einfach gar nicht mehr befördert wird oder aber vollkommen intransparent und, ich möchte fast sagen, heimlich befördert wird (keine Personalnachrichten, keine Mitteilung zum Verfahrensstand). Der von dir verlinkte Beschluss hat ja gerade deutlich gemacht, dass es für eine Beförderung keiner höherwertigen Funktion bedarf sondern nur einer entsprechenden Leistung. Wenn man dann als A9er auf einer Stelle, die bis A11 bewertet ist, sitzt und mit Topnote nicht befördert wird, ist dann etwas faul oder alles normal?

Intransparenz legt Willkür nahe. Gibt es Rechtsprechung zu diesem Thema?
« Last Edit: 04.05.2022 18:37 von emdy »

andreb

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Im Geschäftsbereich BMVg ist es ja so, dass man grundsätzlich drei Jahre nach Ernennung zum Beamten auf Probe nach A10 befördert wird. Einhergehend mit der Verbeamtung auf Lebenszeit..
Von Aufsteigern aus dem mittleren Dienst und sonstigen Sonderfällen (Anrechnung von GWDL Zeiten etc) will ich jetzt mal nicht sprechen.

Es ist in keiner Weise transparent. Man kann tun was man will (Vergleich mit Topnoten), aber man ist am Ende irgendwie zunächst auf dem selben Level wie der, der nur seine Arbeit macht und auch dem, der nichts gebacken bekommt. Am Ende läuft es mit Zeitablauf Richtung Beförderung…

Ich befinde mich zwar noch in der Probezeit, habe es zu Beginn des Jahres jedoch gewagt, meine Vorgesetzte darauf anzusprechen, da ich mitbekommen habe, dass mir bekannte Personen sogar  innerhalb der Probezeit befördert wurden. Lustigerweise ist der eine Kollege im 1. Anlauf sogar durch die Laufbahnprüfung gefallen. Man bekommt auf deutsch gesagt einen Hals und auch ein wenig Hass auf diese Thematik. Naja was soll’s… man sollte (eher muss) wirklich dreist sein und dies vehement einfordern (insbesondere dann, wenn man aufgrund der Leistung in der Position dafür ist).

Das ist meine persönliche Meinung…

Max

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Nein, anderswo läuft es auch nicht besser und es haben sich die Beamten damit abgefunden, da man anscheinend tatsächlich kein Recht auf Beförderung hat. Selbst bei normalen DP, ungeachtet ob Sachbearbeitung oder Führungskraft, sind bei uns ein sehr großer Anteil der Beamten in einem Amt unterhalb der Wertigkeit des DP.
Informationen und Transparenz sind Mangelware.

Organisator

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Intransparenz legt Willkür nahe. Gibt es Rechtsprechung zu diesem Thema?

Wenn sich die Dienststelle entscheidet, Beförderungen durchzuführen muss sie genau begründen, wer befördert wird, wer nicht und was die Kriterien dafür sind. Dies nutzt der Personalrat als Grundlage für seine Mitbestimmung. Insoweit muss es Transparenz geben, nur nicht für alle Beschäftigten. Bei Interesse kann man sich ja vertauensvoll an den PR wenden, inwieweit das Beförderungsverfahren fair und gerecht von der Dienststelle durchgeführt wurde.

algo86

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Bei uns ist es so, dass die Beförderung A9 auf A10 ca. 4 Jahre dauert und A10 zu A11 ca. 10 Jahre, obwohl DP da wären.
Die Zahlen habe ich aus Erfahrungswerten von Kollegen die befördert wurden und bei allen ganz zufällig der gleiche Zeitraum zwischen den Beförderungen bestand.

Wenn man dann von anderen hört, dass dort nur die Mindestwartezeit abgewartet wird, kommt man sich schon benachteiligt vor.

Matze1986

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Wenn man dann von anderen hört, dass dort nur die Mindestwartezeit abgewartet wird, kommt man sich schon benachteiligt vor.

Ein "gutes" Beispiel ist hier das BAMF. Durchbeförderung bis A13, ein Jahr Wartezeit zwischen den jeweiligen Beförderungen sind hier NICHT die Ausnahme.

Opa

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Antw:Beurteilung und Beförderung - Wo endet die Willkür?
« Antwort #10 am: 05.05.2022 13:58 »
Intransparenz legt Willkür nahe. Gibt es Rechtsprechung zu diesem Thema?

Wenn sich die Dienststelle entscheidet, Beförderungen durchzuführen muss sie genau begründen, wer befördert wird, wer nicht und was die Kriterien dafür sind. Dies nutzt der Personalrat als Grundlage für seine Mitbestimmung. Insoweit muss es Transparenz geben, nur nicht für alle Beschäftigten. Bei Interesse kann man sich ja vertauensvoll an den PR wenden, inwieweit das Beförderungsverfahren fair und gerecht von der Dienststelle durchgeführt wurde.
Genau so ist es. Und jeder, der beförderungsreif ist, aber nicht befördert wurde, hat einen Rechtsanspruch auf vollständige Akteneinsicht in die jeweiligen Beförderungsverfahren. Das umfasst auch und insbesondere die Einsicht in die dienstlichen Beurteilungen aller Beamten, die in der Beförderungsrunde Glück hatten.
Diesen Rechtsanspruch geltend zu machen ist die Voraussetzung für weitere rechtliche Schritte bis hin zum Verwaltungsgerichtsverfahren.

Organisator

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Antw:Beurteilung und Beförderung - Wo endet die Willkür?
« Antwort #11 am: 05.05.2022 14:21 »
Intransparenz legt Willkür nahe. Gibt es Rechtsprechung zu diesem Thema?

Wenn sich die Dienststelle entscheidet, Beförderungen durchzuführen muss sie genau begründen, wer befördert wird, wer nicht und was die Kriterien dafür sind. Dies nutzt der Personalrat als Grundlage für seine Mitbestimmung. Insoweit muss es Transparenz geben, nur nicht für alle Beschäftigten. Bei Interesse kann man sich ja vertauensvoll an den PR wenden, inwieweit das Beförderungsverfahren fair und gerecht von der Dienststelle durchgeführt wurde.
Genau so ist es. Und jeder, der beförderungsreif ist, aber nicht befördert wurde, hat einen Rechtsanspruch auf vollständige Akteneinsicht in die jeweiligen Beförderungsverfahren. Das umfasst auch und insbesondere die Einsicht in die dienstlichen Beurteilungen aller Beamten, die in der Beförderungsrunde Glück hatten.
Diesen Rechtsanspruch geltend zu machen ist die Voraussetzung für weitere rechtliche Schritte bis hin zum Verwaltungsgerichtsverfahren.

Ergänzung:
Zur Schaffung von Transparenz können z.B. auch Konkurrentenmitteilungen an die nicht zu befördernden Beamten erfolgen, in denen ihnen erklärt wird, warum sie nicht befördert werden.
Z.B., dass die Dienststelle im Rahmen der verfügbaren Planstellen plant, alle Beamten mit der Beurteilungsnote xyz zu befördern, man konkret aber mit der Beurteilungsnote xyy dafür nicht in Frage kommt.
Oder in Ergänzung dazu, bei nicht ausreichender Anzahl an freien Planstellen, warum man trotz eigentlich reichender Beurteilungsnote xyz nicht ausgewählt wird.

Fragmon

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Antw:Beurteilung und Beförderung - Wo endet die Willkür?
« Antwort #12 am: 06.05.2022 13:45 »
Wenn man dann von anderen hört, dass dort nur die Mindestwartezeit abgewartet wird, kommt man sich schon benachteiligt vor.

Ein "gutes" Beispiel ist hier das BAMF. Durchbeförderung bis A13, ein Jahr Wartezeit zwischen den jeweiligen Beförderungen sind hier NICHT die Ausnahme.

Ja weil sonst die Steuerfachwirte in die freie Wirtschaft gehen, da sie bei jeder Außenprüfung von den BIG4 abgeworben werden.

algo86

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Antw:Beurteilung und Beförderung - Wo endet die Willkür?
« Antwort #13 am: 06.05.2022 13:58 »
Falsches Ministerium  ;)
BAMF = Migration und Flüchtlinge

In Bayern beträgt die Mindestwartezeit übrigens 3 Jahre, aber selbst das ist aus meinem bisherigen Erfahrungsbereich utopisch.

BalBund

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Antw:Beurteilung und Beförderung - Wo endet die Willkür?
« Antwort #14 am: 06.05.2022 23:02 »
Wenn man dann von anderen hört, dass dort nur die Mindestwartezeit abgewartet wird, kommt man sich schon benachteiligt vor.

Ein "gutes" Beispiel ist hier das BAMF. Durchbeförderung bis A13, ein Jahr Wartezeit zwischen den jeweiligen Beförderungen sind hier NICHT die Ausnahme.

Stimmt zumindest bis zur A12, da die Dienstposten gebündelt sind und die Beförderung daher ausschließlich davon abhängig ist, das man bei der Regelbeurteilung 6+(von max. 9) bekommt.
Die A13g läuft ähnlich für den, der einen DP solchen hat, allerdings schneller, da nicht bis zum Beförderungsstichtag gewartet wird sondern ein Jahr nach letzter Beförderung die Ernennung erfolgt.

Man muss aber auch wissen, dass das faktisch Edeka bedeutet für die meisten, einen A13g DP in einer anderen Behörde zu ergattern ist schwer bis unmöglich, als Aufstiegskandidaten kommen nur die in Betracht, die nen Master haben oder in einer Dienststelle sitzen, die ab und an nach §27 BLV ausschreibt.