Autor Thema: Abgeltungsmöglichkeit vom Ansparurlaub nach § 7a EUrlV?  (Read 992 times)

Neuling2016

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Liebe Community,

weiß zufällig jmd., ob der Ansparurlaub nach § 7a EUrlV abzugelten ist, wenn man den Dienstherrn (Bund -> Land) wechselt?
Oder ist dieser vor dem Wechsel vollständig in Anspruch zu nehmen?

https://www.gesetze-im-internet.de/burlv/__7a.html