Autor Thema: Aufhebungsvertrag oder Kündigung und Resturlaub  (Read 1340 times)

Bratenfett

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Hallo zusammen!

Ich arbeite seit fast 6 Jahren als Angestellte (TvöD Vka, 4-Tage Woche) und möchte nun zeitnah meine Stelle wechseln.
Mein derzeitiger AG weiß bescheid, ich habe um einen Aufhebungsvertrag gebeten, da ich fristgerecht erst zum 30.09. kündigen kann.

Nun wurde mir vom AG gesagt ich soll ein Kündigungsschreiben einreichen und zum 15.07. kündigen, dann würde ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt werden. Ich dachte jedoch, dass es sich laut Tarifvertrag bei einem Aufhebungsvertrag um eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung handelt, also kein Kündigungsschreiben notwendig sein sollte? Zudem wäre der 15.07. ja nicht fristgerecht..

Ich würde nun dazu tendieren, eine fristgerechte Kündigung einzureichen, mit der Bitte um einen Aufhebungsvertrag. Können mir Nachteile entstehen, wenn ich fristgerecht oder wie vom AG vorgeschlagen kündige?


Eine weitere Frage wäre bezüglich des Urlaubsanspruchs: Ich habe aufgrund der 4-Tage-Woche einen Anspruch von 24 Tagen/Jahr, vier davon habe ich bereits genommen. Nun sagt mein AG, dass ich, wenn ich zum 15.07. kündigen würde noch 9 Tage Urlaubsanspruch hätte - wenn ich richtig verstehe hat man ab der Hälfte des Jahres jedoch Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, also in diesem Fall 16 Tage bzw. 12 wenn man die bereits genommenen abzieht. Ist das korrekt?

Ich freue mich auf Tipps und mehr Wissen als ich es habe, vielen Dank :)


WasDennNun

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Antw:Aufhebungsvertrag oder Kündigung und Resturlaub
« Antwort #1 am: 04.05.2022 15:03 »
Wenn du nicht fristgerecht kündigst und der AG nicht dagegen angeht, dann kann man eben auch zu einem nicht fristgerechten Termin kündigen.
Der AG möchte wahrscheinlich eine entsprechende Willenserklärung von dir, damit er tätig werden kann.
Du kannst ja auch zwei Kündigungen schicken. eine fristgerechte und eine nicht fristgerechte.

maiklewa

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Antw:Aufhebungsvertrag oder Kündigung und Resturlaub
« Antwort #2 am: 04.05.2022 16:17 »
Hauptsache: Du hast den neuen AV schon unterschrieben und unterschreiben lassen!

Bratenfett

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Antw:Aufhebungsvertrag oder Kündigung und Resturlaub
« Antwort #3 am: 04.05.2022 16:45 »
Da noch kein Eintrittsdatum feststeht habe ich lediglich die  schriftliche Bestätigung, dass ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt eingestellt werde.