Autor Thema: [NW] Gültigkeit eines Weiterbildungsvertrages  (Read 2814 times)

Münsterländer

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Nachdem ich stets nur mitgelesen habe, möchte ich nunmehr selbst Fragen stellen. Ich befinde mich zurzeit in der Modularen Qualifizierung gem. § 25 LVO NRW und werde diese innerhalb der nächsten vier Monate abschließen. Mein Dienstherr ist eine Kommune in NRW. Als Bedingung zur Teilnahme an der MQ musste ich einen Weiterbildungsvertrag unterschreiben, der im Falle eines Ausscheidens aus dem Dienst (z.B. Kündigung oder Antrag auf Versetzung, etc.) die (anteilige) Rückzahlung der entstandenen Kosten vorsieht. Es ist eine Bindungszeit von 5 Jahren nach Abschluss der Qualifizierung vorgesehen.

Nun habe ich bereits durch Kollegen und durch eigene Recherchen in Erfahrung bringen können, dass dieser Vertrag ohne entsprechende Rechtsgrundlage geschlossen wurde. In § 26 LVO NRW (Masterstudium)  ist die Möglichkeit der Bindung explizit aufgeführt. In § 25 LVO NRW nicht. Zudem ist die Bindungsfrist von 5 Jahren für 40 Tage Fortbildung aus meiner Sicht unverhältnismäßig lange. Sollte nun doch in absehbarer Zeit ein Wechsel zu einem anderen Dienstherrn anstehen, was wird mich erwarten? Ist der Vertrag überhaupt gültig?

Über konstruktive Antworten und Beiträge freue ich mich.
« Last Edit: 26.05.2022 02:26 von Admin2 »

Stefan

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Antw:[NRW] Gültigkeit eines Weiterbildungsvertrages
« Antwort #1 am: 25.05.2022 10:01 »
Vertrag ist ungültig. Es gibt keine Rechtsgrundlage im Beamtenrecht hierzu. Hat mir in eigener Sache die Komba NRW bestätigt.

Münsterländer

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Antw:[NW] Gültigkeit eines Weiterbildungsvertrages
« Antwort #2 am: 29.05.2022 10:07 »
Die Sache scheint ja recht klar zu sein. Vielen Dank für die Antwort.