Ich recherchiere gerade für einen Bekannten, aber vielleicht könnt ihr mir helfen.
anhand einer Tätigkeitsbeschreibung vom 25.11.2015 wurden ihm mit Wirkung vom 01.01.2016 Tätigkeiten der Entgeltgruppe E9 bzw. der Verg.-Gr. Vb Fg1a übertragen. (Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordert)
Ferner steht auf Seite 5 unter 17.1 der Stellenbeschreibung vom 25.11.2015, dass für diese Tätigkeit die Befähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst (abgeschlossenes Hochschulstudium) bzw. ein Verwaltungswirt oder vergleichbarer Abschluss gefordert wird.
Mit Schreiben vom 28.12.2016 erfolgte eine Zuordnung zur Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA, ohne Änderung bzw. Übertragung neuer Tätigkeiten. Weiterhin steht dort, dass eine Zuordnung der Stelle zur E9b, aber die Person der E9a zugeordnet wird. In einem weiteren Feld steht [Antrag?] mit der Hinterlegung (ja).
Für mich erfolgte hier keine Überleitung im Sinne des TVÜ sondern eine tarifwidrige einseitige Rückgruppierung von der, anhand der Tarifmerkmale zustehenden, Entgeltgruppe 9b zur Entgeltgruppe 9a.
Aufgrund der Bemerkung Antrag? wurde ich aber stutzig. Gab es zu damaligen Überleitung ein Antragsrecht und sorgte ggf. dafür, dass eine Zuordnung von E9 VG-Vb FG1a zur E9a rechtmäßig erfolgte?
Leider veröffentlicht der VKA jeweils nur eine durchgeschriebene Fassung, so dass ich nicht mehr nachvollziehen kann, ob die Regelungen des TVÜ-VKA bereits 2017 so niedergeschrieben waren.
Ich habe nur diese Zusammenfassung gefunden:
https://www.bib-info.de/fileadmin/public/Dokumente_und_Bilder/Komm_KEB/Tarif_Kommunen/Texte_VKA_von_WF/4_UEberleitung_in_EGO_VKA_Vs2.pdfErgänzung:
SV spielt in Sachsen und es wurde 2017 eine Aufstiegsqualifizierung (Verwaltungsbetriebswirt) und 2018 der Bachelor of Arts in BWL abgeschlossen.