Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Bestandene Erprobung (A10) - Nachzahlung?

<< < (4/4)

xap:
Eine DO-Angestellte wäre aber immer noch keine Beamte auch wenn Sie ähnliche Rechte und Pflichten genießt. Aber kann man ja schonmal durcheinander würfeln. ;)

Organisator:

--- Zitat von: xap am 09.05.2022 09:06 ---Eine DO-Angestellte wäre aber immer noch keine Beamte auch wenn Sie ähnliche Rechte und Pflichten genießt. Aber kann man ja schonmal durcheinander würfeln. ;)

--- End quote ---

Manchen DO-Angestellten wird nahegelegt, sie sollen sagen, sie wären (wie) Beamte. Das wäre dann für Dritte wohl leichter zu verstehen und dann muss man auch nicht das DO-Konstrukt erklären.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version