Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Bestandene Erprobung (A10) - Nachzahlung?
xap:
Eine DO-Angestellte wäre aber immer noch keine Beamte auch wenn Sie ähnliche Rechte und Pflichten genießt. Aber kann man ja schonmal durcheinander würfeln. ;)
Organisator:
--- Zitat von: xap am 09.05.2022 09:06 ---Eine DO-Angestellte wäre aber immer noch keine Beamte auch wenn Sie ähnliche Rechte und Pflichten genießt. Aber kann man ja schonmal durcheinander würfeln. ;)
--- End quote ---
Manchen DO-Angestellten wird nahegelegt, sie sollen sagen, sie wären (wie) Beamte. Das wäre dann für Dritte wohl leichter zu verstehen und dann muss man auch nicht das DO-Konstrukt erklären.
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