Autor Thema: Bestandene Erprobung (A10) - Nachzahlung?  (Read 3401 times)

Sonnenhütchen1

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Bestandene Erprobung (A10) - Nachzahlung?
« am: 07.05.2022 20:20 »
Hallo, folgendes Problem:
Zum 01.03.202 habe ich eine A10er Stelle probeweise übertragen bekommen.

Durch Mutterschutz und Elternzeit verlängerte sich meine Erprobungszeit.

Heute war ein Schreiben im Briefkasten. Demnach bin ich ab 01.01.2022 in die A10er Planstelle eingewiesen.

Kriege ich rückwirkend ab dem 01.03.2021 die höhere Vergütung?

xap

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Antw:Bestandene Erprobung (A10) - Nachzahlung?
« Antwort #1 am: 07.05.2022 20:32 »
01.01.2022. Entsprechend der Planstelleneinweisung.

algo86

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Antw:Bestandene Erprobung (A10) - Nachzahlung?
« Antwort #2 am: 07.05.2022 20:33 »
Wann hast du denn deine Ernennungsurkunde bekommen?

Sonnenhütchen1

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Antw:Bestandene Erprobung (A10) - Nachzahlung?
« Antwort #3 am: 07.05.2022 20:43 »
@algo86 der Änderungsvertrag kam heute mit der Post zum Unterschreiben.

xap

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Antw:Bestandene Erprobung (A10) - Nachzahlung?
« Antwort #4 am: 07.05.2022 20:44 »
Was für ein Änderungsvertrag?

Sonnenhütchen1

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Antw:Bestandene Erprobung (A10) - Nachzahlung?
« Antwort #5 am: 07.05.2022 20:52 »
Wegen der Beförderung von A9 zu A10

edv123

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Antw:Bestandene Erprobung (A10) - Nachzahlung?
« Antwort #6 am: 07.05.2022 22:13 »
Ich geh schon mal Popcorn holen  ;) :)

Isie

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Antw:Bestandene Erprobung (A10) - Nachzahlung?
« Antwort #7 am: 07.05.2022 22:46 »
Eine Beförderung von A 9 nach A10 kann es nur durch eine Ernennugsurkunde geben und nur, wenn du Beamtin bist. Dann bist du hier im falschen Unterforum. Wenn du einen Änderungsvertrag unterschreiben sollst, bist du Tarifbeschäftigte. Dann kann es aber nicht um Besoldungsgruppen gehen, sondern um Entgeltgruppen.

Sonnenhütchen1

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Antw:Bestandene Erprobung (A10) - Nachzahlung?
« Antwort #8 am: 08.05.2022 07:53 »
@isie: Ich habe einen Einstellungsvertrag zum Beginn und einen Anstellungsvertrag mit der Lebenszeit erhalten. Ich bin Beamtin. Jegliche Änderungen in der Besoldung laufen bei uns über Änderungsverträge.

Unknown

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Antw:Bestandene Erprobung (A10) - Nachzahlung?
« Antwort #9 am: 08.05.2022 08:20 »
Beamte werden ernannt und haben keinen Vertrag in welcher Form auch immer. Du stehst in in einem Dienstverhältnis und nicht in einem Arbeitsverhältnis. Deshalb ist dir Aussage so pauschal nicht richtig. Es werden etliche Begriffe durcheinander geschmissen und das lässt ernsthaft dran zweifeln ob du dich im Vorfeld mit dem Beamtentum überhaupt beschäftigt hast.
Poste doch bitte mal den Anstellungsvertrag zur Lebzeit natürlich anonymisiert.

Sonnenhütchen1

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Antw:Bestandene Erprobung (A10) - Nachzahlung?
« Antwort #10 am: 08.05.2022 09:32 »
Ich habe in kleinster Weise über ein Arbeitsverhältnis geschrieben. Demnach auch nicht - wie unterstellt - irgendwelche „Begriffe durcheinander geschmissen“. Der Umgangston ist freundlich bis charmant. Danke für die Beantwortung meiner Frage. Einen schönen, sonnigen Sonntag noch.

xap

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Antw:Bestandene Erprobung (A10) - Nachzahlung?
« Antwort #11 am: 08.05.2022 14:35 »
Mich würde interessieren welche Behörde das sein soll, wo das so gehandhabt wird. Aus tatsächlicher Neugier. Von so einer Verfahrensweise höre ich zum ersten Mal.

clarion

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Antw:Bestandene Erprobung (A10) - Nachzahlung?
« Antwort #12 am: 08.05.2022 16:05 »
Hallo Sonnenhütchen,

Vertrag und Ernennung schließen sich gegenseitig aus. Man muss bei einer Ernennung auch nur eine Empfangsbekenntnis unterschreiben, dass man die Ernennungsurkunde bekommen hat, die Ernennungsurkunde unterschreiben Beamte regelmäßig nicht.

Die Tatsache, dass DU das nicht zu wissen scheinst, wirft doch Fragen auf, ob Du über die Vor- und Nachteile des besonderen Dienst- und Treueverhältnis im Bilde bist.


Kimonbo

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Antw:Bestandene Erprobung (A10) - Nachzahlung?
« Antwort #13 am: 08.05.2022 21:15 »
Hauptsache du bist in der A10 und kommst in den Genuss bedingungsloser Besoldung bis ans Lebensende so wie es sein soll- Jackpot herzlichen Glückwunsch

Organisator

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Antw:Bestandene Erprobung (A10) - Nachzahlung?
« Antwort #14 am: 09.05.2022 08:00 »
Hallo Sonnenhütchen,

Vertrag und Ernennung schließen sich gegenseitig aus. Man muss bei einer Ernennung auch nur eine Empfangsbekenntnis unterschreiben, dass man die Ernennungsurkunde bekommen hat, die Ernennungsurkunde unterschreiben Beamte regelmäßig nicht.

Die Tatsache, dass DU das nicht zu wissen scheinst, wirft doch Fragen auf, ob Du über die Vor- und Nachteile des besonderen Dienst- und Treueverhältnis im Bilde bist.

Klingt irgendwie nach DO-Angestellte. Zwar immernoch falsches Forum, aber mal schauen, was die TE sagt.