Autor Thema: Dienstende für TB-Lehrkräfte nach Bewilligung der Rente  (Read 1620 times)

Lothar57

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Ein Lehrer-Freundin von mir (64) ist jetzt schwerbehindert und möchte jetzt so schnell wie möglich in den Ruhestand. Ihr Schwerbehindertengrad beträgt 60%. Damit könnte sie nun abschlagfrei in Rente gehen und wird daher einen Rentenantrag stellen. Frage: Wie sieht das arbeits- bzw tarifrechtlich (TV-L, NRW) aus? Kann Sie mit Erhalt des Rentenbescheids sofort den Griffel fallen lassen oder muss sie bis zum Ende des aktuellen Schulhalbjahres warten?
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Organisator

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Das dürfte sich aus ihrem Arbeitsvertrag ergeben.

Isie

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Weder noch. Da es sich nicht um die Regelaltersrente handelt, endet das Arbeitsverhältnis nicht, sondern muss wenn gewünscht per Auflösungsvertrag beendet werden oder notfalls durch Kündigung.

Lothar57

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Schon klar. Im Arbeitsvertrag steht nichts dazu. Hintergrund meiner Frage: Verbeamtete Lehrkräfte müssen immer bis zum Ende des Halbjahres im Dienst bleiben. Unklar ist uns, ob diese Regelung auch für Tarifbeschäftigte Lehrkräfte gilt.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

McOldie

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Lediglich beim Erreichen der Regelaltersrente endet das Arbeitsverhältnis zum Ende eines Schulhalbjahres. siehe § 44 TV-L:
Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Schulhalbjahres (31. Januar beziehungsweise 31. Juli), in dem die Lehrkraft das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat.
Bei vorgezogenem Eintritt in die Rente muss gekündigt oder ein Auflösungsvertrag geschlossen werden.

Lothar57

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Lediglich beim Erreichen der Regelaltersrente endet das Arbeitsverhältnis zum Ende eines Schulhalbjahres. siehe § 44 TV-L:
Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Schulhalbjahres (31. Januar beziehungsweise 31. Juli), in dem die Lehrkraft das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat.
Bei vorgezogenem Eintritt in die Rente muss gekündigt oder ein Auflösungsvertrag geschlossen werden.

Danke! Gelten in diesem Fall die gesetzlichen Kündigungsfristen? Das wäre dann im Falle meiner Freundin volle sechs Monate.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Isie

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Üblicherweise wird ein Auflösungsvertrag geschlossen. Für den gibt es keine Fristen, aber es ist natürlich erforderlich, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einigen.

herrhausk

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Auf Grund der Corona Pandemie wurde für 2022 die Hinzuverdienstgrenze auf 46.060 € Brutto erhöht !!!

Sie kann also die vorzeitige Rente wegen Schwerbehinderung beantragen und bis zum erreichen der Hinzuverdienstgrenze weiter arbeiten... und zwar ohne Abzug bis 46.060 € in 2022. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Hinzuverdienst-und-Einkommensanrechnung/hinzuverdienst-und-einkommensanrechnung.html

Die DRV bietet dazu eine Beratung an.