Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Dienstende für TB-Lehrkräfte nach Bewilligung der Rente
Lothar57:
Ein Lehrer-Freundin von mir (64) ist jetzt schwerbehindert und möchte jetzt so schnell wie möglich in den Ruhestand. Ihr Schwerbehindertengrad beträgt 60%. Damit könnte sie nun abschlagfrei in Rente gehen und wird daher einen Rentenantrag stellen. Frage: Wie sieht das arbeits- bzw tarifrechtlich (TV-L, NRW) aus? Kann Sie mit Erhalt des Rentenbescheids sofort den Griffel fallen lassen oder muss sie bis zum Ende des aktuellen Schulhalbjahres warten?
Organisator:
Das dürfte sich aus ihrem Arbeitsvertrag ergeben.
Isie:
Weder noch. Da es sich nicht um die Regelaltersrente handelt, endet das Arbeitsverhältnis nicht, sondern muss wenn gewünscht per Auflösungsvertrag beendet werden oder notfalls durch Kündigung.
Lothar57:
Schon klar. Im Arbeitsvertrag steht nichts dazu. Hintergrund meiner Frage: Verbeamtete Lehrkräfte müssen immer bis zum Ende des Halbjahres im Dienst bleiben. Unklar ist uns, ob diese Regelung auch für Tarifbeschäftigte Lehrkräfte gilt.
McOldie:
Lediglich beim Erreichen der Regelaltersrente endet das Arbeitsverhältnis zum Ende eines Schulhalbjahres. siehe § 44 TV-L:
Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Schulhalbjahres (31. Januar beziehungsweise 31. Juli), in dem die Lehrkraft das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat.
Bei vorgezogenem Eintritt in die Rente muss gekündigt oder ein Auflösungsvertrag geschlossen werden.
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