Autor Thema: Rückforderung Beiträge Rentenversicherung  (Read 3371 times)

Sputnik1978

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 163
Rückforderung Beiträge Rentenversicherung
« am: 10.05.2022 08:21 »
Liebe Community,

ich bin seit den 00er Jahren Beamter.

In den Jahren zuvor habe ich - wenige - Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt, die ich mir meines Wissens grundsätzlich erstatten lassen könnte.

Meine Frage. Würdet Ihr das machen oder ist es gegebenenfalls zweckmäßig zuzuwarten, ob nicht doch im Laufe des nächsten Jahrzehnts eine Überführung der Beamten in die Rentenversicherung erfolgen wird?

Matze1986

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 223
Antw:Rückforderung Beiträge Rentenversicherung
« Antwort #1 am: 10.05.2022 08:49 »
Eine Überführung von Beamten in das Rentensystem sehe ich in den nächsten Jahren nicht kommen.
Und selbst wenn dies geschieht, wird es höchstwahrscheinlich nur neu einzustellende und/oder Beamte unter 30 Jahren treffen, ähnlich dem österreichischen Prozedere.

Eine Empfehlung ob Sie sich nun die Beiträge erstatten lassen oder nicht kann ich nicht geben.

BalBund

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 386
Antw:Rückforderung Beiträge Rentenversicherung
« Antwort #2 am: 10.05.2022 09:08 »
Die Antwort hat generell etwas von einer Glaskugel ABER:
Grundsätzlich dürfte es in den kommenden Jahren vorteilhaft sein, sich die Rente auszahlen zu lassen. Die Bundesgerichtsbarkeit hat zuletzt festgelegt, dass eine doppelte Besteuerung der Rente unzulässig ist, weil sie einmal im Erwerbsleben und hiernach als Rentner als steuerpflichtig geführt wird.

Wenn wir nun also annehmen, dass eine Rente künftig steuerfrei ausgezahlt wird, während die Pension steuerpflichtig bleiben wird, dann hat man mutmaßlich mehr netto in der Tasche, wenn man die Beträge jetzt einfach stehen lässt.

Sputnik1978

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 163
Antw:Rückforderung Beiträge Rentenversicherung
« Antwort #3 am: 10.05.2022 09:13 »
Danke für die sehr schnellen Antworten.

Nur eine Klarstellung zum Sachverhalt. Die fünf Jahre Beitragszahlung in der Rentenversicherung habe ich mit meinen Tätigkeiten vor der Verbeamtung   ***nicht***   erreicht.

Ich entschuldige mich für die Verwirrung.

lumer

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 145
Antw:Rückforderung Beiträge Rentenversicherung
« Antwort #4 am: 10.05.2022 09:40 »
Erstattung von Beiträgen geht i.d.R. nur, wenn es weniger als 60 Monate sind, für die man eingezahlt hat. Wenn nur noch ein paar Monate daran fehlen, kann es sich u.U. lohnen, sich für diese Zeit frewillig zu versichern und Beiträge zu zahlen.

Ansonsten denke ich nicht, dass die Bestandbeamten in die RV überführt werden können. Dafür dürfte eine Änderung des Grundgesetzes notwendig sein, da die Alimentierung aus dem letzten Amt ein hergebrachter Grundsatz ist.

Asperatus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 518
Antw:Rückforderung Beiträge Rentenversicherung
« Antwort #5 am: 10.05.2022 20:38 »
Zu bedenken wäre meines Erachtens noch der Fall, in dem das Beamtenverhältnis endet. Dies kann aus vielfältigen Gründen erfolgen, zum Beispiel auf eigenen Antrag, wenn sich die persönlichen Umstände geändert haben, oder man macht sich einem Verbrechen schuldig, wodurch das Beamtenverhältnis endet. Das muss jeder selbst überlegen, wie wahrscheinlich solche Fälle sein können. Diese Zeiten wären dann nämlich, wenn ich es richtig sehe, man mag mich gerne korrigieren, unwiderbringlich für die Rente verloren. Wenn man aus eigenen Stücken geht, könnte man noch das Altersgeld als Alternative wählen.

Sofern eine ruhegehaltsfähige Dienstzeit von 40 Jahren erfüllt ist, wird die Pension entsprechend gekürzt.. (Andererseits kommt es auch nicht zu einer Auszahlung der Rente, wenn die 60 Monate nicht erfüllt sind) Es würde hier meiner Bewertung nach auf ein Nullsummenspiel hinauslaufen, zumindest bei den Bruttobezügen. Wie es dann steuerlich aussieht, ist eine andere Frage. Je später das Rentenalter erreicht wird, desto mehr ist von der Rentenzahlungen im Alter zu versteuern, weil im Gegenzug die Beiträge zur Rentenversicherung zunehmend das zu versteuernde Einkommen mindern. Der Steuervorteil mindert sich also, jedoch später man in Pension geht.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,843
Antw:Rückforderung Beiträge Rentenversicherung
« Antwort #6 am: 10.05.2022 20:48 »
Hallo,

falls Du beabsichtigst bis zum Rentenalter verbeamtet zu bleiben, macht eine Auszahlung Sinn. Eine Überführung in die Rentenversicherung ist für Bestandsbeamte höchst unwahrscheinlich, siehe Beitrag von lumer.

Aber gab es da nicht auch eine Frist während dessen Du den Antrag hättest stellen müssen?


Asperatus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 518
Antw:Rückforderung Beiträge Rentenversicherung
« Antwort #7 am: 10.05.2022 21:23 »
Meines Wissens nach nicht und es wäre auch wenig sinnvoll meiner Meinung, weil man immer noch in die Situation kommen kann, wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu werden, auch nach Jahrzehnten Versicherungsfreiheit. Die Auszahlung wird nur aufgrund der Inflation real immer weniger wert.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,843
Antw:Rückforderung Beiträge Rentenversicherung
« Antwort #8 am: 10.05.2022 22:56 »
Aber nicht auszahlen zu lassen ist doch Geld zu verschenken, zumindest  dann wenn man als Beamter in den Ruhestand geht.  Denn eine Rente bekommt man ja nicht.

HansGeorg

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 194
Antw:Rückforderung Beiträge Rentenversicherung
« Antwort #9 am: 11.05.2022 06:46 »
Vorsicht bitte. Sollte man Rentenansprüche haben und in Pension gehen, ist man verpflichtet diese in Anspruch zu nehmen. Diese werden dann der Pension gegen gerechnet. Es gab schon ein Gerichtsurteil dazu. Da hatte jemand vergessen seine Rente zu beantragen (dann wird die auch nicht gezahlt) und musste sich den fiktiven Betrag dann trotzdem nachträglich von der Pension abziehen lassen. Die Rente war natürlich für den vergangenen Zeitraum nicht rückwirkend auszahlbar aber die Pension schon kürzbar.

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,061
Antw:Rückforderung Beiträge Rentenversicherung
« Antwort #10 am: 11.05.2022 08:23 »
Vorsicht bitte. Sollte man Rentenansprüche haben und in Pension gehen, ist man verpflichtet diese in Anspruch zu nehmen. Diese werden dann der Pension gegen gerechnet. Es gab schon ein Gerichtsurteil dazu. Da hatte jemand vergessen seine Rente zu beantragen (dann wird die auch nicht gezahlt) und musste sich den fiktiven Betrag dann trotzdem nachträglich von der Pension abziehen lassen. Die Rente war natürlich für den vergangenen Zeitraum nicht rückwirkend auszahlbar aber die Pension schon kürzbar.

Das ist richtig und wichtig und also zu beachten. Einen guten Überblick zum Thema findet man hier: https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/verwaltungsrecht/alles-ums-geld/themen/beitrag/ansicht/alles-ums-geld/gesetzliche-renten-koennen-auf-die-pension-eines-beamten-angerechnet-werden/details/anzeige/


Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,815
Antw:Rückforderung Beiträge Rentenversicherung
« Antwort #11 am: 11.05.2022 08:36 »
Aber gab es da nicht auch eine Frist während dessen Du den Antrag hättest stellen müssen?

Es gibt lediglich die Frist, dass seit dem letzten Beitrag 2 Jahre vergangen sein müssen. Das und die Ernennungsurkunde reichen für die Beitragserstattung aus.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,815
Antw:Rückforderung Beiträge Rentenversicherung
« Antwort #12 am: 11.05.2022 08:37 »
Nur eine Klarstellung zum Sachverhalt. Die fünf Jahre Beitragszahlung in der Rentenversicherung habe ich mit meinen Tätigkeiten vor der Verbeamtung   ***nicht***   erreicht.

Insoweit kann kein Rentenanspruch in Anspruch genommen werden.

TheOffice

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Antw:Rückforderung Beiträge Rentenversicherung
« Antwort #13 am: 19.05.2022 18:25 »
Wenn ich 40 Jahre gearbeitet habe, habe ich die höchste Prozentzahl fürmeine Pension erreicht.
Wenn ich aber nur 30 jahre als beamter tätig war und 10 Jahre davor in der privatwirtschaft und dort einen Rentenanspruch erworben habe....wird so getan, als ob ich diese 10 Jahre auch als Beamter tätig war oder wird der Rebntenbetrag einfach meiner Pesnion hinzugerechnet?

Danke und Grüße

Matze1986

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 223
Antw:Rückforderung Beiträge Rentenversicherung
« Antwort #14 am: 20.05.2022 06:30 »
Letzteres,
bis zur maximalen Pensionshöhe, der Rest fällt unter den Tisch.