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Rückforderung Beiträge Rentenversicherung

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Sputnik1978:
Liebe Community,

ich bin seit den 00er Jahren Beamter.

In den Jahren zuvor habe ich - wenige - Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt, die ich mir meines Wissens grundsätzlich erstatten lassen könnte.

Meine Frage. Würdet Ihr das machen oder ist es gegebenenfalls zweckmäßig zuzuwarten, ob nicht doch im Laufe des nächsten Jahrzehnts eine Überführung der Beamten in die Rentenversicherung erfolgen wird?

Matze1986:
Eine Überführung von Beamten in das Rentensystem sehe ich in den nächsten Jahren nicht kommen.
Und selbst wenn dies geschieht, wird es höchstwahrscheinlich nur neu einzustellende und/oder Beamte unter 30 Jahren treffen, ähnlich dem österreichischen Prozedere.

Eine Empfehlung ob Sie sich nun die Beiträge erstatten lassen oder nicht kann ich nicht geben.

BalBund:
Die Antwort hat generell etwas von einer Glaskugel ABER:
Grundsätzlich dürfte es in den kommenden Jahren vorteilhaft sein, sich die Rente auszahlen zu lassen. Die Bundesgerichtsbarkeit hat zuletzt festgelegt, dass eine doppelte Besteuerung der Rente unzulässig ist, weil sie einmal im Erwerbsleben und hiernach als Rentner als steuerpflichtig geführt wird.

Wenn wir nun also annehmen, dass eine Rente künftig steuerfrei ausgezahlt wird, während die Pension steuerpflichtig bleiben wird, dann hat man mutmaßlich mehr netto in der Tasche, wenn man die Beträge jetzt einfach stehen lässt.

Sputnik1978:
Danke für die sehr schnellen Antworten.

Nur eine Klarstellung zum Sachverhalt. Die fünf Jahre Beitragszahlung in der Rentenversicherung habe ich mit meinen Tätigkeiten vor der Verbeamtung   ***nicht***   erreicht.

Ich entschuldige mich für die Verwirrung.

lumer:
Erstattung von Beiträgen geht i.d.R. nur, wenn es weniger als 60 Monate sind, für die man eingezahlt hat. Wenn nur noch ein paar Monate daran fehlen, kann es sich u.U. lohnen, sich für diese Zeit frewillig zu versichern und Beiträge zu zahlen.

Ansonsten denke ich nicht, dass die Bestandbeamten in die RV überführt werden können. Dafür dürfte eine Änderung des Grundgesetzes notwendig sein, da die Alimentierung aus dem letzten Amt ein hergebrachter Grundsatz ist.

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