Zu bedenken wäre meines Erachtens noch der Fall, in dem das Beamtenverhältnis endet. Dies kann aus vielfältigen Gründen erfolgen, zum Beispiel auf eigenen Antrag, wenn sich die persönlichen Umstände geändert haben, oder man macht sich einem Verbrechen schuldig, wodurch das Beamtenverhältnis endet. Das muss jeder selbst überlegen, wie wahrscheinlich solche Fälle sein können. Diese Zeiten wären dann nämlich, wenn ich es richtig sehe, man mag mich gerne korrigieren, unwiderbringlich für die Rente verloren. Wenn man aus eigenen Stücken geht, könnte man noch das Altersgeld als Alternative wählen.
Sofern eine ruhegehaltsfähige Dienstzeit von 40 Jahren erfüllt ist, wird die Pension entsprechend gekürzt.. (Andererseits kommt es auch nicht zu einer Auszahlung der Rente, wenn die 60 Monate nicht erfüllt sind) Es würde hier meiner Bewertung nach auf ein Nullsummenspiel hinauslaufen, zumindest bei den Bruttobezügen. Wie es dann steuerlich aussieht, ist eine andere Frage. Je später das Rentenalter erreicht wird, desto mehr ist von der Rentenzahlungen im Alter zu versteuern, weil im Gegenzug die Beiträge zur Rentenversicherung zunehmend das zu versteuernde Einkommen mindern. Der Steuervorteil mindert sich also, jedoch später man in Pension geht.