Autor Thema: Anfängerfrage Fallgruppe  (Read 2864 times)

Stefl

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Anfängerfrage Fallgruppe
« am: 10.05.2022 14:44 »
Gestattet mir eine Anfängerfrage mit einer einfachen Konstellation:

Die Stelle eines Beschäftigten ist gem. Teil A Ziff. I Nr. 3 Entgeltordnung in EG 5 einzugruppieren. Wenn der Beschäftigte keine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung als persönliche Voraussetzung vorweisen kann, die Stelle aber gründliche Fachkenntnisse erfordert und er diese auch hat, ist er in EG 5 (FG 2) eingruppiert, oder?

Oder in EG 4 aufgrund der Vorbemerkungen Ziff. 2?


Lars73

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Antw:Anfängerfrage Fallgruppe
« Antwort #1 am: 10.05.2022 16:42 »
Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift nicht?

Stefl

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Antw:Anfängerfrage Fallgruppe
« Antwort #2 am: 11.05.2022 07:57 »
Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift nicht?

Sinnvoll wäre es, aber ich bilde mir ein, dass die Fallgruppen rein von der Systematik her als Möglichkeit der Eingruppierung zu verstehen sind, sprich entweder es trifft FG 1 oder 2 zu.

Niemand hier, der sich mit Eingruppierungen auskennt?

WasDennNun

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Antw:Anfängerfrage Fallgruppe
« Antwort #3 am: 11.05.2022 08:25 »
Wieso entweder oder? Es kann doch auch ein sowohl als auch bei den Fallgruppen sein.

Stefl

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Antw:Anfängerfrage Fallgruppe
« Antwort #4 am: 11.05.2022 08:41 »
Wieso entweder oder? Es kann doch auch ein sowohl als auch bei den Fallgruppen sein.

Theoretisch schon, aber eine exakte Eingruppierung hat nur ein Ergebnis.

Organisator

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Antw:Anfängerfrage Fallgruppe
« Antwort #5 am: 11.05.2022 08:42 »
Die Stelle eines Beschäftigten ist gem. Teil A Ziff. I Nr. 3 Entgeltordnung in EG 5 einzugruppieren. Wenn der Beschäftigte keine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung als persönliche Voraussetzung vorweisen kann, die Stelle aber gründliche Fachkenntnisse erfordert und er diese auch hat, ist er in EG 5 (FG 2) eingruppiert, oder?

korrekt. Darüber hinaus ist es (tariflich) egal, ob der Tarifbeschäftigte die gründlichen Fachkenntnisse auch hat, sie müssen nur erforderlich sein.

Stefl

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Antw:Anfängerfrage Fallgruppe
« Antwort #6 am: 11.05.2022 10:29 »
korrekt. Darüber hinaus ist es (tariflich) egal, ob der Tarifbeschäftigte die gründlichen Fachkenntnisse auch hat, sie müssen nur erforderlich sein.

Danke.

Wäre es denn demzufolge auch denkbar, ohne entsprechendem Abschluss, der "normalerweise" der Entgeltgruppenstruktur entspräche (sprich früher mittlerer Dienst, gehobener Dienst etc.), höhere EG mit Bewerbern zu besetzen, die die klassischen Voraussetzungen nicht haben?
Für eine EG 12 (wieder allg. Teil) steht ja auch nirgends, dass ich dafür eine Hochschulausbildung benötige. Ich käme über die EG 5 FG 2 sowie EG 9b FG 2 auch ohne dorthin...

Organisator

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Antw:Anfängerfrage Fallgruppe
« Antwort #7 am: 11.05.2022 10:34 »
Wäre es denn demzufolge auch denkbar, ohne entsprechendem Abschluss, der "normalerweise" der Entgeltgruppenstruktur entspräche (sprich früher mittlerer Dienst, gehobener Dienst etc.), höhere EG mit Bewerbern zu besetzen, die die klassischen Voraussetzungen nicht haben?
Für eine EG 12 (wieder allg. Teil) steht ja auch nirgends, dass ich dafür eine Hochschulausbildung benötige. Ich käme über die EG 5 FG 2 sowie EG 9b FG 2 auch ohne dorthin...

Tariflich ist das problemlos möglich. Die meisten Arbeitgeber fordern aber eine entsprechende Bildungsvoraussetzung dennoch im Rahmen der Stellenausschreibung.

WasDennNun

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Antw:Anfängerfrage Fallgruppe
« Antwort #8 am: 11.05.2022 10:44 »
korrekt. Darüber hinaus ist es (tariflich) egal, ob der Tarifbeschäftigte die gründlichen Fachkenntnisse auch hat, sie müssen nur erforderlich sein.

Danke.

Wäre es denn demzufolge auch denkbar, ohne entsprechendem Abschluss, der "normalerweise" der Entgeltgruppenstruktur entspräche (sprich früher mittlerer Dienst, gehobener Dienst etc.), höhere EG mit Bewerbern zu besetzen, die die klassischen Voraussetzungen nicht haben?
Für eine EG 12 (wieder allg. Teil) steht ja auch nirgends, dass ich dafür eine Hochschulausbildung benötige. Ich käme über die EG 5 FG 2 sowie EG 9b FG 2 auch ohne dorthin...
Richtig, bei uns (TVL) wird das jetzt auch bei der IT EGO entsprechend genutzt.
EG12 ohne entsprechendes Studium oder Ausbildung wurde letztes Jahr von uns mit einem Quereinsteiger ohne Ausbildung besetzt.
Hat Kraft gekostet, den Beamten den Kalk aus dem Kopf zu hauen (weil sie glaubten, das geht nicht), jetzt sind sie froh, denn der Studienabbrecher mit 25 Jahre spezialisierter IT Erfahrung ist jeden Cent wert.

Stefl

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Antw:Anfängerfrage Fallgruppe
« Antwort #9 am: 11.05.2022 14:12 »
Richtig, bei uns (TVL) wird das jetzt auch bei der IT EGO [...]

Danke, dann war ich ja gar nicht so auf dem Holzweg.

Organisator

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Antw:Anfängerfrage Fallgruppe
« Antwort #10 am: 11.05.2022 14:51 »
Richtig, bei uns (TVL) wird das jetzt auch bei der IT EGO [...]

Danke, dann war ich ja gar nicht so auf dem Holzweg.

Vorsicht aber, gerade im Bereich der IT gibt es Unterschiede, was die Bildungsvoraussetzung angeht. EntgO Bund z.B. schreibt einen einschlägigen Bachelor vor.

WasDennNun

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Antw:Anfängerfrage Fallgruppe
« Antwort #11 am: 12.05.2022 08:14 »
Richtig und die Tätigkeit muss dann auch von unten nach oben zum Strang ohne Bildungsvoraussetzung passen.