Autor Thema: Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin  (Read 2114 times)

Topa56

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Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« am: 10.05.2022 15:06 »
Hallo zusammen,

ich bin derzeit in Bezirk A unbefristet in der EG9b Stufe 3 beschäftigt.
Nun habe ich mich in der Senatsverwaltung B auf eine Stelle der EG11 beworben. Gestern habe ich die telefonische Mitteilung erhalten, dass ich für die Stelle ausgewählt wurde.

Ich habe nun Fragen zum weiteren Vorgehen/Ablauf. Der Fachbereich der neuen Stelle teilte mir telefonisch mit, dass ich mich mit meinem jetzigen Arbeitgeber auseinandersetzen und klären soll, wann der Wechsel stattfindet. Meiner Kenntnis nach (die aber selbstverständlich auch falsch sein kann) müsste mich doch der neue Arbeitgeber (Senatsverwaltung B) beim alten Arbeitgeber (Bezirksamt A) anfordern und einen Termin für den Dienstantritt bei der Senatsverwaltung B vereinbaren.

Ist hierfür ein Zutun meinerseits erforderlich?

Und eine weitergehende Frage: Kann der Dienstantritt beim neuen Arbeitgeber analog der Kündigungsfrist (6 Wochen zum Quartalsende) bestimmt werden? Wenn ja, hieße das, dass ich zum 01.07.2022 beim neuen Arbeitgeber beginnen kann.

Und noch eine letzte, nachgelagerte Frage hinsichtlich des Urlaubs: Ich habe Ende 2021 meinen Urlaub für das Jahr 2022 beim Bezirksamt A in die Gesamtplanung gegeben. Diese wurde genehmigt. Daraufhin habe ich zwischen dem 27.06.2022 - 15.07.2022 eine Reise gebucht.
Wie verhält es sich nun damit?

Ich hoffe, dass ich mich konkret genug ausgedrückt habe und dass meine Fragen nicht zu redundant sind. Sollten Konkretisierungen nötig sein, zögert nicht zu fragen.

Schon mal herzlichen Dank vorab und beste Grüße!

JC83

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Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #1 am: 11.05.2022 19:00 »
Hallo,

der HR-Bereich der Sen schreibt dem Bezirk, dass du in einem Auswahlverfahren ausgewählt wurdest und bittet um Versetzung zum Zeitpunkt X, üblicherweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Du kannst, je nach Wichtigkeit deiner jetzigen Stelle, zw. 2 bis 6 Monaten Wartezeit rechnen. Üblicherweise sollten es bei einer Verbesserung der EG aber nicht mehr als 3 Monate sein.

Ein Zutun deinerseits ist nicht erforderlich, sinnvoll ist hier mMn aber Transparenz ggü. der jetzigen Dienststelle.

Da dein AG derselbe ist, sollte es mit dem Urlaub keine Probleme geben, wichtig ist aber auch, dies zu kommunizieren, sodass bei der neuen Stelle entsprechend geplant werden kann. Mir sind in solchen Fällen aber noch nie Probleme zu Ohren gekommen.

Sofern du nicht in die Bildungsverw. wechselst, ist übrigens das LVwA deine neue Personalstelle.

Topa56

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Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #2 am: 12.05.2022 08:45 »
Guten Morgen,

zunächst vielen Dank für die Antwort. Genau so habe ich es mir auch gedacht. Allerdings habe ich nun Rücksprache mit der Personalstelle des potenziell künftigen Arbeitgebers gehalten und das Vorgehen stellt sich nun etwas anders dar.

Ich habe in meiner initialen Beschreibung versäumt zu erwähnen, dass die neue Stelle bis Ende 2026 befristet ist. Daher gestaltet es sich so, laut Personalstelle, dass ich einen gänzlich neuen Vertrag erhalte. Dies macht es natürlich nötig, dass ich meinen aktuellen Vertrag mit dem Bezirksamt A ordentlich kündige bzw. mit einem Auflösungsvertrag beende.

Nach Absprache mit der neuen Personalstelle soll ich zunächst die offizielle Zusage abwarten, die ich erhalten soll, nachdem meine Auswahl durch die entsprechenden Gremien der Senatsverwaltung B gegangen ist.

Für mich stellt sich nun die Frage, ob eine Versetzung wegen der Befristung nicht möglich ist (wie es mir die Personalstelle erklärte)? Bei Neueinstellung würde ich in EG11 Stufe 1 kommen, bei Versetzung in Stufe 2. Die Personalstelle sagte mir zwar zu, dass sie die Stufe 2 prüfen werden, können aber natürlich nichts versprechen.

Außerdem wird sich der Wechsel nun selbstredend verzögern. Ordentlich kündigen bzw. zwecks Auflösungsvertrag mit der alten Stelle sprechen kann und werde ich erst, nachdem ich die offizielle Zusage habe. Die kann noch ein paar Wochen auf sich warten lassen. Damit könnte ich erst ordentlich zum 30.09. kündigen. Dass mich die alte Stelle vorher per Auflösungsvertrag gehen lässt, halte ich wegen Personalmangel für unwahrscheinlich.

Ist es denkbar, dass die künftigen Stelle ihre Zusage zurückziehen kann, wenn ich nicht schnell genug aus meiner alten Stelle komme?

Vielen Dank nochmals für die Hilfe.

JC83

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Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #3 am: 12.05.2022 09:31 »
Guten Morgen,


Für mich stellt sich nun die Frage, ob eine Versetzung wegen der Befristung nicht möglich ist (wie es mir die Personalstelle erklärte)? Bei Neueinstellung würde ich in EG11 Stufe 1 kommen, bei Versetzung in Stufe 2. Die Personalstelle sagte mir zwar zu, dass sie die Stufe 2 prüfen werden, können aber natürlich nichts versprechen.

Eine Versetzung in dem Sinne scheint mir nicht möglich, weil derzeit ja ein unbefristeter vertrag vorliegt, der beim "neuen AG" "fortgeführt" würde, hier aber die haushaltsrechtlichen Mittel gar nicht zur Verfügung stehen, bzw. nur bis 2026.

Stufe 2 dürfte bei einer Neueinstellung außerhalb des Möglichen sein, sofern hier nicht förderliche Zeiten geltend gemacht werden; hier müsstest du bei der neuen Dienststelle pokern, sehe das aber eher als unwahrscheinlich an, da es mit Sicherheit Mitbewerber gibt, die nachrücken könnten, wenn du nicht mehr möchtest.

Es gibt aber mittlerweile auch durchaus Personalbereiche, die das machen und verstanden haben, wie man sich Personal holt und hält. Kurioserweise könnte man dich in deiner speziellen Situation via förderliche Zeiten auch höher als Stufe 2 einstufen :-) Aber das muss der AG eben wollen; nicht selten hat aber der Fachbereich recht großen Einfluss darauf; dorthin würde ich mich mit der Stufenproblematik wenden und zwar gestern.

Damit könnte ich erst ordentlich zum 30.09. kündigen.

Ist es denkbar, dass die künftigen Stelle ihre Zusage zurückziehen kann, wenn ich nicht schnell genug aus meiner alten Stelle komme?


Das wiederum halte ich für sehr unwahrscheinlich. Hier solltest du dir keine Gedanken machen. Die neue Dienststelle hat dich ja aus gutem Grund ausgewählt und ich gehe davon aus, dass denen die derzeitige Sachlage deines jetzigen AV bekannt ist.

Beiß in den sauren Apfel und trete die Stelle in E11/1 an; das ist ja auch ein gutes Sprungbrett für einen Wechsel; Bis 2026 ist es noch Zeit und allein zwischen 2023 bis 2026 erreichen mindestens 12000 Personen (!) allein aus den Hauptverwaltungen die 64 Jahre, d.h. da werden Unmengen an gut dotierten Stellen frei.

VG

Topa56

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Antw:Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
« Antwort #4 am: 15.05.2022 08:26 »
Guten Morgen,

vielen Dank für die Rückmeldung.

Ich habe unterdessen noch mal Rücksprache mit der Fachabteilung genommen. Von deren Seite wird die Stufe 2 vollkommen unterstützt.

Was meinen Eintrittstermin angeht, schlug die Fachabteilung vor, dass ich, trotz fehlender offizieller, schriftlicher Stellenzusage, bei meiner jetzigen Dienststellen das Gespräch suche und um eine Auflösung zum 31.07. oder 31.08. bitten soll. Als Argumente wurde angeführt, dass die Zusage jetzt schon zu 90% sicher sei und ich jetzt noch (bis 19.05.) den Verhandlungshebel bezüglich der ordentlichen Kündigung zum 30.06. hätte.

Ich kann diese Argumentation nachvollziehen, insbesondere bezüglich des Verhandlungshebels. Wenn ich erst Anfang bzw. Mitte Juli (nach der offiziellen Zusage) auf meine jetzige Dienststelle zugehe, besteht von deren Seite gar kein Anreiz, mich vorab per Auflösungsvertrag gehen zu lassen.

Persönlich tendiere ich stark dazu, dennoch die offizielle schriftliche Stellenzusage abzuwarten. Zum einen sind 90% Wahrscheinlichkeit keine 100% und zum anderen hat mir die Personalstelle der künftigen Dienststelle geraten, erst nach der offiziellen Zusage mit meiner jetzigen Dienststelle zu sprechen.

Nichtsdestotrotz würde mich ggf. Eure Meinung interessieren, wie Ihr den Sachverhalt einschätzt.

Vielen Dank und einen schönen Sonntag.