Guten Morgen,
zunächst vielen Dank für die Antwort. Genau so habe ich es mir auch gedacht. Allerdings habe ich nun Rücksprache mit der Personalstelle des potenziell künftigen Arbeitgebers gehalten und das Vorgehen stellt sich nun etwas anders dar.
Ich habe in meiner initialen Beschreibung versäumt zu erwähnen, dass die neue Stelle bis Ende 2026 befristet ist. Daher gestaltet es sich so, laut Personalstelle, dass ich einen gänzlich neuen Vertrag erhalte. Dies macht es natürlich nötig, dass ich meinen aktuellen Vertrag mit dem Bezirksamt A ordentlich kündige bzw. mit einem Auflösungsvertrag beende.
Nach Absprache mit der neuen Personalstelle soll ich zunächst die offizielle Zusage abwarten, die ich erhalten soll, nachdem meine Auswahl durch die entsprechenden Gremien der Senatsverwaltung B gegangen ist.
Für mich stellt sich nun die Frage, ob eine Versetzung wegen der Befristung nicht möglich ist (wie es mir die Personalstelle erklärte)? Bei Neueinstellung würde ich in EG11 Stufe 1 kommen, bei Versetzung in Stufe 2. Die Personalstelle sagte mir zwar zu, dass sie die Stufe 2 prüfen werden, können aber natürlich nichts versprechen.
Außerdem wird sich der Wechsel nun selbstredend verzögern. Ordentlich kündigen bzw. zwecks Auflösungsvertrag mit der alten Stelle sprechen kann und werde ich erst, nachdem ich die offizielle Zusage habe. Die kann noch ein paar Wochen auf sich warten lassen. Damit könnte ich erst ordentlich zum 30.09. kündigen. Dass mich die alte Stelle vorher per Auflösungsvertrag gehen lässt, halte ich wegen Personalmangel für unwahrscheinlich.
Ist es denkbar, dass die künftigen Stelle ihre Zusage zurückziehen kann, wenn ich nicht schnell genug aus meiner alten Stelle komme?
Vielen Dank nochmals für die Hilfe.