Hallo!
Von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht sind automatisch all jene befreit, die eine 20-Jährige Dienstzeit absolviert haben. Die 40 Lebensjahre wurden im Hinblick auf das AGG gestrichen.
Bekanntlich werden Angestellte von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit, wenn sie eine zwanzigjährige Berufserfahrung vorweisen können.
Wird bei dieser Regelung auch die Ausbildungszeit hinzugerechnet? (Drei Jahre zum Vfa)
Vielen Dank!