Autor Thema: TV-L 13 Verlängerung nach 1 Monat Pause - Stufe  (Read 1954 times)

Canda

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Hallo.

Ich arbeite gerade auf 50% in TV-L 13 Stufe 2. Der Vertrag läuft ende Juni aus und mir wurde eine Verlängerung allerdings in Vollzeit angeboten. Der Chef lässt zu, dass ich ansage, falls ich dazwischen Pause haben mag, dann wird der Vertrag entsprechend aufgesetzt. Mir persönlich wäre 1 Monat pause dazwischen recht, einfach weil ich einiges zu tun habe.

Nun hat er allerdings gemeint, dass man im öffentlichen Dienst eigentlich als Arbeitnehmer gerne hätte, dass die Verträge unterbrechungsfrei seien, da es wohl öfter vorkäme, dass man dann bzgl. der Stufe runter gestuft würde.

Droht mir so etwas, wenn ich das in Anspruch nehmen würde? Wäre das rechtens? Bisher habe ich etwas gelesen, dass bei einem TV-L 13 eine sog. "schädliche" Pause erst bei über einem Jahr anfängt.
Kann ich mir selbst damit ins Bein schießen, wenn ich den einen Monat pause in Anspruch nehme?

Vielen Dank und viele Grüße!

cyrix42

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Antw:TV-L 13 Verlängerung nach 1 Monat Pause - Stufe
« Antwort #1 am: 11.05.2022 11:12 »
Moin,

Du hast Recht: Die Protokollerklärung Nr. 3 zu §16 Absatz (2) TV-L definiert eine schädliche Unterbrechung bei Wissenschaftlichen Beschäftigten erst ab mehr als 12 Monaten. Bei einer kürzeren Unterbrechung greift der Satz 2 des entsprechenden Absatzes, dass bei einer vorherigen Beschäftigung beim selben Arbeitgeber[!] von mindestens einem Jahr die bisher erworbene einschlägige Berufserfahrung voll angerechnet wird.

Insofern „verlierst“ du durch die Pause keine Stufe und auch keine Stufenlaufzeit. Du musst aber natürlich selber wissen, ob du lieber einen Monat arbeitslos bist. (Wahrscheinlich hast du Anrecht auf ALG-I. Dafür musst du dich natürlich melden.)

Canda

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Antw:TV-L 13 Verlängerung nach 1 Monat Pause - Stufe
« Antwort #2 am: 11.05.2022 11:17 »
Hallo,

Selber Arbeitgeber und mehr als ein Jahr sind zutreffend.
Das heißt wohl, sollten die mich runter stufen ist es wohl nicht legal und ich kann was dagegen tun.

Hab vielen Dank!

Ist eigentlich bekannt, ob überzähliger Urlaub aus dem vorherigen Vertrag dann in einem solchen Fall in den neuen Arbeitsvertrag übernommen wird?

Lars73

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Antw:TV-L 13 Verlängerung nach 1 Monat Pause - Stufe
« Antwort #3 am: 11.05.2022 12:06 »
Soweit die Eingruppierung unverändert bleibt gibt es mit der Stufe kein Problem. Wenn die Einstellung nun in der E14 wäre wäre es grundsätzlich Stufe 1 und alles weitere Verhandlungssache.

Wegen der Unterbrechung wird der Urlaub grundsätzlich zu nehmen bzw. abzugelten sein.
Anderes wäre ausdrücklich zu vereinbaren.

Für den Monat ohne Beschäftigung gibt es keinen Urlaubsanspruch und es kommt zur Kürzung der Jahressonderzahlung.

Canda

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Antw:TV-L 13 Verlängerung nach 1 Monat Pause - Stufe
« Antwort #4 am: 11.05.2022 12:19 »
Danke, super ihr erklärt auch Folgen, an die ich gar nicht gedacht habe.

Ich nehme an die Kürzung der Jahressonderzahlung (dürfte wohl landläufig das sein, was man "Weihnachtsgeld" nennt, nehme ich an) wird vermutlich in Relation zu der Zeit sein, die man nicht gearbeitet hat. Also vermutlich 1/12 weniger Jahressonderzahlung?

WasDennNun

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Antw:TV-L 13 Verlängerung nach 1 Monat Pause - Stufe
« Antwort #5 am: 12.05.2022 08:11 »
Was spricht dagegen, mit dem Chef 2 Monate 50% zu vereinbaren, aber ein Monat 0% und ein Monat 100% abzuleisten?
Ich habe solche Konstrukte zumindest bei WiMis schon oft gesehen.