Hallo,
seit Juli 2021 wurde ich durch meine Kollegin im Personal-und Hauptamt/Wahlamt eingearbeitet. Da im September zudem Wahlen stattfanden, stand dies ebenfalls sehr im Fokus.
Mit offizieller Übernahme der Stelle ab dem 01.01.2022 wurde ich entsprechend höhergruppiert (EG 6 zu EG 9a).
In unserem Haus wurde ich damit zur einzigen SB im Personalbereich.
Nun habe ich durch Zufall erfahren, dass für mich ab dem 01.07.2021 eine Höhergruppierung in die EG 8 vorgesehen war, die einfach vergessen wurde. Die Höhergruppierung wurde per VA-Beschluss festgehalten und im Stellenplan vermerkt.
Mir als (gefühlt) absoluter Neuling im Personalbereich stellen sich nun viele Fragen:
- Kann eine Nachzahlung für die Monate Juli bis Dezember 2021 beansprucht werden? (Thema: Ausschlussfrist)
- Wie erfolgt die Meldung an das Finanzamt?
- Welche Probleme können sich noch aus dieser Nachzahlung ergeben?
Über eine Antwort von erfahrenderen Personalern würde ich mich sehr freuen!!