Autor Thema: Nachzahlung nach fehlender Höhergruppierung  (Read 1466 times)

PersonalNeu

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Hallo,

seit Juli 2021 wurde ich durch meine Kollegin im Personal-und Hauptamt/Wahlamt eingearbeitet. Da im September zudem Wahlen stattfanden, stand dies ebenfalls sehr im Fokus.

Mit offizieller Übernahme der Stelle ab dem 01.01.2022 wurde ich entsprechend höhergruppiert (EG 6 zu EG 9a).
In unserem Haus wurde ich damit zur einzigen SB im Personalbereich.

Nun habe ich durch Zufall erfahren, dass für mich ab dem 01.07.2021 eine Höhergruppierung in die EG 8 vorgesehen war, die einfach vergessen wurde. Die Höhergruppierung wurde per VA-Beschluss festgehalten und im Stellenplan vermerkt.

Mir als (gefühlt) absoluter Neuling im Personalbereich stellen sich nun viele Fragen:
- Kann eine Nachzahlung für die Monate Juli bis Dezember 2021 beansprucht werden? (Thema: Ausschlussfrist)
- Wie erfolgt die Meldung an das Finanzamt?
- Welche Probleme können sich noch aus dieser Nachzahlung ergeben?

Über eine Antwort von erfahrenderen Personalern würde ich mich sehr freuen!!

Isie

  • Gast
Antw:Nachzahlung nach fehlender Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 11.05.2022 16:34 »
Bis einschließlich Oktober ist verfristet. Ab November noch nicht. Der Anspruch muss schriftlich geltend gemacht werden. Falls eine Nachzahlung geleistet wird, ist sie nach den im Steuerrecht geltenden Zuflussprinzip im Monat der Zahlung zu versteuern, aber nicht als laufender Bezug, sondern als sonstiger Bezug.