Autor Thema: Urlaubsvertretung  (Read 2872 times)

RabeSocke

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Urlaubsvertretung
« am: 12.05.2022 08:35 »
Hallo zusammen,

ich hoffe sehr, dass ich hier ein wenig Feedback zu meinem Anliegen bekommen kann, bevor es zu diesem Thema in die Gespräche geht.

Zum Sachverhalt:
Ich beabsichtige in einem Zeitraum Urlaub zu nehmen, indem mein Vorgesetzter ebenfalls Urlaub hat. Eine konkrete Vertretungsregelung gibt es diesbezüglich nicht, zumindest nicht offiziell. Konkret heißt dies, dass ich nicht offiziell stellvertretender Dezernatsleiter bin, demzufolge auch nicht entsprechend vergütet bin.
Zwischen meinem Vorgesetzten und mir liegen drei Entgeltgruppen.

Dieser Urlaub wurde mir nun zunächst mündlich abgelehnt, mit der Begründung, dass eben die Vertretungsregelung nicht gegeben ist, ergo einer von uns beiden nicht den Urlaub antreten kann.

Meine (inoffizielle) Vertretung ist zu der Zeit anwesend, was als Argument meinerseits in das erste Gespräch mitgenommen wurde. Hier wurde dieses Argument abgewiesen mit der Begründung, dass es sich hierbei ja um keine offizielle Vertretung handele.

Ich komme mir dadurch ein wenig "veräppelt" vor und beabsichtige erstmals nach 17 Dienstjahren den Weg zum Personalrat zu gehen, möchte ich aber vorher absichern, ob meine Intention überhaupt tragbar ist.

Dementsprechend würde ich mich diesbezüglich über Feedback freuen.

Für die Antworten bedanke ich mich im Voraus.


Johann

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Antw:Urlaubsvertretung
« Antwort #1 am: 12.05.2022 14:58 »
Vorschlag: Mach nur das, was auch deine auszuübenden Tätigkeiten sind. Insbesondere dann, wenn dein Vorgesetzter im Urlaub ist und von dir erwartet, dass du ihn vertrittst, obwohl es weder deine Aufgabe ist, noch vom Weisungsrecht gedeckt ist.

Abgesehen davon ist die Begründung etwas mau, weil so ja weder du, noch dein Vorgesetzter jemals Urlaub machen könnten. Es gibt niemanden der ihn vertreten kann, es gibt niemanden, der dich vertreten kann.
Seine Vertretung hast nicht du zu machen, außer du wirst offiziell als Stellvertreter berufen. Deine Arbeit hat in der Regel ein Kollege gleicher Entgeltgruppe zu vertreten und nicht dein Vorgesetzter. Seine Arbeit hat sein Stellvertreter zu erledigen oder ein Kollege seiner Entgeltgruppe durch Anweisung des Arbeitgebers.

Klingt nach einem Problem, welches nicht deines, sondern das deines Arbeitgebers ist. Fordere deinen Urlaub ein und lass dir bei Ablehnung eine Begründung schriftlich geben. Wenn die Begründung lautet, wie dir mündlich vermittelt, klag dagegen und bekomme Recht (und deinen Urlaub).

Levana

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Antw:Urlaubsvertretung
« Antwort #2 am: 12.05.2022 17:18 »
Der AG muss schon genau begründen warum ein Urlaub nicht bewilligt wird. Dem müssen schon massive betriebliche/dienstliche Gründe entgegen stehen (z.B. wenn bei mehr als X Mitarbeitern ein Betrieb nicht mehr möglich wäre).

Wie schätzt du selber das denn ein? Wäre es möglich wenn du und dein Vorgesetzter zeitgleich Urlaub machen? Andererseits...wenn einer krank wird und einer Urlaub hat muss das ja auch gehen. Gerade weil (!) du keine offizielle Vertretung bist soll es dir doch egal sein wer die Arbeit des Vorgesetztem macht!

Ich würde wie geraten das alles schriftlich regeln.

superbraz

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Antw:Urlaubsvertretung
« Antwort #3 am: 13.05.2022 06:43 »
oder du zeigst deinem AG mit einer AU, dass die 2 Wochen auch prima ohne euch beide laufen ;)
(natürlich nur Spaß)

Organisator

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Antw:Urlaubsvertretung
« Antwort #4 am: 13.05.2022 08:04 »
Vorschlag: Mach nur das, was auch deine auszuübenden Tätigkeiten sind. Insbesondere dann, wenn dein Vorgesetzter im Urlaub ist und von dir erwartet, dass du ihn vertrittst, obwohl es weder deine Aufgabe ist, noch vom Weisungsrecht gedeckt ist.

Abgesehen davon ist die Begründung etwas mau, weil so ja weder du, noch dein Vorgesetzter jemals Urlaub machen könnten. Es gibt niemanden der ihn vertreten kann, es gibt niemanden, der dich vertreten kann.
Seine Vertretung hast nicht du zu machen, außer du wirst offiziell als Stellvertreter berufen. Deine Arbeit hat in der Regel ein Kollege gleicher Entgeltgruppe zu vertreten und nicht dein Vorgesetzter. Seine Arbeit hat sein Stellvertreter zu erledigen oder ein Kollege seiner Entgeltgruppe durch Anweisung des Arbeitgebers.

Klingt nach einem Problem, welches nicht deines, sondern das deines Arbeitgebers ist. Fordere deinen Urlaub ein und lass dir bei Ablehnung eine Begründung schriftlich geben. Wenn die Begründung lautet, wie dir mündlich vermittelt, klag dagegen und bekomme Recht (und deinen Urlaub).

Die Übernahme von Abwesenheitsvertetungen kann durchaus vom Weisungsrecht des Arbeitgebers gedeckt sein. Genauso ist es tariflich wir auch ansonsten völlig unproblematisch, wenn die Vertretung von eiener Person niedrigerer Entgeltgruppe übernommen wird.

OrganisationsGuy

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Antw:Urlaubsvertretung
« Antwort #5 am: 13.05.2022 08:23 »
Vorschlag: Mach nur das, was auch deine auszuübenden Tätigkeiten sind. Insbesondere dann, wenn dein Vorgesetzter im Urlaub ist und von dir erwartet, dass du ihn vertrittst, obwohl es weder deine Aufgabe ist, noch vom Weisungsrecht gedeckt ist.

Abgesehen davon ist die Begründung etwas mau, weil so ja weder du, noch dein Vorgesetzter jemals Urlaub machen könnten. Es gibt niemanden der ihn vertreten kann, es gibt niemanden, der dich vertreten kann.
Seine Vertretung hast nicht du zu machen, außer du wirst offiziell als Stellvertreter berufen. Deine Arbeit hat in der Regel ein Kollege gleicher Entgeltgruppe zu vertreten und nicht dein Vorgesetzter. Seine Arbeit hat sein Stellvertreter zu erledigen oder ein Kollege seiner Entgeltgruppe durch Anweisung des Arbeitgebers.

Klingt nach einem Problem, welches nicht deines, sondern das deines Arbeitgebers ist. Fordere deinen Urlaub ein und lass dir bei Ablehnung eine Begründung schriftlich geben. Wenn die Begründung lautet, wie dir mündlich vermittelt, klag dagegen und bekomme Recht (und deinen Urlaub).

Die Übernahme von Abwesenheitsvertetungen kann durchaus vom Weisungsrecht des Arbeitgebers gedeckt sein. Genauso ist es tariflich wir auch ansonsten völlig unproblematisch, wenn die Vertretung von eiener Person niedrigerer Entgeltgruppe übernommen wird.

Hier kommt es sehr wahrscheinlich auch drauf an wie die Abwesenheitsvertretung ausfallen soll. Anrufe annehmen und Eingangspost sortieren vs. 1 zu 1 Vertretung.

Bei zweiterem kann man davon ausgehen, dass eine Eingruppierungsrelevante Änderung der auszuübenden Tätigkeiten in Frage kommt. Bei ersterem eher unbeachtlich.

Organisator

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Antw:Urlaubsvertretung
« Antwort #6 am: 13.05.2022 09:10 »
Hier kommt es sehr wahrscheinlich auch drauf an wie die Abwesenheitsvertretung ausfallen soll. Anrufe annehmen und Eingangspost sortieren vs. 1 zu 1 Vertretung.

Bei zweiterem kann man davon ausgehen, dass eine Eingruppierungsrelevante Änderung der auszuübenden Tätigkeiten in Frage kommt. Bei ersterem eher unbeachtlich.

Auch inhaltliche Vertretung dürfte bei einem Zeitraum von bis zu 6 Wochen hinsichtlich der Eingruppierung keine Rolle spielen. Höherwertige Tätigkeiten bei 10-15% der Arbeitszeit sind häufig nicht eingruppierungsrelevant.