Im Bereich der VKA gelten landesbezirkliche Regelungen.
Gem. §19 TVÖD werden Erschwerniszuschläge nur für die Arbeiten gezahlt, die außergewöhnliche Erschwernisse beinhalten.
Dies gilt nicht für Erschwernisse, die mit dem der Eingruppierung zugrunde liegenden Berufs- oder Tätigkeitsbild verbunden sind. Das dürfte aber im KOD regelmäßig der Fall sein