Ich würde mir hinsichtlich des Amtsarztes im Vorfeld genauso, wie gerade xap schreibt, nicht unendlich viele Gedanken machen, soll heißen:
Entweder hast Du bereits einen Termin oder er wird Dir noch schriftlich mitgeteilt. Auf der Mitteilung wird Dir darüber hinaus mitgeteilt, ob Du zur Untersuchung Unterlagen hinsichtlich aus der Vergangenheit herrührender (Vor-)Erkrankungen beibringen sollst. Ich gehe nicht davon aus, dass das geschehen wird. Was geschehen wird, ist, dass Du zu Beginn oder vorweg einen Fragebogen ausfüllen wirst, der Teil des ärztlichen Gesprächs und der Untersuchung werden wird. Hier geht's gemeinhein zum Beispiel um Folgendes: ggf. vorliegend Grade einer Behinderung, Vorerkrankungen und Krankenhausaufenthalte, familiäre Vorerkrankungen, aktuelle Beschwerden, derzeit einzunehmende Medikamente, Alkohol- oder Nikotinkonsum usw.
Während der Untersuchung bist Du zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet: Allerdings bist Du dort nicht Herr des Verfahrens wie nun bald im Gerichtssaal, sondern hier ist's der Amtsarzt. Du bist also dazu verpflichtet, seine Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Nicht wahrheitsgemäße Antworten können im Extremfall dazu führen, dass das Ergebnis der Untersuchung nachträglich für nichtig erklärt wird. Aber das brauche ich Dir als zukünftigem Richter sicherlich nicht zu erzählen. Durch Deine pflichtgemäß wahrheitsgemäßen Antworten unterstützt Du den Amtsarzt darin, sich ein Bild darüber zu machen, ob es wahrscheinlich ist, dass Du bis zur gesetzlichen Altersgrenze voll dienstfähig sein solltest. Denn darin besteht der Zweck der Übung. Davon zu trennen, ist die Frage nach der PKV - denn auf die wirst Du in der Zukunft mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit häufiger treffen als auf den Amtsarzt. Hier wird man Dich also noch einmal anders auf Herz und Nieren prüfen bzw. ggf. mit einer höheren Wahrscheinlichkeit wissen wollen, was sie erwartet. Denn die Krankenkasse wird anders als der Amtsarzt nur Dein bestes wollen, also Dein Geld.
Dabei ist es wiederum beim Amtsarzt nicht Deine Aufgabe, ihn durch vorgreifende Informationen mit aller zur Verügung stehenden Kraft davon überzeugen zu wollen, dass Du keine Gewähr dafür mitbringst, dem Dienstherrn auch noch in der Pension ein guter und also noch lang lebender gesunder, nur dann leider entpflichteter Richter zu sein. Es geht also dort nicht darum, ungefragt vor ihm Deine bisherige Krankenakte im Detail auszubreiten und darauf hinzuweisen, dass Du unsicher bist, ob Du den Ruhestand voll dienstfähig erreichst, sondern Du stehst ihm als dem Herrn im Verfahren, der er ist, Rede und Antwort. Eine andere Aufgabe (außer ggf. verschiedene sportive Übungen) hast Du dort nicht. Woran Du Dich im Zuge dessen nicht mehr erinnerst, erinnerst Du Dich nicht mehr - auch das muss ich Dir als zukünftigem Richter (mit allen möglichen Folgen) sicherlich nicht erklären. Worauf ich mich allerdings vorbereiten würde, wäre, mir im Vorfeld Gedanken über mögliche mündliche Rückfragen hinsichtlich des auch von Dir zu beanwortenden Fragebogens zu machen. Denn die von Dir angegebenen Vorerkrankungen dürften, je nach ihrem Grad, Teil des Gesprächs werden, so ist zu vermuten.
Insgesamt dürfte es dabei auch heute noch Amtsärzte besonderen Kalibers geben - aber wenn ich das richtig mitbekommen habe, dürfte das mittlerweile eher die Ausnahme als die Regel sein. Du kannst also damit rechnen, dass Du im Regelfall auf einen verständigen Menschen treffen wirst, der vor allem aus der täglichen Erfahrung weiß, dass die, die vor ihm sitzen, stehen und liegen, dort nicht aus Spaß an der Freude sitzen, stehen und liegen. Darüber hinaus hat der Dienstherr hinsichtlich des Mangels an qualfiziertem Nachwuchs heute eher weniger Interesse, dieses im Vorfeld auszusortieren, als das ggf. noch vor 20 oder 30 Jahren der Fall gewesen ist. Auch das ist dem Amtsarzt bekannt.
Und wenn ich Dir, nachdem ich Dir nun alles Gute wünsche, noch einen ungebetenen Rat mit auf den Weg geben darf: Vergiss Dein jetziges Empfinden nicht in den nächsten dreißig oder mehr Jahren - bald wird's umgedreht sein und die Gedanken, die Du Dir heute über den Amtsarzt machst, werden sich die machen, die bald vor Dir stehen werden - und die, die sich diese Gedanken machen, sind häufig nach meiner Lebenserfahrung nicht die Schlechtesten, unabhängig davon, ob's für sie vor den Amtsarzt oder vor den Richter geht...