Autor Thema: [NW] Bevorstehende Ernennung zum Richter - Fragen zum Amtsarzt und zur PKV  (Read 3215 times)

A04

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Hallo zusammen,

bei mir steht voraussichtlich in wenigen Monaten die Ernennung zum Richter in NRW und damit auch eine amtsärztliche Untersuchung sowie die Aufnahme in eine PKV an.

Ich habe im Hinblick auf die letzten beiden Punkte gewisse Sorgen. Zwar war ich nie erheblich krank, doch haben sich in den letzten knapp 30 Jahren einige mehr oder weniger schlimme "Zipperlein" angehäuft, die zumindest nicht völlig harmlos sind. Nun fehlt mir absolut die Kenntnis, wie das Verfahren beim Amtsarzt und bei der PKV ablaufen wird.

Wie werde ich im Vorfeld am sinnvollsten tätig? Sollte ich meine gesetzliche Krankenversicherung (und auch diejenige, bei der ich noch bis vor etwa 5 Jahren Mitglied war) kontaktieren und um eine detaillierte Aufstellung sämtlicher abgerechneter Untersuchungen/Befunde bis in die längste Vergangenheit bitten? Macht das überhaupt jede Krankenkasse?

Was muss ich beim Amtsarzt alles angeben? Manche Diagnosen liegen schon viele Jahre zurück, an manche Arztbesuche und Diagnosen erinnere ich mich ggfs. noch nicht einmal mehr. Sollte ich zudem frühzeitig aktiv werden und mich zu bestimmten Problemen selbst zu einem Facharzt begeben und mir einen aktuellen Befund schriftlich besorgen? Oder wird mich der Amtsarzt ohnehin bei Zweifel zu einem "Amtsfacharzt" schicken, ohne auf etwaige Befunde "normaler Fachärzte" zu vertrauen?

Im Hinblick auf die PKV fürchte ich, in keinen normalen Tarif aufgenommen werden zu können und mich mit der Öffnungsklausel abfinden zu müssen. Auch im Hinblick darauf frage ich mich, wie detailliert ich hier im Vorfeld tätig werden muss? Wie soll ich sämtliche Diagnosen der Vergangenheit einholen, um nicht Gefahr laufen zu müssen, etwas zu vergessen? Gibt es Dinge, die ich nicht angeben muss, weil die Diagnose so lange in der Vergangenheit liegt und ich seitdem nicht mehr beim Arzt deswegen war?

Ich bin für jede Antwort sehr dankbar. Vielen Dank also bereits jetzt.
« Last Edit: 13.05.2022 02:28 von Admin2 »

Kornblum

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Öffnungsaktion bei der PKV.
Beim Amtsarzt meiner Erfahrung nach wenn GdB vorliegt erwartet einen das volle Programm. Leider.

A04

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Die Öffnungsaktion kenne ich, ich schrieb ja auch davon. Aber das beantwortet leider nicht meine Frage, welche Unterlagen/Diagnosen ich vorlegen muss und wie ich an diese überhaupt herankomme.

Und wieso Grad der Behinderung?

xap

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Wieso Öffnungsaktion? Es ist doch gar nicht bekannt was an Vorerkrankungen vorliegt. PKV arbeiten durchaus auch mit Risikozuschlägen. Definitiv würde ich mir erst alle Informationen von der GKV besorgen und nach Durchsicht dieser an die betreffenden Ärzte der Vergangenheit herantreten und Abzüge der Krankenakten verlangen. Nur so lässt sich ein möglichst umfangreiches Bild der Vergangenheit erfassen. Ambulant gilt häufig 3 Jahre rückwirkend, stationär 5 Jahre, teilweise bis zu 10 Jahre. Auskunft dazu wie einzelne PKV dies handhaben kann ein entsprechender Makler geben. Grundsätzlich müssen alle Diagnosen der betreffenden Zeiträume angegeben werden. Es ist aber auch möglich Anmerkungen zu machen, z. Bsp. wenn diagnostizierte Krankheiten ausgeheilt sind. Dies wird dann auch berücksichtigt. Sowohl beim Amtsarzt als auch durch die PKV.

A04

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Vielen Dank für die Antwort. Ich melde mich also bei meiner GKV (und ggfs. auch bei meiner vorherigen GKV, bei dir ich bis vor ca. 5 Jahren war) und verlange eine Auflistung sämtlicher abgerechneter Diagnosen/Befunde? Und dann lasse ich mir sämtliche Krankenakten ablichten und schreibe dann sämtliche aufgezeichneten Befunde raus? Das klingt nach sehr viel Arbeit. Die ich natürlich angehe, sofern es tatsächlich erforderlich ist.

Wonach wird beim Amtsarzt denn gefragt bzw. welche Zeiträume werden da abgefragt?

Kornblum

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Google: "Amtsärztliche Gutachten, Stadt München".
Ein Leitfaden (PDF_Broschüre)
der Stadt München auf Seite 31 von 36 beginnend.

so oder so ähnlich schaut es aus!

xap

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Nein. Nicht ganz. Die Anfragen bei den GKV dienen eher dazu herauszufinden bei welchen Ärzten man in den letzten Jahren war. Das sind also 2 Schreiben. Mittlerweile kann das bei vielen GKV auch digital/online eingesehen werden. Nach Einsicht dieser Abrechnungsdaten wird ein Serienbrief mit den Namen der entsprechenden Ärzte aufgesetzt und der Aktenabzug (gemäß BGB § 630g?, bin kein Jurist und ist schon ein paar Jahre her) verlangt. Dies kann und wird häufig in Rechnung gestellt. Es besteht aber ein Rechtsanspruch. Und diese Abzüge legt man dann nach eingehender Sichtung dem Makler vor. Es besteht eine vorvertragliche Anzeigepflicht. Darüber wird man auch aufgeklärt. Ich sehe nicht, wo das sehr viel Aufwand wäre. Aber ja, es ist Aufwand. Ich vermute die Aufwände später als Richter werden nicht geringer und schon gar nicht weniger komplex sein. ;)

A04

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Sofern die Auszüge aus den Patientenakten nur dem Makler vorgelegt werden müssen, hält sich der Aufwand selbstverständlich in Grenzen. Meine Sorge war eher, aus dutzenden oder hunderten kleinen Vermerken der letzten Jahre die relevanten herauszufiltern (was als medizinischer Laie schwierig sein dürfte) und diese dann in irgendein Formular des Arztes bzw. der PKV einzutragen.

Organisator

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Sofern die Auszüge aus den Patientenakten nur dem Makler vorgelegt werden müssen, hält sich der Aufwand selbstverständlich in Grenzen. Meine Sorge war eher, aus dutzenden oder hunderten kleinen Vermerken der letzten Jahre die relevanten herauszufiltern (was als medizinischer Laie schwierig sein dürfte) und diese dann in irgendein Formular des Arztes bzw. der PKV einzutragen.

Amtsarzt wie auch PKV fragen nach Vorerkrankungen bzw. nach medizinischen Behandlungen in einem bestimmten Zeitraum der Vergangenheit. Darauf sollte man dann natürlich warhheitsgemäß antworten. Wenn der Amtsarzt oder die PKV darüber hinausgehend Fragen haben, beantwortet man diese bzw. entbindet die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht. AA/PKV würden dann Unterlagen von den behandelnden Ärzten anfordern.

Insofern brauchst du im ersten Schritt nichts weiter zu machen, als die Fragen vom AA/PKV zu beantworten.

A04

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Sofern die Auszüge aus den Patientenakten nur dem Makler vorgelegt werden müssen, hält sich der Aufwand selbstverständlich in Grenzen. Meine Sorge war eher, aus dutzenden oder hunderten kleinen Vermerken der letzten Jahre die relevanten herauszufiltern (was als medizinischer Laie schwierig sein dürfte) und diese dann in irgendein Formular des Arztes bzw. der PKV einzutragen.

Amtsarzt wie auch PKV fragen nach Vorerkrankungen bzw. nach medizinischen Behandlungen in einem bestimmten Zeitraum der Vergangenheit. Darauf sollte man dann natürlich warhheitsgemäß antworten. Wenn der Amtsarzt oder die PKV darüber hinausgehend Fragen haben, beantwortet man diese bzw. entbindet die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht. AA/PKV würden dann Unterlagen von den behandelnden Ärzten anfordern.

Insofern brauchst du im ersten Schritt nichts weiter zu machen, als die Fragen vom AA/PKV zu beantworten.

Um diese Fragen wahrheitsgemäß beantworten zu können, benötige ich aber ja gerade die diesbezüglichen Informationen. Ich werde meine Krankenkasse mal wegen einer Patientenquittung kontaktieren.

xap

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Ja, natürlich wird der Makler nicht die Sichtung der Akten übernehmen. Aber er wird ggf. beratend zur Seite stehen wenn es um die Beantwortung der Fragen der PKV geht. Beim Amtsarzt gibt es übrigens die ruckwirkenden Fristen nicht. Es sind aber alle Fragen zu beantworten. Ich würde mich da auch nicht verrückt machen. Ich hab schon Menschen die BaL Urkunden entgegen nehmen sehen, da hatte ich durchaus Fragezeichen in den Augen.

SwenTanortsch

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Ich würde mir hinsichtlich des Amtsarztes im Vorfeld genauso, wie gerade xap schreibt, nicht unendlich viele Gedanken machen, soll heißen:

Entweder hast Du bereits einen Termin oder er wird Dir noch schriftlich mitgeteilt. Auf der Mitteilung wird Dir darüber hinaus mitgeteilt, ob Du zur Untersuchung Unterlagen hinsichtlich aus der Vergangenheit herrührender (Vor-)Erkrankungen beibringen sollst. Ich gehe nicht davon aus, dass das geschehen wird. Was geschehen wird, ist, dass Du zu Beginn oder vorweg einen Fragebogen ausfüllen wirst, der Teil des ärztlichen Gesprächs und der Untersuchung werden wird. Hier geht's gemeinhein zum Beispiel um Folgendes: ggf. vorliegend Grade einer Behinderung, Vorerkrankungen und Krankenhausaufenthalte, familiäre Vorerkrankungen, aktuelle Beschwerden, derzeit einzunehmende Medikamente, Alkohol- oder Nikotinkonsum usw.

Während der Untersuchung bist Du zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet: Allerdings bist Du dort nicht Herr des Verfahrens wie nun bald im Gerichtssaal, sondern hier ist's der Amtsarzt. Du bist also dazu verpflichtet, seine Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Nicht wahrheitsgemäße Antworten können im Extremfall dazu führen, dass das Ergebnis der Untersuchung nachträglich für nichtig erklärt wird. Aber das brauche ich Dir als zukünftigem Richter sicherlich nicht zu erzählen. Durch Deine pflichtgemäß wahrheitsgemäßen Antworten unterstützt Du den Amtsarzt darin, sich ein Bild darüber zu machen, ob es wahrscheinlich ist, dass Du bis zur gesetzlichen Altersgrenze voll dienstfähig sein solltest. Denn darin besteht der Zweck der Übung. Davon zu trennen, ist die Frage nach der PKV - denn auf die wirst Du in der Zukunft mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit häufiger treffen als auf den Amtsarzt. Hier wird man Dich also noch einmal anders auf Herz und Nieren prüfen bzw. ggf. mit einer höheren Wahrscheinlichkeit wissen wollen, was sie erwartet. Denn die Krankenkasse wird anders als der Amtsarzt nur Dein bestes wollen, also Dein Geld.

Dabei ist es wiederum beim Amtsarzt nicht Deine Aufgabe, ihn durch vorgreifende Informationen mit aller zur Verügung stehenden Kraft davon überzeugen zu wollen, dass Du keine Gewähr dafür mitbringst, dem Dienstherrn auch noch in der Pension ein guter und also noch lang lebender gesunder, nur dann leider entpflichteter Richter zu sein. Es geht also dort nicht darum, ungefragt vor ihm Deine bisherige Krankenakte im Detail auszubreiten und darauf hinzuweisen, dass Du unsicher bist, ob Du den Ruhestand voll dienstfähig erreichst, sondern Du stehst ihm als dem Herrn im Verfahren, der er ist, Rede und Antwort. Eine andere Aufgabe (außer ggf. verschiedene sportive Übungen) hast Du dort nicht. Woran Du Dich im Zuge dessen nicht mehr erinnerst, erinnerst Du Dich nicht mehr - auch das muss ich Dir als zukünftigem Richter (mit allen möglichen Folgen) sicherlich nicht erklären. Worauf ich mich allerdings vorbereiten würde, wäre, mir im Vorfeld Gedanken über mögliche mündliche Rückfragen hinsichtlich des auch von Dir zu beanwortenden Fragebogens zu machen. Denn die von Dir angegebenen Vorerkrankungen dürften, je nach ihrem Grad, Teil des Gesprächs werden, so ist zu vermuten.

Insgesamt dürfte es dabei auch heute noch Amtsärzte besonderen Kalibers geben - aber wenn ich das richtig mitbekommen habe, dürfte das mittlerweile eher die Ausnahme als die Regel sein. Du kannst also damit rechnen, dass Du im Regelfall auf einen verständigen Menschen treffen wirst, der vor allem aus der täglichen Erfahrung weiß, dass die, die vor ihm sitzen, stehen und liegen, dort nicht aus Spaß an der Freude sitzen, stehen und liegen. Darüber hinaus hat der Dienstherr hinsichtlich des Mangels an qualfiziertem Nachwuchs heute eher weniger Interesse, dieses im Vorfeld auszusortieren, als das ggf. noch vor 20 oder 30 Jahren der Fall gewesen ist. Auch das ist dem Amtsarzt bekannt.

Und wenn ich Dir, nachdem ich Dir nun alles Gute wünsche, noch einen ungebetenen Rat mit auf den Weg geben darf: Vergiss Dein jetziges Empfinden nicht in den nächsten dreißig oder mehr Jahren - bald wird's umgedreht sein und die Gedanken, die Du Dir heute über den Amtsarzt machst, werden sich die machen, die bald vor Dir stehen werden - und die, die sich diese Gedanken machen, sind häufig nach meiner Lebenserfahrung nicht die Schlechtesten, unabhängig davon, ob's für sie vor den Amtsarzt oder vor den Richter geht...

A04

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Ich würde mir hinsichtlich des Amtsarztes im Vorfeld genauso, wie gerade xap schreibt, nicht unendlich viele Gedanken machen, soll heißen:

Entweder hast Du bereits einen Termin oder er wird Dir noch schriftlich mitgeteilt. Auf der Mitteilung wird Dir darüber hinaus mitgeteilt, ob Du zur Untersuchung Unterlagen hinsichtlich aus der Vergangenheit herrührender (Vor-)Erkrankungen beibringen sollst. Ich gehe nicht davon aus, dass das geschehen wird. Was geschehen wird, ist, dass Du zu Beginn oder vorweg einen Fragebogen ausfüllen wirst, der Teil des ärztlichen Gesprächs und der Untersuchung werden wird. Hier geht's gemeinhein zum Beispiel um Folgendes: ggf. vorliegend Grade einer Behinderung, Vorerkrankungen und Krankenhausaufenthalte, familiäre Vorerkrankungen, aktuelle Beschwerden, derzeit einzunehmende Medikamente, Alkohol- oder Nikotinkonsum usw.

Während der Untersuchung bist Du zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet: Allerdings bist Du dort nicht Herr des Verfahrens wie nun bald im Gerichtssaal, sondern hier ist's der Amtsarzt. Du bist also dazu verpflichtet, seine Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Nicht wahrheitsgemäße Antworten können im Extremfall dazu führen, dass das Ergebnis der Untersuchung nachträglich für nichtig erklärt wird. Aber das brauche ich Dir als zukünftigem Richter sicherlich nicht zu erzählen. Durch Deine pflichtgemäß wahrheitsgemäßen Antworten unterstützt Du den Amtsarzt darin, sich ein Bild darüber zu machen, ob es wahrscheinlich ist, dass Du bis zur gesetzlichen Altersgrenze voll dienstfähig sein solltest. Denn darin besteht der Zweck der Übung. Davon zu trennen, ist die Frage nach der PKV - denn auf die wirst Du in der Zukunft mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit häufiger treffen als auf den Amtsarzt. Hier wird man Dich also noch einmal anders auf Herz und Nieren prüfen bzw. ggf. mit einer höheren Wahrscheinlichkeit wissen wollen, was sie erwartet. Denn die Krankenkasse wird anders als der Amtsarzt nur Dein bestes wollen, also Dein Geld.

Dabei ist es wiederum beim Amtsarzt nicht Deine Aufgabe, ihn durch vorgreifende Informationen mit aller zur Verügung stehenden Kraft davon überzeugen zu wollen, dass Du keine Gewähr dafür mitbringst, dem Dienstherrn auch noch in der Pension ein guter und also noch lang lebender gesunder, nur dann leider entpflichteter Richter zu sein. Es geht also dort nicht darum, ungefragt vor ihm Deine bisherige Krankenakte im Detail auszubreiten und darauf hinzuweisen, dass Du unsicher bist, ob Du den Ruhestand voll dienstfähig erreichst, sondern Du stehst ihm als dem Herrn im Verfahren, der er ist, Rede und Antwort. Eine andere Aufgabe (außer ggf. verschiedene sportive Übungen) hast Du dort nicht. Woran Du Dich im Zuge dessen nicht mehr erinnerst, erinnerst Du Dich nicht mehr - auch das muss ich Dir als zukünftigem Richter (mit allen möglichen Folgen) sicherlich nicht erklären. Worauf ich mich allerdings vorbereiten würde, wäre, mir im Vorfeld Gedanken über mögliche mündliche Rückfragen hinsichtlich des auch von Dir zu beanwortenden Fragebogens zu machen. Denn die von Dir angegebenen Vorerkrankungen dürften, je nach ihrem Grad, Teil des Gesprächs werden, so ist zu vermuten.

Insgesamt dürfte es dabei auch heute noch Amtsärzte besonderen Kalibers geben - aber wenn ich das richtig mitbekommen habe, dürfte das mittlerweile eher die Ausnahme als die Regel sein. Du kannst also damit rechnen, dass Du im Regelfall auf einen verständigen Menschen treffen wirst, der vor allem aus der täglichen Erfahrung weiß, dass die, die vor ihm sitzen, stehen und liegen, dort nicht aus Spaß an der Freude sitzen, stehen und liegen. Darüber hinaus hat der Dienstherr hinsichtlich des Mangels an qualfiziertem Nachwuchs heute eher weniger Interesse, dieses im Vorfeld auszusortieren, als das ggf. noch vor 20 oder 30 Jahren der Fall gewesen ist. Auch das ist dem Amtsarzt bekannt.

Und wenn ich Dir, nachdem ich Dir nun alles Gute wünsche, noch einen ungebetenen Rat mit auf den Weg geben darf: Vergiss Dein jetziges Empfinden nicht in den nächsten dreißig oder mehr Jahren - bald wird's umgedreht sein und die Gedanken, die Du Dir heute über den Amtsarzt machst, werden sich die machen, die bald vor Dir stehen werden - und die, die sich diese Gedanken machen, sind häufig nach meiner Lebenserfahrung nicht die Schlechtesten, unabhängig davon, ob's für sie vor den Amtsarzt oder vor den Richter geht...

Vielen Dank für diese freundliche und informative Antwort. Und natürlich auch die Antworten aller anderen Menschen hier. Ein angenehmer Umgangston. :-)

SwenTanortsch

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Gern geschehen - wenn Du Zeit und Lust hast, bringe Dich gerne auch in den Foren zur amtsangemessenen Alimentation mit ein. Da ist der Umgangston zwar manchmal etwas rauer als gerade hier, aber ein manchmal etwas rauerer Umgang miteinander gehört hier im Forum wiederkehrend zum guten Ton dazu, ist also in der Regel nicht bös' gemeint. Dort könn(t)en wir richterliche Expertise wiederkehrend zur Aufklärung der einen oder anderen Sachfrage gut gebrauchen, am besten verwaltungsgerichtliche...

A04

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Patientenquittungen sind bestellt, wobei die GKV, bei der ich bis vor 5 Jahren versichert war, nicht sagen konnte, ob das möglich sein wird. Warten wir mal ab.