Hallo,
gibt es einen § im TVöD nach dem Auszubildende nach bestandener Prüfung generell in EG 6 kommen. Oder ist es nicht so, dass diese mit bestehen der Prüfung und Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis auch das Gehalt erhalten müssten, was abhängig von den Tätigkeitesmerkmalen ihrer Stelle ist?
Wir haben einen sehr hohe Mitarbeiterverlust (Rente u. Kündigungen) und man möchte umstruktieren und zwei Stellen mit ehemaligen Auszubildenden besetzten, wo die Übernahme generell einfach mit EG 6 erfolgen soll, unabhängig von der Stelle und den übertragenen Aufgaben.
Wie läuft das in anderen Kommunen?
Das Personalbüro sagt, alle ehemaligen Auszubildenen kommen in EG 6, das wäre gesetzlich geregelt ... kann aber auch unser "Landrecht" sein.
Gruß
D.