Die neue Stelle wäre befristet und ich würde von der E9a Stufe 5 in die E10 eingestuft werden, hier hat man mir schon mitgeteilt, dass ich voraussichtlich mit Stufe 1 wieder beginnen muss da es sich um einen neuen Arbeitsvertrag handelt. Ggf. können Zeiten angerechnet werden aber dies nur nach genauer Prüfung. Ist dies richtig? Ist es nicht eigentlich so, dass man immer den Garantiebetrag mehr haben muss als man in einer anderen Stufe hatte oder zählt das nur bei Versetzung und Abordnung? Es ist ja in dem Sinne der gleiche Arbeitgeber, das Land M-V, auch wenn es eine andere Dienststelle ist. Irre ich mich?
Wenn dein bisheriger Vertrag aufgekündigt wird oder ausläuft und ein neuer Vertrag geschlossen wird, dann handelt es sich um eine Einstellung. Bei dieser müssen per se nur Zeiten einschlägiger früherer Berufserfahrung berücksichtigt werden, die aber regelmäßig nicht in niedrigeren Entgeltgruppen erworben werden können. Zwar kann der (neue) Arbeitgeber auch förderliche Zeiten anrechnen, was dann alles sein kann; aber das ist eine Kann-Regelung und das muss der AG auch wollen. Wenn man dir jetzt schon sagt, dass du in Stufe 1 starten sollst, dann könntest du mit dem Verweis auf förderliche Zeiten nachverhandeln; ein Anrecht darauf hast du aber nicht.
Anders ist es, wenn man vom gleichen Arbeitgeber dauerhaft neue, höherwertige Aufgaben übertragen bekommt. Dann handelt es sich um eine Höhergruppierung. Diese würde von der EG 9a Stufe 5 in die EG 10 Stufe 3 führen, wobei bis zur nächsten Höherstufung nach 3 Jahren das Tabellenentgelt der E9a Stufe 5 + den 180 €/Monat Garantiebetrag gezahlt werden würde, da diese Summe höher ist als das Tabellenentgelt der EG 10/3, aber niedriger als das bei stufengleicher Höhergruppierung in die EG 10/5.
Kann man ggf. auch von einem unbefristeten Vertrag in einen befristeten Vertrag bei einem Arbeitgeber wechseln ohne eine Aufhebung des Vertrages vorzunehmen. GGf. durch einen Änderungsvertrag?
Handelt es sich denn um eine Befristung mit Sachgrund? Dann sollte das möglich sein. Bei einer sachgrundlosen Befristung sollte es aber schwierig werden.
Ich möchte einfach nur noch aus der derzeitigen Diensstelle raus da dort so einiges schief läuft. Meine Kündigungsfrist von 5 Monaten zum Quartalsende ist leider auch sehr lang.
Auflösungsverträge können jeder Zeit und auch ohne irgendeine Frist geschlossen werden. Da müssen sich eben nur beide Seiten einig sein, ab wann das Arbeitsverhältnis beendet sein soll.