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Abordnung auf befristete Stelle

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Steva:
Ich denke, dass es einen Sachgrund geben wird da dies eine Stelle ist, die aufgrund von Corona geschaffen werden musste. Also fahre ich da mit einem Änderungsvertrag besser? Die neue Dienststelle kennt sich mit dieser Konstellation leider auch noch nicht so aus, da dort sonst meist alles über eine Abordnung geregelt wird.

Wie sieht es denn aus, wenn ich wirklich einen neuen Vertrag zum 1.9.22 unterschreibe und den vorherigen AV aufgehoben habe, steht mir dann überhaupt eine Jahressonderzahlung im November zu? Es handelt sich ja alles um eine Anstellung im Land MV. Bei der Kündigungsfrist werden die verschiedenen Arbeitsverhältnisse im Land ja auch zusammengezählt.

Vielen Dank schon einmal für die umfangreichen Antworten.

clarion:
Hallo,

Die Jahressonderzahlung ist an einen Stichtag (im TV-L der 1. Dezember eines jeden Jahres) gebunden. D.h. wer an dem Datum nicht beschäftigt ist, kriegt auch nichts.

Steva:
Dessen bin ich mir bewusst. Ist die Frage, wenn ich eine Neueinstellung zum 1.9. eingehe, steht mir die Sonderzahlung komplett zu oder nur zu 4/12 weil man sagt es ist ein neuer Arbeitgeber?

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