Autor Thema: Abordnung auf befristete Stelle  (Read 2226 times)

Steva

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Abordnung auf befristete Stelle
« am: 12.05.2022 19:28 »
Ich bin unbefristet angestellt. Ende Februar wurde mir mitgeteilt, dass ich kurzfristig ab 1.3.22 bis 31.8.22 abgeordnet werden soll auf eine Stelle in einer anderen Landesbehörde. Ich bin nicht freiwillig gegangen und habe aufgrund meiner privaten Situation Zweifel geäußert. Es hat niemanden interessiert und ich musste trotzdem gehen. In der neuen Dienststelle gefällt es mir so gut, dass ich mich gleich auf eine befristete Stelle beworben habe die 2 Entgeltgruppen höher eingruppiert  ist als meine Stelle in der eigentlichen Dienststelle. Ich habe eine Zusage für die befristete Stelle erhalten. Nun lässt mich meine abordnende Dienststelle nicht gehen und legt mir Steine in den Weg. Hab ich als Arbeitnehmer eine Möglichkeit darauf zu bestehen? Sie haben mich ja auch gehen lassen für 6 Monate, wollen aber dass ich jetzt zurückkehre obwohl die Dienststelle bei der ich für 12 Monate angestellt wäre mich entlohnen würde und somit meine eigentliche Dienststelle, meine Stelle befristet besetzen könnte.

blondie

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Antw:Abordnung auf befristete Stelle
« Antwort #1 am: 13.05.2022 09:35 »
Was bedeutet denn "Steine in den Weg legen"?
Wenn man sich auf eine neue Stelle beworben hat und genommen wird, dann teilt man das seinem alten AG mit und  muss noch maximal bis zum Ende der Kündigungsfrist dort bleiben.
Das korrekte Datum teilt man schriftlich seinem AG mit und dann sollte alles seinen Gang gehen.

Organisator

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Antw:Abordnung auf befristete Stelle
« Antwort #2 am: 13.05.2022 09:48 »
Das Problem dürfte wohl sein, dass der Arbeitgeber den AN nicht für 12 Monate abordnen möchte. Das ist sein gutes Recht, besteht insoweit auch kein Anspruch.

Lösung ist Kündigen und den neuen Job annehmen.

Steva

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Antw:Abordnung auf befristete Stelle
« Antwort #3 am: 25.05.2022 22:09 »
Genau, mein AG lässt ich nicht über den Weg der Abordnung gehen und warnt mich jetzt ständig davor aufgrund der sozialrechtlichen Auswirkungen die eine Kündigung oder Aufhebung des Vertrages mit sich bringt.

Die neue Stelle wäre befristet und ich würde von der E9a Stufe 5 in die E10 eingestuft werden, hier hat man mir schon mitgeteilt, dass ich voraussichtlich mit Stufe 1 wieder beginnen muss da es sich um einen neuen Arbeitsvertrag handelt. Ggf. können Zeiten angerechnet werden aber dies nur nach genauer Prüfung. Ist dies richtig? Ist es nicht eigentlich so, dass man immer den Garantiebetrag mehr haben muss als man in einer anderen Stufe hatte oder zählt das nur bei Versetzung und Abordnung? Es ist ja in dem Sinne der gleiche Arbeitgeber, das Land M-V, auch wenn es eine andere Dienststelle ist. Irre ich mich?

Kann man ggf. auch von einem unbefristeten Vertrag in einen befristeten Vertrag bei einem Arbeitgeber wechseln ohne eine Aufhebung des Vertrages vorzunehmen. GGf. durch einen Änderungsvertrag?

Ich möchte einfach nur noch aus der derzeitigen Diensstelle raus da dort so einiges schief läuft. Meine Kündigungsfrist von 5 Monaten zum Quartalsende ist leider auch sehr lang.

cyrix42

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Antw:Abordnung auf befristete Stelle
« Antwort #4 am: 26.05.2022 19:07 »
Die neue Stelle wäre befristet und ich würde von der E9a Stufe 5 in die E10 eingestuft werden, hier hat man mir schon mitgeteilt, dass ich voraussichtlich mit Stufe 1 wieder beginnen muss da es sich um einen neuen Arbeitsvertrag handelt. Ggf. können Zeiten angerechnet werden aber dies nur nach genauer Prüfung. Ist dies richtig? Ist es nicht eigentlich so, dass man immer den Garantiebetrag mehr haben muss als man in einer anderen Stufe hatte oder zählt das nur bei Versetzung und Abordnung? Es ist ja in dem Sinne der gleiche Arbeitgeber, das Land M-V, auch wenn es eine andere Dienststelle ist. Irre ich mich?

Wenn dein bisheriger Vertrag aufgekündigt wird oder ausläuft und ein neuer Vertrag geschlossen wird, dann handelt es sich um eine Einstellung. Bei dieser müssen per se nur Zeiten einschlägiger früherer Berufserfahrung berücksichtigt werden, die aber regelmäßig nicht in niedrigeren Entgeltgruppen erworben werden können. Zwar kann der (neue) Arbeitgeber auch förderliche Zeiten anrechnen, was dann alles sein kann; aber das ist eine Kann-Regelung und das muss der AG auch wollen. Wenn man dir jetzt schon sagt, dass du in Stufe 1 starten sollst, dann könntest du mit dem Verweis auf förderliche Zeiten nachverhandeln; ein Anrecht darauf hast du aber nicht.

Anders ist es, wenn man vom gleichen Arbeitgeber dauerhaft neue, höherwertige Aufgaben übertragen bekommt. Dann handelt es sich um eine Höhergruppierung. Diese würde von der EG 9a Stufe 5 in die EG 10 Stufe 3 führen, wobei bis zur nächsten Höherstufung nach 3 Jahren das Tabellenentgelt der E9a Stufe 5 + den 180 €/Monat Garantiebetrag gezahlt werden würde, da diese Summe höher ist als das Tabellenentgelt der EG 10/3, aber niedriger als das bei stufengleicher Höhergruppierung in die EG 10/5.

Zitat
Kann man ggf. auch von einem unbefristeten Vertrag in einen befristeten Vertrag bei einem Arbeitgeber wechseln ohne eine Aufhebung des Vertrages vorzunehmen. GGf. durch einen Änderungsvertrag?

Handelt es sich denn um eine Befristung mit Sachgrund? Dann sollte das möglich sein. Bei einer sachgrundlosen Befristung sollte es aber schwierig werden.

Zitat
Ich möchte einfach nur noch aus der derzeitigen Diensstelle raus da dort so einiges schief läuft. Meine Kündigungsfrist von 5 Monaten zum Quartalsende ist leider auch sehr lang.

Auflösungsverträge können jeder Zeit und auch ohne irgendeine Frist geschlossen werden. Da müssen sich eben nur beide Seiten einig sein, ab wann das Arbeitsverhältnis beendet sein soll.

Steva

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Antw:Abordnung auf befristete Stelle
« Antwort #5 am: 27.05.2022 09:37 »
Ich denke, dass es einen Sachgrund geben wird da dies eine Stelle ist, die aufgrund von Corona geschaffen werden musste. Also fahre ich da mit einem Änderungsvertrag besser? Die neue Dienststelle kennt sich mit dieser Konstellation leider auch noch nicht so aus, da dort sonst meist alles über eine Abordnung geregelt wird.

Wie sieht es denn aus, wenn ich wirklich einen neuen Vertrag zum 1.9.22 unterschreibe und den vorherigen AV aufgehoben habe, steht mir dann überhaupt eine Jahressonderzahlung im November zu? Es handelt sich ja alles um eine Anstellung im Land MV. Bei der Kündigungsfrist werden die verschiedenen Arbeitsverhältnisse im Land ja auch zusammengezählt.

Vielen Dank schon einmal für die umfangreichen Antworten.

clarion

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Antw:Abordnung auf befristete Stelle
« Antwort #6 am: 27.05.2022 15:17 »
Hallo,

Die Jahressonderzahlung ist an einen Stichtag (im TV-L der 1. Dezember eines jeden Jahres) gebunden. D.h. wer an dem Datum nicht beschäftigt ist, kriegt auch nichts.

Steva

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Antw:Abordnung auf befristete Stelle
« Antwort #7 am: 27.05.2022 18:30 »
Dessen bin ich mir bewusst. Ist die Frage, wenn ich eine Neueinstellung zum 1.9. eingehe, steht mir die Sonderzahlung komplett zu oder nur zu 4/12 weil man sagt es ist ein neuer Arbeitgeber?