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Wechsel vom Bundesbeamten zu anderen Dienstherrn

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JustusKi:
Guten Morgen zusammen,

die Bundeswehr bietet aktuell den (Direkt-)Quereinstieg in ein Beamtenverhältnis des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes an. Ich persönlich habe 2018 meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bei einer Kommunalverwaltung absolviert und strebe den Wechsel zur Bundeswehr an.
Meine Frage hierbei lautet, ob man, wenn man im Laufe der Zeit Beamter auf Lebenszeit ist und man die Urkunde in der Hand hat, wieder zurück zu einer Kommunal- oder Landesverwaltung wechseln kann und dort dann als Beamter beschäftigt wird? Oder kann es sein, dass die Kommune oder das Land den Beamtenstatus nicht anerkennt und mich dann wieder als Beschäftigten einstellt?
Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung oder hat jemand hier änhliche Erfahrungen?!

Soll jetzt nicht falsch verstanden werden, dass ich nur den Beamtenstatus abgrasen möchte und dann wieder den Dienstherrn wechseln möchte. In erster Linie geht es mir um mögliche, familiäre Umstände oder sogar attraktivere Stellen in anderen Behörden...

Herzlichen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende!

VG

Organisator:
Als Beamter kann man genauso den Dienstherrn wechseln wie der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber.

Ich würde mir aber m mittleren Dienst die Verbeamtung überlegen, finanziell lohnt sich das nur mit viel Kindern.

JustusKi:
Vielen Dank für deine Antwort!
Ich würde im weiteren Verlauf dann den Aufstieg in den gD anpeilen.

Also wird der Beamtenstatus dann ausnahmslos in anderen Behörden (Land oder Kommunen) anerkannt? Oder werden vorerst noch die Voraussetzungen "geprüft"? Oder bleibt Beamter gleich Beamter, losgelöst davon, wie er den Status erlangt hat?

Matze1986:

--- Zitat von: Organisator am 13.05.2022 08:06 ---Ich würde mir aber m mittleren Dienst die Verbeamtung überlegen, finanziell lohnt sich das nur mit viel Kindern.

--- End quote ---

Wo haben Sie denn dieses "Wissen" her?
Der/die Standardbeschäftigte in der öffentlichen Verwaltung hat eine E6, der Standardbeamte (hier Bundeswehr) hat eine A8. das sind schon ca. 800€ Unterschied (Netto), in der jeweils höchsten Erfahrungsstufe, ledig.
Und das ohne Berücksichtigung von Familie...



--- Zitat von: JustusKi am 13.05.2022 08:06 ---Also wird der Beamtenstatus dann ausnahmslos in anderen Behörden (Land oder Kommunen) anerkannt? Oder werden vorerst noch die Voraussetzungen "geprüft"? Oder bleibt Beamter gleich Beamter, losgelöst davon, wie er den Status erlangt hat?

--- End quote ---

Status ist Status. Wenn aber die Kommune keine Beamtenstelle zu besetzen hat, sondern nur eine Angestelltenstelle, dann haben Sie keinen Anspruch auf Einstellung als Beamter.



--- Zitat von: JustusKi am 13.05.2022 08:06 ---Ich würde im weiteren Verlauf dann den Aufstieg in den gD anpeilen.

--- End quote ---

Stellen Sie sich das jetzt nicht zu einfach vor.

Organisator:

--- Zitat von: Matze1986 am 13.05.2022 11:01 ---
--- Zitat von: Organisator am 13.05.2022 08:06 ---Ich würde mir aber m mittleren Dienst die Verbeamtung überlegen, finanziell lohnt sich das nur mit viel Kindern.

--- End quote ---

Wo haben Sie denn dieses "Wissen" her?
Der/die Standardbeschäftigte in der öffentlichen Verwaltung hat eine E6, der Standardbeamte (hier Bundeswehr) hat eine A8. das sind schon ca. 800€ Unterschied (Netto), in der jeweils höchsten Erfahrungsstufe, ledig.
Und das ohne Berücksichtigung von Familie...

--- End quote ---
Wir sind bei Berufseinsteigern. Also sind Tarifbeschäftigter E 6 und Beamter A 6 der Vergleichsbereich, jeweils ledig ohne Kinder.

E6/1 = 1.765 € netto
A6/1 = 1.800 € netto (bei 350,-- € PKV)

Seh ich keinen großen Unterschied.


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