Autor Thema: Wechsel vom Bundesbeamten zu anderen Dienstherrn  (Read 4085 times)

JustusKi

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Guten Morgen zusammen,

die Bundeswehr bietet aktuell den (Direkt-)Quereinstieg in ein Beamtenverhältnis des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes an. Ich persönlich habe 2018 meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bei einer Kommunalverwaltung absolviert und strebe den Wechsel zur Bundeswehr an.
Meine Frage hierbei lautet, ob man, wenn man im Laufe der Zeit Beamter auf Lebenszeit ist und man die Urkunde in der Hand hat, wieder zurück zu einer Kommunal- oder Landesverwaltung wechseln kann und dort dann als Beamter beschäftigt wird? Oder kann es sein, dass die Kommune oder das Land den Beamtenstatus nicht anerkennt und mich dann wieder als Beschäftigten einstellt?
Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung oder hat jemand hier änhliche Erfahrungen?!

Soll jetzt nicht falsch verstanden werden, dass ich nur den Beamtenstatus abgrasen möchte und dann wieder den Dienstherrn wechseln möchte. In erster Linie geht es mir um mögliche, familiäre Umstände oder sogar attraktivere Stellen in anderen Behörden...

Herzlichen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende!

VG

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Antw:Wechsel vom Bundesbeamten zu anderen Dienstherrn
« Antwort #1 am: 13.05.2022 08:06 »
Als Beamter kann man genauso den Dienstherrn wechseln wie der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber.

Ich würde mir aber m mittleren Dienst die Verbeamtung überlegen, finanziell lohnt sich das nur mit viel Kindern.

JustusKi

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Antw:Wechsel vom Bundesbeamten zu anderen Dienstherrn
« Antwort #2 am: 13.05.2022 09:21 »
Vielen Dank für deine Antwort!
Ich würde im weiteren Verlauf dann den Aufstieg in den gD anpeilen.

Also wird der Beamtenstatus dann ausnahmslos in anderen Behörden (Land oder Kommunen) anerkannt? Oder werden vorerst noch die Voraussetzungen "geprüft"? Oder bleibt Beamter gleich Beamter, losgelöst davon, wie er den Status erlangt hat?

Matze1986

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Antw:Wechsel vom Bundesbeamten zu anderen Dienstherrn
« Antwort #3 am: 13.05.2022 11:01 »
Ich würde mir aber m mittleren Dienst die Verbeamtung überlegen, finanziell lohnt sich das nur mit viel Kindern.

Wo haben Sie denn dieses "Wissen" her?
Der/die Standardbeschäftigte in der öffentlichen Verwaltung hat eine E6, der Standardbeamte (hier Bundeswehr) hat eine A8. das sind schon ca. 800€ Unterschied (Netto), in der jeweils höchsten Erfahrungsstufe, ledig.
Und das ohne Berücksichtigung von Familie...


Also wird der Beamtenstatus dann ausnahmslos in anderen Behörden (Land oder Kommunen) anerkannt? Oder werden vorerst noch die Voraussetzungen "geprüft"? Oder bleibt Beamter gleich Beamter, losgelöst davon, wie er den Status erlangt hat?

Status ist Status. Wenn aber die Kommune keine Beamtenstelle zu besetzen hat, sondern nur eine Angestelltenstelle, dann haben Sie keinen Anspruch auf Einstellung als Beamter.


Ich würde im weiteren Verlauf dann den Aufstieg in den gD anpeilen.

Stellen Sie sich das jetzt nicht zu einfach vor.
« Last Edit: 13.05.2022 11:07 von Matze1986 »

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Antw:Wechsel vom Bundesbeamten zu anderen Dienstherrn
« Antwort #4 am: 13.05.2022 11:45 »
Ich würde mir aber m mittleren Dienst die Verbeamtung überlegen, finanziell lohnt sich das nur mit viel Kindern.

Wo haben Sie denn dieses "Wissen" her?
Der/die Standardbeschäftigte in der öffentlichen Verwaltung hat eine E6, der Standardbeamte (hier Bundeswehr) hat eine A8. das sind schon ca. 800€ Unterschied (Netto), in der jeweils höchsten Erfahrungsstufe, ledig.
Und das ohne Berücksichtigung von Familie...
Wir sind bei Berufseinsteigern. Also sind Tarifbeschäftigter E 6 und Beamter A 6 der Vergleichsbereich, jeweils ledig ohne Kinder.

E6/1 = 1.765 € netto
A6/1 = 1.800 € netto (bei 350,-- € PKV)

Seh ich keinen großen Unterschied.



Matze1986

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Antw:Wechsel vom Bundesbeamten zu anderen Dienstherrn
« Antwort #5 am: 13.05.2022 11:56 »
Ich würde mir aber m mittleren Dienst die Verbeamtung überlegen, finanziell lohnt sich das nur mit viel Kindern.

Wo haben Sie denn dieses "Wissen" her?
Der/die Standardbeschäftigte in der öffentlichen Verwaltung hat eine E6, der Standardbeamte (hier Bundeswehr) hat eine A8. das sind schon ca. 800€ Unterschied (Netto), in der jeweils höchsten Erfahrungsstufe, ledig.
Und das ohne Berücksichtigung von Familie...
Wir sind bei Berufseinsteigern. Also sind Tarifbeschäftigter E 6 und Beamter A 6 der Vergleichsbereich, jeweils ledig ohne Kinder.

E6/1 = 1.765 € netto
A6/1 = 1.800 € netto (bei 350,-- € PKV)

Seh ich keinen großen Unterschied.


Das zeugt von wenig Weitsicht.
Berufseinsteiger öD als TB beginnt meist mit E5 nicht mit E 6.
Dann eine weitere Korrektur:
A6 Stufe 1 (Bund) - 2147€ Netto
Die PKV ist sehr sehr individuell, 350€ für einen Berufsanfänger sind überzogen. Ich selbst zahle 290€ (mit 36 Jahren).
Schon macht der Unterschied mehr als 100€ aus.

Und:
Beamtenposten im mD sind gebündelt, also bekommt man hier spätestens 6 Jahre später eine A8...

Wenn man sich in beiden fällen also nicht "bewegt" und die gleiche Stelle innehat liegt der Vorteil doch deutlich auf der Beamtenseite...

E5 Stufe 4 - 1935€
A8 Stufe 3 - 2506 € (minus 300€ PKV - 2206€)


Bastel

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Antw:Wechsel vom Bundesbeamten zu anderen Dienstherrn
« Antwort #6 am: 13.05.2022 12:01 »
Weihnachtsgeld und 39h Woche hast du da aber nicht berücksichtigt...

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Antw:Wechsel vom Bundesbeamten zu anderen Dienstherrn
« Antwort #7 am: 13.05.2022 12:08 »
Das zeugt von wenig Weitsicht.

Im Gegenteil, dein Beitrag zeugt von sehr eingeschränkter Einsicht.

Tarifbeschäftigte können mit abgeschlossener Ausbildung bei E 5 beginnen, in der Regel bei uns bei E8 oder E9a.
Beamte starten immer bei A6.

Beamtenposten im mD sind nicht zwingend gebündelt, allenfalls bei euch.

100 - 200 € monatliche Nettodifferenz werden locker durch das Weihnachtsgeld aufgefangen.

Weitere 100 - 200 € durch die erhöhte Arbeitszeit bei den Beamten.

Kurzum:
Es kommt auf den Einzelfall an, allgemeingültige Aussagen lassen sich da nicht treffen. Neben den monetären Aspekten wären auch noch die anderen Unterschiede zwischen TD/Beamten individuell abzuwären.

JustusKi

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Antw:Wechsel vom Bundesbeamten zu anderen Dienstherrn
« Antwort #8 am: 13.05.2022 12:09 »
Ich würde mir aber m mittleren Dienst die Verbeamtung überlegen, finanziell lohnt sich das nur mit viel Kindern.

Wo haben Sie denn dieses "Wissen" her?
Der/die Standardbeschäftigte in der öffentlichen Verwaltung hat eine E6, der Standardbeamte (hier Bundeswehr) hat eine A8. das sind schon ca. 800€ Unterschied (Netto), in der jeweils höchsten Erfahrungsstufe, ledig.
Und das ohne Berücksichtigung von Familie...


Also wird der Beamtenstatus dann ausnahmslos in anderen Behörden (Land oder Kommunen) anerkannt? Oder werden vorerst noch die Voraussetzungen "geprüft"? Oder bleibt Beamter gleich Beamter, losgelöst davon, wie er den Status erlangt hat?

Status ist Status. Wenn aber die Kommune keine Beamtenstelle zu besetzen hat, sondern nur eine Angestelltenstelle, dann haben Sie keinen Anspruch auf Einstellung als Beamter.


Ich würde im weiteren Verlauf dann den Aufstieg in den gD anpeilen.

Stellen Sie sich das jetzt nicht zu einfach vor.

Wieso? Man kann sich doch ganz normal für den Aufstieg bewerben?! Wenn man die nötigen Beurteilungen hat, sollte da doch nichts gegen sprechen.

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Antw:Wechsel vom Bundesbeamten zu anderen Dienstherrn
« Antwort #9 am: 13.05.2022 12:10 »
Wieso? Man kann sich doch ganz normal für den Aufstieg bewerben?! Wenn man die nötigen Beurteilungen hat, sollte da doch nichts gegen sprechen.

Kommt immer auf die Behörde an, insbesondere ob und wieviel Plätze sie anbietet.

Matze1986

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Antw:Wechsel vom Bundesbeamten zu anderen Dienstherrn
« Antwort #10 am: 16.05.2022 08:45 »
Das zeugt von wenig Weitsicht.

Im Gegenteil, dein Beitrag zeugt von sehr eingeschränkter Einsicht.

Tarifbeschäftigte können mit abgeschlossener Ausbildung bei E 5 beginnen, in der Regel bei uns bei E8 oder E9a.
Beamte starten immer bei A6.

Beamtenposten im mD sind nicht zwingend gebündelt, allenfalls bei euch.

100 - 200 € monatliche Nettodifferenz werden locker durch das Weihnachtsgeld aufgefangen.

Weitere 100 - 200 € durch die erhöhte Arbeitszeit bei den Beamten.

Kurzum:
Es kommt auf den Einzelfall an, allgemeingültige Aussagen lassen sich da nicht treffen. Neben den monetären Aspekten wären auch noch die anderen Unterschiede zwischen TD/Beamten individuell abzuwären.

Ich stimme insofern zu, dass die ganze Sache sehr individuell laufen kann.
Aber ich bezog mich explizit auf die Bundeswehr, so wie von JustusKi angegeben, hier sind Beamtenstellen im mD alle gebündelt (bis A8), die Tarifbeschäftigten fangen in der Regel mit E5 an, E6 ist die durchschnittliche Perspektive (auf Ortsebene). An das Weihnachtsgeld hab ich tatsächlich nicht gedacht, da haben Sie natürlich Recht. (Leider besteht hier noch der Ost-West-"Konflikt")

Der für mich letztendlich ausschlaggebende Punkt ist die Pension.

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Antw:Wechsel vom Bundesbeamten zu anderen Dienstherrn
« Antwort #11 am: 16.05.2022 10:22 »
Der für mich letztendlich ausschlaggebende Punkt ist die Pension.

die in etwa so hoch ist wie die Altersversorgung vergleichbarer Tarifbeschäftigter im öD, zumindest im mittleren und teilweise im gehobenen Dienst.

Ansonsten schreibt der TE auch von "attraktiveren Stellen in anderen Behörden".
Wenn es um Flexibilität geht, würde ich eher kein Beamter werden wollen, zumal es im mittleren Dienst auch nicht wirklich lohnt. Wenn man jedoch plant, den Rest seines Berufslebens beim selben Arbeitgeber / Dienstherrn zu bleiben lohnt es sich zu schauen, in welchem Status die Entwicklungschancen besser sind.

Matze1986

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Antw:Wechsel vom Bundesbeamten zu anderen Dienstherrn
« Antwort #12 am: 16.05.2022 10:49 »
Zustimmung  8)

Elur

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Antw:Wechsel vom Bundesbeamten zu anderen Dienstherrn
« Antwort #13 am: 16.05.2022 21:31 »
Für mich hatte sich die Verbeamtung im mittleren Dienst gelohnt. Ich hatte damals drei Kinder unter 18, für die ich Entgeltbestandteile bekam. Außerdem wurden mir lange Jahre meiner Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst angerechnet, so dass ich mich gleich in A6/letzte Stufe befand. Nach 4 Jahren begann ich den Aufstieg und wurde nach diesem dann direkt nach A9/letzte Stufe besoldet. Angestellte, die mit mir das Aufstiegsstudium absolvierten, fingen hier in A9/erste Stufe an. Allein dadurch hat sich meine Verbeamtung im mittleren Dienst damals gelohnt. Nächstes Jahr winkt die A11. Die Verbeamtung im mittleren Dienst war kann also durchaus eine richtige Entscheidung sein, erst Recht, wenn man in den gehobenen Dienst aufsteigen möchte.