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Aufgaben Kassenleiterin und SB Kasse in Kommunalverwaltung

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Lars73:
Der Arbeigeber gibt vor was du machen sollst. Solange es nicht deine Eingruppierung berührt ist er da recht frei. Wenn es zeitlich nicht zu schaffen meldet man es dem Arbeitgeber und der muss Vorgeben was liegen bleibt. Sonst Arbeiter man nach Eongang ab.

Wenn einem die Aufgaben nicht gefallen kann man das Gespräch suchen. Wenn es keine Einigung gibt kann man es akzeptieren oder gehen

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