Autor Thema: "Haushaltssperre" für Höhergruppierung und Beförderung?  (Read 3787 times)

Rune09

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Hallo liebe Forums-Mitglieder,
ich bin seit dem 1.1.22 als koordinierende Fachkraft (S15) tätig. Vorher als Erzieher S8a. Ich bin bis heute (1.6.!!! Fast ein halbes Jahr) nicht höhergruppiert bzw. neu eingestuft worden. Auf eine Mail im Februar wurde geantwortet, dass es eine Haushaltsperre für Beförderung/Höhergruppierung gebe und sobald diese aufgehoben sei, würden sie unaufgefordert auf mich zurückkommen.
Was kann ich tun? Ist das normal sooo lange wartenzu müssen und dann mit dieser Begründung?
Danke schon mal an alle Antwortenden im Voraus!

WasDennNun

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Denen klar machen, dass es einen Tarifvertrag gibt, an dem man sich halten muss, sofern man einen AV hat, der auf dem TV beruht.
Wenn du ab dem 1.1. diese Tätigkeiten vom AG übertragen bekommen hast, dann muss er dir dieses Entgelt zahlen (Haushaltssperre o.ä. ist da irrelevant)
Typisches Beamten Kalkriesel Personaler-Versager gequarke.

Auf alle Fälle solltest du schriftlich das dir zustehende Entgelt einfordern, ansonsten geht es dir flöten.
Wegen §37

Der letzte Weg ist gerichtlich dein Geld einfordern.

JC83

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Welches Bundesland?

Lars73

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Die dauerhafte Übertragung der Aufgaben dürfte unter den Bedingungen einer so gestalteten Haushaltssperre nicht erfolgen. Wenn der Arbeitgeber es trotzdem macht istman höhergruppiert und entsprechend zu bezahlen.

Rune09

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Das Bundesland ist Berlin.

Wabi Sabi

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Wie bereits dargestellt ist es entscheidend, ob bzw. dass eine hierzu befugte Person Dir höherwertige Tätigkeiten (nicht nur vorübergehend) übertragen hat. Nach der sog. Tarifautomatik des § 12 TV-L folgt daraus unmittelbar die höhere Eingruppierung verbunden mit dem Anspruch auf das höhere Entgelt. Wenn diese Übertragung zum 1.1.2022 erfolgt ist, ist der höhere Entgeltanspruch entstanden und erstmals für den Monat Januar 2022 Ende Januar 2022 fällig geworden (§ 24 Abs. 1 TV-L) und bedarf Deiner Geltendmachung innerhalb von 6 Monaten bis Ende Juli 2022, um nicht zu verfallen (§ 37 TV-L). Haushaltsrechtliche Beschränkungen sind dabei - wie ebenfalls bereits erwähnt - für Dein Arbeitsverhältnis ohne Belang (Grundsatz insoweit: "Tarifrecht bricht Haushaltsrecht"). Sie verpflichten lediglich den Arbeitgeber haushaltsrechtlich, etwas nicht zu tun. Handelt er dennoch zuwider, ist das "sein Problem". Es hat keine Auswirkungen im "Außenverhältnis" auf die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

JC83

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Das Bundesland ist Berlin.
Bist du bei der SenBJF oder den Eigenbetrieben?

Rune09

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SenBJF

JC83

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SenBJF

Die SenBJF hat eine zentrale Beschwerdestelle; dort würde ich das entsprechend anbringen.