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Höhergruppierung von E9b/4 zu E11/4 nicht möglich?

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MrAndersen:
Hallo Zusammen  :)

ich habe da mal einen anscheinend komplizierten Fall mit der Bitte um Beratung:

Ausgangspunkt:
Stand 01.01.2022: Grundentgelt Techniker mit E9b/4 3831,78€ + Garantiebetrag Höhergruppierung 180€ + persönliche Zulage zur E10 203,10€ wegen höherw. Tätigkeit + VWL 6,65€
Gesamt-Brutto: 4.324,32€

Mit Ende Januar wurde eine Qualifizierungsmaßnahmen zur Anerkennung als „sonstige/r Beschäftigte/r“ im tariflichen Sinne abgeschlossen. Mit Abschluss dieser Qualifizierung entfällt auch die pers. Zulage zur E10 von 203,10€, da einschließend eine neue Eingruppierung erfolgen soll.

Angestrebt ist nun eine neue Eingruppierung als sonstiger Beschäftigter in der E11 aufgrund der Stellenanforderung. 
Mit der Eingruppierung in der E11/3 soll, nach ersten Berechnungen aus der Personalabteilung, die nächsten 3 Jahre keine Veränderung erfolgen. Im Vergleich zu einem früheren Stufenaufstieg in der E9b kann es sogar teilw. geringer sein.

Da sich der Bruttobetrag der E11/3 mit 4064,48€ unter dem Januargehalt befindet, wird eine Eingruppierung nach E11/4 angestrebt. Hierzu soll es aber tarifrechtlich keine Möglichkeit geben.

Frage 1: kann wirklich keine direkte Eingruppierung in die E11/4 erfolgen? Welche Hürden/ Möglichkeiten gibt es ggf.?
Frage 2: kann über Umwege eine Gehaltssteigerung zu dem Januargehalt in der E11/3 möglich sein bzw wie würde das E11/3 Gehalt Eurer Meinung nach richtig ausfallen und von welcher Ausgangssumme im Januar aufgrund der Zulagen?

Danke vorab...

Johann:
Mit der Höhergruppierungsmatrix (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html) landest du tatsächlich in E11/3, da es anders als beim TVöD nach wie vor im TV-L keine stufengleiche Höhergruppierung gibt.
Außerdem fängt die Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung von vorne an. Daher sagt man dir, dass du bis zum Erreichen der E11/4 erst wieder 3 Jahre in der E11/3 verbringen musst.

Tariflich ist es aber möglich, eine Stufenvorweggewährung von bis zu 2 Stufen anzuwenden. Da bis du dann zwar noch in der Stufe 3, aber kannst sogar das Entgelt der Stufe 5 erhalten. Wenn das von der Personalabteilung nicht nur eine Ausrede ist, sondern sie dich wirklich besser bezahlen wollen, können sie dir 1-2 Stufen vorweggewähren.

MrAndersen:
danke Johann - ja, über eine Vorweggewährung wurde kurz gesprochen, aber damit "verlängere" ich ja quasi die Zeit in der 11/4. Also Vorweggewährungszeit in der 11/3 plus die Zeit in der 11/4, richtig?!
Das würde als erste Maßnahme funktionieren, wenn spätere noch ein weiterer Schritt erfolgen würde...

Johann:
Wenn du eine Stufenvorweggewährung bekommst, gibts verschiedene Möglichkeiten.
Es kann vereinbart werden, dass du einfach generell 1-2 Stufen Vorweggewährung bis zur maximalen Stufe erhältst. Oder es wird vereinbart, dass du die Stufen vorweggewährt bekommst, bis du sie tatsächlich erreicht hast.

Im ersten Fall bei einer fiktiven Stufenvorweggewährung um eine Stufe bist du in E11/3, wirst aber vergütet nach E11/4. Nach drei Jahren bist du in E11/4 und wirst vergütet nach E11/5. Nach weiteren vier Jahren bist du in E11/5 und wirst vergütet nach E11/6. Nach weiteren fünf Jahren bist du in E11/6 und die Stufenvorweggewährung fällt weg.

Im zweiten Beispiel nehme ich jetzt zwei Stufen Vorweggewährung an. Da bist du in E11/3, wirst aber vergütet nach E11/5. Nach drei Jahren bist du in E11/4, wirst aber weiterhin vergütet nach E11/5. Hier hat sich die Vorweggewährung beim aufstieg um eine Stufe reduziert. Nach weiteren vier Jahren bist du in E11/5 und die Stufenvorweggewährung entfällt gänzlich. Du erhältst dann also insgesamt 12 Jahre lang das Entgelt der Stufe 5, bis du in Stufe 6 kommst.

Wenn du irgendwann in Stufe 6 bist, kann dir auch weiterhin eine Zulage gewährt werden. Das können dann bis zu 20% sein von dem, was in E11/2 das Entgelt wäre.

Was ihr draus macht, liegt an dir und dem Personaler. Relevant ist hier § 16 Absatz 5 TV-L.

AndreasHL:
Hallo,

ich bin beim Land beschäftigt und hatte die Möglichkeit, von EG6 Stufe 6 auf eine Stelle EG9a zu wechseln. Aber in der 9a wieder mit Stufe 1 und (!) 14 % weniger Weihnachtsgeld (die Personalsachbearbeiterin hatte mich extra deswegen angerufen).

Also hätte ich weniger verdient als vorher :-(

Viele Grüße

Andreas

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