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Höhergruppierung von E9b/4 zu E11/4 nicht möglich?

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WasDennNun:

--- Zitat von: MrAndersen am 13.05.2022 19:18 ---
--- Zitat von: Johann am 13.05.2022 15:37 ---Wenn du eine Stufenvorweggewährung bekommst, gibts verschiedene Möglichkeiten.
Es kann vereinbart werden, dass du einfach generell 1-2 Stufen Vorweggewährung bis zur maximalen Stufe erhältst. Oder es wird vereinbart, dass du die Stufen vorweggewährt bekommst, bis du sie tatsächlich erreicht hast.


--- End quote ---

Das ist Interessant! Mir wurde mitgeteilt, dass eine Vorweggewährung zeitlich begrenzt ist (2 Jahre) und man auch dazu 1 Jahr in der Stufe schon gewesen sein muss und nicht mit dem Wechsel diese gleich erhält. Ich werde mich jetzt mal selbst genauer mit dem § 16 Absatz 5 TV-L beschäftigen.
Mit dem Vorschlag wären meine "Probleme" schon erledigt.  8)

--- End quote ---
Ist ja Interessant, was für einen Blödsinn sich da dein AG ausdenkt! Oder die depperten Personaler sich an Lügengebilde zurecht ruckeln.
Fakt ist, dass der AG, sofern er will, dir einfach das Entgelt von zwei Stufen mehr auszahlen kann, dafür gibt es keine formalen Voraussetzungen, nur der Wille des AG das er dich Binden will.

MrAndersen:

--- Zitat von: WasDennNun am 17.05.2022 15:05 ---
--- Zitat von: MrAndersen am 13.05.2022 19:18 ---
--- Zitat von: Johann am 13.05.2022 15:37 ---Wenn du eine Stufenvorweggewährung bekommst, gibts verschiedene Möglichkeiten.
Es kann vereinbart werden, dass du einfach generell 1-2 Stufen Vorweggewährung bis zur maximalen Stufe erhältst. Oder es wird vereinbart, dass du die Stufen vorweggewährt bekommst, bis du sie tatsächlich erreicht hast.


--- End quote ---

Das ist Interessant! Mir wurde mitgeteilt, dass eine Vorweggewährung zeitlich begrenzt ist (2 Jahre) und man auch dazu 1 Jahr in der Stufe schon gewesen sein muss und nicht mit dem Wechsel diese gleich erhält. Ich werde mich jetzt mal selbst genauer mit dem § 16 Absatz 5 TV-L beschäftigen.
Mit dem Vorschlag wären meine "Probleme" schon erledigt.  8)

--- End quote ---
Ist ja Interessant, was für einen Blödsinn sich da dein AG ausdenkt! Oder die depperten Personaler sich an Lügengebilde zurecht ruckeln.
Fakt ist, dass der AG, sofern er will, dir einfach das Entgelt von zwei Stufen mehr auszahlen kann, dafür gibt es keine formalen Voraussetzungen, nur der Wille des AG das er dich Binden will.

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Ja es ist schon interessant, was einem erzählt wird - ob nun absichtlich oder nicht.
Um so wichtiger ist es, dass es solche Foren mit kompetenten Mitgliedern!! Danke, dafür...

Ich musste nun noch einiges an Begründungen dazu nachliefern gem. §16, um die jeweilige Stufenhöhergruppierung bzw -vorweggewährung, wie hier vorgeschlagen, erhalten zu können, die aber noch nicht durch ist. Jedenfalls konnte ich mich auf den Vorschlag hier berufen.

"... 1Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung
von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis
zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden..."

- so kann bei einer Inflation von ca 8% die Begründung "höhere Lebenshaltungskosten" aktuell ganz plausibel sein ;-)
- dazu noch aktuelle Stellenbeschreibungen mit höheren Gehältern als meines jetzt als Nachweis (Angebote gibt es aktuell zum Glück genug)
- dass es keinen weiteren intern gibt, der die Stelle ausüben kann. Das sieht auch gut aus.

das mal als kurzes Update zur Info ...

Johann:

--- Zitat von: MrAndersen am 12.06.2022 21:16 ---das mal als kurzes Update zur Info ...

--- End quote ---

Danke dir, bin interessiert, wie es weitergeht. :)

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