Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung von E9b/4 zu E11/4 nicht möglich?
TVWaldschrat:
--- Zitat von: AndreasHL am 13.05.2022 17:43 ---Hallo,
ich bin beim Land beschäftigt und hatte die Möglichkeit, von EG6 Stufe 6 auf eine Stelle EG9a zu wechseln. Aber in der 9a wieder mit Stufe 1 und (!) 14 % weniger Weihnachtsgeld (die Personalsachbearbeiterin hatte mich extra deswegen angerufen).
Also hätte ich weniger verdient als vorher :-(
Viele Grüße
Andreas
--- End quote ---
Wenn es eine Höhergruppierung ist (auch ein interner Stellenwechsel ist eine Höhergruppierung), dann hätte dir die Personalsachbearbeiterin aber sagen müssen, dass du von E6 Stufe 6 in E9a Stufe 3 landen würdest, das würde dir zustehen.
Johann:
--- Zitat von: AndreasHL am 13.05.2022 17:43 ---Hallo,
ich bin beim Land beschäftigt und hatte die Möglichkeit, von EG6 Stufe 6 auf eine Stelle EG9a zu wechseln. Aber in der 9a wieder mit Stufe 1 und (!) 14 % weniger Weihnachtsgeld (die Personalsachbearbeiterin hatte mich extra deswegen angerufen).
Also hätte ich weniger verdient als vorher :-(
Viele Grüße
Andreas
--- End quote ---
Da sieht man wie wichtig es ist, wenn man selbst ein wenig Ahnung von dem hat, zu dem man sich von wem anders beraten lässt.
Stufe 1 wäre aus zwei Gründen nicht möglich gewesen:
- Bei einer Höhergruppierung ist mindestens die Stufe 2 vorgesehen (§ 17 Absatz 4 TV-L)
- Anhand der Höhergruppierungsmatrix (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html) hättest du in E9a/3 eingruppiert werden müssen. (Auch § 17 Absatz 4 TV-L)
Es empfiehlt sich immer, selbst wenn man denkt man sei kein Jurist, Verträge und insbesondere Arbeits- und geltende Tarifverträge einmal durchzulesen. Alleine durchs lesen kriegt man so Dinge schon mit, durch die man von unwissenden Personalern nicht mehr übers Ohr gehauen werden kann. Dauert auch vielleicht eine Stunde, lohnt sich aber maximal und spart einem ggf. bares Geld.
In der E9a/3 hättest du im Jahr 42390,49€ und in der E6/6 42137,38€ jeweils inkl. Jahressonderzahlung.
Der große Unterschied liegt hier darin, dass du in der E9a noch bis in Stufe 6 kommen könntest und dort immerhin 50279,35€ inkl. Jahressonderzahlung bekommen könntest.
MrAndersen:
--- Zitat von: Johann am 13.05.2022 15:37 ---Wenn du eine Stufenvorweggewährung bekommst, gibts verschiedene Möglichkeiten.
Es kann vereinbart werden, dass du einfach generell 1-2 Stufen Vorweggewährung bis zur maximalen Stufe erhältst. Oder es wird vereinbart, dass du die Stufen vorweggewährt bekommst, bis du sie tatsächlich erreicht hast.
--- End quote ---
Das ist Interessant! Mir wurde mitgeteilt, dass eine Vorweggewährung zeitlich begrenzt ist (2 Jahre) und man auch dazu 1 Jahr in der Stufe schon gewesen sein muss und nicht mit dem Wechsel diese gleich erhält. Ich werde mich jetzt mal selbst genauer mit dem § 16 Absatz 5 TV-L beschäftigen.
Mit dem Vorschlag wären meine "Probleme" schon erledigt. 8)
Albeles:
Steht in diesem Fall nicht noch der Garantiebetrag zu?
Das käme ja noch hinzu.
cyrix42:
Nein, ein Garantie-Beitrag steht nicht zu. Dieser bezieht sich auf den Unterschied der Grundgehälter und bezieht bisher gezahlte Zulagen nicht ein. Wenn diese wegfallen, fallen sie weg. Das hat aber mit der Höhergruppierung nichts zu tun.
Und @AndreasHL: Wenn dein derzeitiger Vertrag ausläuft und du ein *neues* Arbeitsverhältnis schließt, wäre die Stufe 1 schon korrekt, da du wohl keine einschlägige Berufserfahrung mitbringst. Anders sähe es aus, wenn du versetzt wirst und neue Aufgaben übertragen bekommst. Dann handelt es sich um eine Höhergruppierung, mit den schon geschliderten Auswirkungen.
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