Autor Thema: E13Ü als Lehrer möglich?  (Read 2698 times)

Klinger

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E13Ü als Lehrer möglich?
« am: 15.05.2022 11:54 »
Hallo liebes Forum,

ich befinde mich im Referendariat und bin auf dem Weg, Lehrer an BBS in Niedersachsen zu werden. Zwar strebe ich die Verbeamtung an, diese ist auf "normalem" Weg für mich nicht erreichbar, da zu alt.
Nun versuche ich, meine Optionen auszuloten. In meiner persönlichen Lage (verheiratet, 2 Kinder, für beide bin ich  KG-berechtigt) bedeutet der Unterschied zwischen A13 und E13 etwas mehr als 1.000,- netto, da sind die Kosten für die PKV bereits berücksichtigt.
Ich unterrichte Informatik, was ein Mangelfach ist.
Meine Frage: Ist es überhaupt möglich, als Lehrer in Niedersachsen E13Ü zu bekommen, also kann die Schule das machen, wenn sie das möchte? Als Angestellter verhandelt man ja direkt mit der Schule. Oder wäre sogar E14 technisch machbar?
Vielen Dank für Eure Hilfe!

calmac

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Antw:E13Ü als Lehrer möglich?
« Antwort #1 am: 15.05.2022 12:47 »
Es gilt die TV EntgO-Lehrer.

E13Ü --> Nein. Die ist seit 2005 auslaufend, also gibt's nur bei Altfälle.
E14 --> Es erfolgt grundsätzlich eine Einstellung in E13.


Winni

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Antw:E13Ü als Lehrer möglich?
« Antwort #2 am: 15.05.2022 19:35 »
Hallo,

1000 € Netto kann nicht so ganz passen.
Verheiratet, 2 Kinder...
A13 Stufe 2, Steuerklasse 4, keine Kirchensteuer macht 43417 €. Davon die PKV für Dich und die beiden Kinder (ca. 150 € + 2*40 €, 12 Monate) sind wir bei ca. 40657, und monatlich bei 3388 €

E13 Stufe 2 Steuerklasse 4, keine Kirchensteuer macht 32471 €, das sind 2705 €
Die Differenz beträgt 683 €

Was Du ggf. in Deiner Überlegung vergessen hast (und hier berücksichtigt wurde) ist die Jahressonderzahlung (Umgangssprachlich aus Weihnachtsgeld genannt)
Der E13-er aus meinem Bsp. bekommt ca. 2040 € brutto Jahressonderzahlung,
der A13-er bekommt in NDS genau 640 € brutto Jahressonderzahlung.

Ich gebe ja zu, dass die A-Besoldung schon erstrebenswert ist. Und ja, ich bin auch nicht direkt an einer BBS gelandet, habe das Ganze aber rechtzeitig angesetzt. Berufliche Lebensplanung ist manchmal nicht so einfach.
Niedersachsen hat bzgl. der Verbeamtung noch recht humane Gesetze. in NRW ist es nämlich schlechter. Da ist so weit ich weiß mit 43 Ende mit der Verbeamtung.
BTW: Man kann durchaus E14 werden, wenn man sich auf eine entsprechende Stelle bewirbt. Auskunft über Stellen sind entweder in der Schule (interne Stellenausschreibungen -> Schulleitung) ausgehängt, oder im Schulverwaltungsblatt nachzulesen.

Klinger

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Antw:E13Ü als Lehrer möglich?
« Antwort #3 am: 15.05.2022 19:57 »
1.000,- passt ziemlich gut. Meine Kinder sind bei meiner Frau familienversichert in der GKV, meine Steuerklasse ist III.

Macht 4.300,- netto: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/ni?id=beamte-nds-2021&g=A_13&s=6&f=3&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2021&stkl=3&r=ni&zkf=2
Stufe 6 ist bei mir passend.
A13 Stufe 2 gibt es im TV-L nicht.

E13 TV-L: 3.087,- netto: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/west?id=tv-l-2021&g=E_13&s=3&zv=VBL&z=100&zulage=&stj=2021&stkl=3&r=0&zkf=2&kk=15.5%25

Hier ist Stufe 3 passend.

An manchen Stellen im Internet findet man die Aussage, daß E13+Zulage möglich sei. Die Zulage beträgt wohl 170,- brutto, aber das habe ich noch nicht genau recherchiert.

calmac

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Antw:E13Ü als Lehrer möglich?
« Antwort #4 am: 15.05.2022 19:59 »
Aber E14 ist nur möglich ist, nachdem man sich x Jahre bewährt hat und ein entsprechendes Beförderungsverfahren durchläuft.

Der Threadersteller kann nur mit E13 eingestellt werden.

Winni

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Antw:E13Ü als Lehrer möglich?
« Antwort #5 am: 15.05.2022 21:19 »
ja, natürlich. Man wird nicht automatisch A14/E14
Bewährung -> Bewerbung -> bei A/E14 Lehrprobe -> Bewertung des Schulleiters

Winni

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Antw:E13Ü als Lehrer möglich?
« Antwort #6 am: 15.05.2022 21:35 »

A13 Stufe 2 gibt es im TV-L nicht.


die A-Besoldung gibt es im gesamten TV-L nicht. Bitte nicht Äpfel mit Birnen verwechseln.
Beamte bekommen eine Alimentation, die ist per Gesetz geregelt. Beamte haben einen Dienstherren.
Angestellt bekommen ein Entgelt, das ist tariflich geregelt. Angestellte haben einen Arbeitgeber.

BTW: Bzgl. Kinder in der gesetzlichen Krankenkasse muss man bei Ehepartnerschaft in der Kombination Beamt(e)(in)/Angestellte(r) sehrt aufpassen. So bald der/die Beamte/Beamtin über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, fallen die Kinder aus der gesetzlichen Familienversicherung heraus . Sie gelten dann als freiwillig Versicherte und für die beiden muss dann der Höchstsatz an gesetzlicher Krankenversicherung gezahlt werden. Einen AG-Anteil gibt es dann natürlich nicht.
Hinergrund: Die beiden haben dann Anspruch auf Beihilfe. Und spätestens ab A14 überschreitet man die Grenze.
Habe das alles bei Kollegen miterlebt, die die Kinder nicht in die PKV/Beihilfe nehmen wollten. Es war ja soooo günstig. Die haben dann gekotzt, als die GKV mit den Forderungen kam.

Und Kuren zu machen ist für Beamte ein teures Vergnügen. Da gibt es deutlich mehr Leistung über die GKV.

und eins kann ich Dir versichern: Man hat eine Menge Papierkram zu erledigen, wenn die Arztrechnungen ins Haus flattern. Da ist das mit der GKV deutlich entspannter.

Wo Licht ist, ist auch Schatten

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:E13Ü als Lehrer möglich?
« Antwort #7 am: 18.05.2022 11:30 »
Im TVÖD VKA gibt es noch die Möglichkeit über Marktzulagen zu agieren um Personal zu binden.
Weiß aber nicht ob dies auch im TVÖD-L möglich ist.

EiTee

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Antw:E13Ü als Lehrer möglich?
« Antwort #8 am: 18.05.2022 11:44 »
E13 TV-L: 3.087,- netto: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/west?id=tv-l-2021&g=E_13&s=3&zv=VBL&z=100&zulage=&stj=2021&stkl=3&r=0&zkf=2&kk=15.5%25


Wie vom Vorredner erwähnt, genau hinschauen! es sind 3.200 Netto, die JSZ ist zu berücksichtigen. Am besten vergleicht man die Jahreswerte.
Wenn Deine Kinder nicht bei Dir versichert sind und das künftig auch so sein darf, kommt sicherlich noch die PKV von 3-350€ p.M. hinzu.
Somit stehen hier, monetär, 3.200€ TB vs 3.950€ Beamter.
Wenn deine Betrachtung des ganzen auf dem Geld beruht, dann rechnen doch durch, wie viel Du bis zum Ruhestand erwirtschaften könntest.