Es wäre ja ein Armutszeugnis für den Arbeitgeber, wenn er nicht wüsste, welche Tätigkeiten er übertragen hat.
Nicht hat, sondern übertragen will, oder müsste.
Und das ist durchaus denkbar, insbesondere wenn man neue Arbeitsumfelder und Bereich neu erschließt.
Und da ist es auch extrem sinnvoll, nicht einen kalkrieselnde Verwaltungsmenschen im Vorfeld die Arbeitsvorgänge, die da auf dem Mitarbeiter zu kommen zu erraten, sondern diese via learning by doing zu ermitteln.
Bei uns wird das inzwischen durchaus so gehandhabt, es wird eine wischi wascha Übertragung von Tätigkeiten ausgestellt, wo man allerdings noch Ahnungslos ist was die AVs sind.
Dann fixiert man das nach 3-4 Monaten und stellt fest, dass man einen Eingruppierungsirrtum unterliegt und passt die Eingruppierung an.
Andere Ämter machen dann eine rückwirkende, vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten und anschließende formale Übertragung inkl. HG.
Was (bei uns wg. TV-L) aber ein Diebstahl der Stufenlaufzeiten ist und wir daher den anderen Weg inzwischen gehen.
Ich vermute, es geht eher um die Zeitanteile der einzelnen Arbeitsvorgänge. Also ist es natürlich sinnvoll, den höherwertigen Tätigkeiten mehr Raum zu geben und die niedrigerwertigen Tätigkeiten, soweit das eigenständige Arbeitsvorgänge sind, weniger Zeit einzuräumen. Ob das nun ein ganzes Jahr sein muss, wage ich zu bezweifeln. Das halte ich für überzogen. Umso wichtiger ist es aber, den Anspruch auf das Entgelt schriftlich geltend zu machen.
Ja, Zeitanteile der AVs ist oft das was unklar ist.
Und ein Jahr darauf warten, bis der AG sich eine vernünftige Rechtsmeinung bildet ist ja auch wieder auf dem Rücken der TBler (daher unsere Lösung s.o.)
Allerdings reichen ja regelmäßig 2-4 Monate.
Außer wenn der Job extrem Saisonal ist (Badmeister im Winter