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Stellenbesetzung und Einstufung

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WasDennNun:
Der Bürgermeister darf vielleicht frei entscheiden, welche auszuübenden Tätigkeiten wer zugewiesen bekommt.
Aber man ist alleinig anhand dieser übertragenden Tätigkeiten eingruppiert.
Wenn also dein AG nicht weiß was zu tun ist und dich fragen muss, was er dir für Tätigkeiten übertragen soll, dann hast du ja freie Hand, da was zusammenzuschreiben was zu EGx führt.

Isie:
Es wäre ja ein Armutszeugnis für den Arbeitgeber, wenn er nicht wüsste, welche Tätigkeiten er übertragen hat. Ich vermute, es geht eher um die Zeitanteile der einzelnen Arbeitsvorgänge. Also ist es natürlich sinnvoll, den höherwertigen Tätigkeiten mehr Raum zu geben und die niedrigerwertigen Tätigkeiten, soweit das eigenständige Arbeitsvorgänge sind, weniger Zeit einzuräumen. Ob das nun ein ganzes Jahr sein muss, wage ich zu bezweifeln. Das halte ich für überzogen. Umso wichtiger ist es aber, den Anspruch auf das Entgelt schriftlich geltend zu machen.

WasDennNun:

--- Zitat von: Isie am 04.06.2022 15:24 ---Es wäre ja ein Armutszeugnis für den Arbeitgeber, wenn er nicht wüsste, welche Tätigkeiten er übertragen hat.
--- End quote ---
Nicht hat, sondern übertragen will, oder müsste.
Und das ist durchaus denkbar, insbesondere wenn man neue Arbeitsumfelder und Bereich neu erschließt.
Und da ist es auch extrem sinnvoll, nicht einen kalkrieselnde Verwaltungsmenschen im Vorfeld die Arbeitsvorgänge, die da auf dem Mitarbeiter zu kommen zu erraten, sondern diese via learning by doing zu ermitteln.
Bei uns wird das inzwischen durchaus so gehandhabt, es wird eine wischi wascha Übertragung von Tätigkeiten ausgestellt, wo man allerdings noch Ahnungslos ist was die AVs sind.
Dann fixiert man das nach 3-4 Monaten und stellt fest, dass man einen Eingruppierungsirrtum unterliegt und passt die Eingruppierung an.
Andere Ämter machen dann eine rückwirkende, vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten und anschließende formale Übertragung inkl. HG.
Was (bei uns wg. TV-L) aber ein Diebstahl der Stufenlaufzeiten ist und wir daher den anderen Weg inzwischen gehen.


--- Zitat ---Ich vermute, es geht eher um die Zeitanteile der einzelnen Arbeitsvorgänge. Also ist es natürlich sinnvoll, den höherwertigen Tätigkeiten mehr Raum zu geben und die niedrigerwertigen Tätigkeiten, soweit das eigenständige Arbeitsvorgänge sind, weniger Zeit einzuräumen. Ob das nun ein ganzes Jahr sein muss, wage ich zu bezweifeln. Das halte ich für überzogen. Umso wichtiger ist es aber, den Anspruch auf das Entgelt schriftlich geltend zu machen.

--- End quote ---
Ja, Zeitanteile der AVs ist oft das was unklar ist.
Und ein Jahr darauf warten, bis der AG sich eine vernünftige Rechtsmeinung bildet ist ja auch wieder auf dem Rücken der TBler (daher unsere Lösung s.o.)
Allerdings reichen ja regelmäßig 2-4 Monate.
Außer wenn der Job extrem Saisonal ist (Badmeister im Winter :)

jens76:
Vielen Dank für eure Antworten.

Das mit der Anschlussfrist muss ich mich drumm kümmern. Mir wurde zumindest mündlich zugesichert, dass wenn die Bewertung positiv ausfällt, das ganze rückwirkend auf den Tag der Antragstellung gilt.

Ja und den Verdacht mit der hinhalte Taktik habe ich auch.

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