Autor Thema: Kurzarbeit bei MTV-Beschäftigten an Universität  (Read 1633 times)

okojmbS

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Hallo,

ich bin unbefristeter MTV-Beschäftigter an einer Universität. Die letzten 12 Monate hatte ich meine Arbeitszeit aus persönlichen Gründen auf 50 % reduziert. Die 12 Monate sind nun vorbei und mein persönlicher Grund ist entfallen (weil verstorben). Meine Arbeitszeit soll auf Antrag des AG nun weiterhin auf 50 % reduziert werden, womit ich aus aktuellen finanziellen Gründen eher nicht einverstanden bin. Das macht sich ja auch in der fernen Zukunft noch bemerkbar (Rente, VBL).
Meine Idee: wenn mir die Universität keine andere Beschäftigung für die fehlenden 50% anbieten kann, gäbe es in normalen Betrieben das Mittel der Kurzarbeit, um die Folgen für AN mit Hilfe der Arbeitsagentur abzumildern. Wo ich selbst eine halbwegs gleichwertige 50%-Beschäftigung außerhalb der Uni herbekomme sehe ich nicht.
Ich sehe aber das Problem, daß die Universität mit ca. 1000 MTV-Beschäftigten ein rel. großer Betrieb ist, unsereins aber nur bei einem Prof. in dessen Arbeitsgruppe beschäftigt ist und dort gibt es nur 2 MTV-Beschäftigte. Bei anderen Professoren/Arbeitsgruppen/Instituten wird es ja nicht den für Kurzarbeitergeld nötigen erheblichen Arbeitsausfall geben.
Meine Frage: gibt es Erfahrungen, wie die Arbeitsagentur das behandelt?
(TV-L gibt zu Kurzarbeit nichts her)

Vielen Dank im voraus für Rückmeldungen

Lars73

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Antw:Kurzarbeit bei MTV-Beschäftigten an Universität
« Antwort #1 am: 16.05.2022 11:12 »
"Meine Arbeitszeit soll auf Antrag des AG nun weiterhin auf 50 % reduziert werden, womit ich aus aktuellen finanziellen Gründen eher nicht einverstanden bin. Das macht sich ja auch in der fernen Zukunft noch bemerkbar (Rente, VBL)."
Dann akzeptiert man die 50% nicht und schaut was die Uni macht. Änderungskündigung ist da alles andere als leicht für den Arbeitgeber.
Wenn der Arbeitgeber dann trotzdem auf 50% der Arbeitszeit verzichten will muss man seine Arbeitsleistung nachweisbar anbieten. Dann muss der Arbeitgeber trotzdem bezahlen.

okojmbS

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Antw:Kurzarbeit bei MTV-Beschäftigten an Universität
« Antwort #2 am: 16.05.2022 15:35 »
Ich habe bei der BA etwas gefunden, was meine Frage beantwortet:
Betrieb im Sinne der Vorschriften über das Kurzarbeitergeld (Kug) ist auch eine Betriebsabteilung.
Als Betriebsabteilung ist die mit technischen Mitteln ausgestattete Zusammenfassung von Arbeitnehmern/Ar-
beitnehmerinnen zu einer geschlossenen Arbeitsgruppe anzusehen, die aus sachlichen Gründen organisatorisch
(insbesondere durch eine eigene technische Leitung) vom übrigen Betrieb getrennt ist und einen eigenen Be-
triebszweck verfolgt.
So gesehen kann jeder Prof. mit eigener Abteilung/Arbeitsgruppe separat von den anderen den regulären Weg über die Kurzarbeit gehen und muß seine Mitarbeiter nicht zum "freiwilligen" Verzicht drängen (was natürlich bequemer ist und bei den Dauerbefristeten Verträgen im MTV-Bereich auch ohne weiteres noch möglich war). Der Personalrat ist (jedenfalls in Niedersachsen) zu beteiligen.

Lars73

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Antw:Kurzarbeit bei MTV-Beschäftigten an Universität
« Antwort #3 am: 16.05.2022 15:54 »
Willst du denn Kurzarbeit? Ohne Zustimmung des Beschäftigten bleibt es beim Anspruch auf Vollzeit.

Ob ein einzelner Lehrstuhl tatsächlich eine eigene Betriebsabteilung im Sinne des § 97 Satz 2 SGB III ist erscheint mir durchaus fraglich. Wenn man sich darauf einlassen will sollte man Sicherstellen, dass das Risiko vom Arbeitgeber getragen wird und man nicht dann ohne Anspruch dasteht. Man sollte deshalb die zu schließende Vereinbarung gründlich prüfen.

Organisator

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Antw:Kurzarbeit bei MTV-Beschäftigten an Universität
« Antwort #4 am: 16.05.2022 16:17 »
Hallo,

ich bin unbefristeter MTV-Beschäftigter an einer Universität. Die letzten 12 Monate hatte ich meine Arbeitszeit aus persönlichen Gründen auf 50 % reduziert. Die 12 Monate sind nun vorbei und mein persönlicher Grund ist entfallen (weil verstorben). Meine Arbeitszeit soll auf Antrag des AG nun weiterhin auf 50 % reduziert werden, womit ich aus aktuellen finanziellen Gründen eher nicht einverstanden bin.

Wenn du einen Vollzeitarbeitsvertrag hast, der befristet auf 12 Monate auf 50% Arbeitszeit reduziert wurde, hast du nach Ablauf der 12 Monate wieder Anspruch auf Vollzeit und entsprechende Vergütung. Will dein AG dich nur zu 50 % beschäftigen bedarf es einer Änderungskündigung.

War denn die Teilzeit befristet?

okojmbS

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Antw:Kurzarbeit bei MTV-Beschäftigten an Universität
« Antwort #5 am: 17.05.2022 12:04 »
Ja, die Teilzeit war auf 12 Monate befristet und die Arbeitszeit würde/ist ohne mein Zutun nun wieder auf 100% gesetzt. Soweit ist auch alles in Ordnung. Nur mein Vorgesetzter hat Schwierigkeiten seinen Drittmittelanteil an der 100%-Stelle zusammenzubekommen und möchte mich gerne weiter auf 50% setzen. Da die Rentenversicherungsbeiträge da mit dranhängen möchte ich das nicht mehr ohne Ausgleich machen. Also nur über Kurzarbeitergeld oder eine zweite 50%-Beschäftigung. Mit einer Änderungskündigung bin ich dauerhaft auf 50% und keiner kann erwarten, daß ich bei Bedarf auf Zuruf wieder 100% zur Verfügung stehe. Dann sehe ich zudem auch zu, daß ich kpl. was anderes finde.

Organisator

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Antw:Kurzarbeit bei MTV-Beschäftigten an Universität
« Antwort #6 am: 17.05.2022 13:02 »
Ja, die Teilzeit war auf 12 Monate befristet und die Arbeitszeit würde/ist ohne mein Zutun nun wieder auf 100% gesetzt. Soweit ist auch alles in Ordnung. Nur mein Vorgesetzter hat Schwierigkeiten seinen Drittmittelanteil an der 100%-Stelle zusammenzubekommen und möchte mich gerne weiter auf 50% setzen.

Dann ist das ein Problem deines Vorgesetzen und nicht dein Problem. Insofern soll sich dein Vorgesetzter intern an deinen Arbeitgeber wenden und eine Lösung finden. Du bist da schön außen vor.

öfföff

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Antw:Kurzarbeit bei MTV-Beschäftigten an Universität
« Antwort #7 am: 19.05.2022 23:02 »
Dein Vorgesetzter kann das wollen soviel er will... Er hofft halt dass Du unwissend bist und zustimmst. Dein Arbeitgeber ist die Uni, nicht der Prof.
Du bist jetzt ja wieder auf 100% Vollzeit. Solange du das nicht ändern willst, wird sich das auch nicht ändern lassen von irgendeinem Prof. ...
Falls Dich der Prof. nochmal drauf anspricht einfach antworten: "Nein, ich bin mit meiner 100% Stelle derzeit sehr zufrieden und plane keine Reduzierung meiner Arbeitszeit."

okojmbS

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Antw:Kurzarbeit bei MTV-Beschäftigten an Universität
« Antwort #8 am: 20.05.2022 08:01 »
Ich hatte zwischenzeitlich Gespräche mit dem Personalrat und der Personalabteilung. Die Anmerkungen der Kollegen in diesem Forum wurden bestätigt. Die Personalabteilung merkte zudem an, daß das Instrument der Kurzarbeit an der Uni so gut wie ausgeschlossen ist.
Ich bedanke mich für die Rückmeldungen und verabschiede mich (hoffentlich für immer;-) aus diesem Thread.