Autor Thema: Eingruppierung Personalreferent (TVöD VKA)  (Read 10574 times)

Len1511

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Eingruppierung Personalreferent (TVöD VKA)
« am: 16.05.2022 15:34 »
Liebe Community,

ich arbeite für einen sozialen Träger als Personalreferentin. Seit dem 01.01.2022 haben wir einen Haustarifvertrag -angelehnt an den TVöD VKA. Die Personalreferenten sind mit den Personalsachbearbeitern in die Entgeltgruppe E8 eingruppiert worden.

Nach etlichen Recherchen und vielen Gesprächen mit dem BR und Verdi-Mitarbeiter*innen weiß ich, dass diese Gruppe nicht meiner tatsächlichen Arbeit/Tätigkeit entspricht. Von der Personalleiterin habe ich nun die Aussage erhalten, dass ich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen soll/kann. Diesen möchte ich natpürlich gern entsprechend begründen, allerdings arbeite ich derzeit zum ersten Mal mit dem TVöD und tue mich damit aktuell schwer. Stellenbeschreibungen haben wir (noch) keine Einzige. Bitte fragt nicht, wie die Tarifkommission so die Eingruppierung verhandelt hat....  :-X

Meiner groben Einschätzung nach, sehe ich meine Funktion mind. in E9b, da 50% meiner Arbeit selbstständige Leistungen erfordern. (Als Beispiel: selbstständige Koordination von Einstellungen - vom Termin zum Vorstellungsgespräch bis hin zur Vertragserstellung: nimmt allein 25 von meinen 39 Stunden/Woche in Anspruch).
 
Jedenfalls würde ich mich freuen, wenn wir da jemand weiterhelfen kann- beispielsweise mit wichtigen Schlagwörtern. Soweit ich weiß, gibt es da auch einen "Rechenweg", bei dem man die Tätigkeiten prozentual einer Entgeltgruppe zuordnet. Aber auch hier hatten wir bisher keinen Input, sodass ich diese Vorgehensweise bisher nicht nachvollziehen kann.


Falls dies wichtig sein könnte, folgt nun noch ein Auszug meiner damaligen Stellenausschreibung und aus den Tätigkeiten meines Zwischenzeugnisses:

Aufgabenprofil:
•   Ansprechpartner/in für Führungskräfte und Mitarbeiter/innen in allen personalrelevanten Fragestellungen für einen definierten Zuständigkeitsbereich
•   Arbeitsrechtliche Prüfung von Fehlverhalten bzw. Abmahnungsgründen sowie anschließende Erstellung von Abmahnungen/Kündigungen
•   Operative Personaladministration (Selbstständige Erstellung von Verträgen, Bescheinigungen, Statistiken, Förderanträgen, etc.) für einen definierten Zuständigkeitsbereich
•   Personalbeschaffung und -auswahl sowie das dazugehörige Bewerbermanagement (Selbstständige Terminkoordination, Teilnahme an Gesprächen und anschließend Zu- oder Absagen inkl. Vertragswesen und Wiedervorlage)
•   Koordination und Teilnahme an Mitarbeitergesprächen, ggf. mit anschließender Dokumentation und Protokollführung
• Ermittlung und Aufbereitung von Daten für das Personalcontrolling
•   Organisation und Betreuung versch. Recruitingveranstaltungen (z. B. Jobmessen) inkl. Personalmarketing (Gestaltung verschiedener Werbemittel)
•   Abrechnungen mit Kostenträgern (Verwendungsnachweise für Inklusionskräfte, Zwischen- und Schlussabrechnung für Integrationsmitarbeiter)
• Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
•   Begleitung von Veränderungsprozessen


Ihr Qualifikationsprofil:
•   Abgeschlossenes betriebswirtschaftliches Studium mit Schwerpunkt Personalwirtschaft; alternativ eine abgeschlossene Ausbildung mit entsprechender Weiterqualifizierung zur/m Personalfachkauffrau/mann oder vergleichbare Qualifikation
•   Erste Berufserfahrung im Aufgabengebiet sind wünschenswert
•   Kenntnisse im aktuellen Arbeitsrecht (individual/kollektiv); Kenntnisse im Sozialversicherungs- und Steuerrecht von Vorteil
•   Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen sowie eine ausgeprägte Kommunikationsstärke
•   Fähigkeit „mitzudenken“ und lösungsorientiert zu arbeiten
•   Gute Kenntnisse der üblichen MS Office-Anwendungen
•   PKW-Fahrerlaubnis



Ich bedanke mich recht herzlich für die Unterstützung! :)

Lars73

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Antw:Eingruppierung Personalreferent (TVöD VKA)
« Antwort #1 am: 16.05.2022 16:11 »
"Meiner groben Einschätzung nach, sehe ich meine Funktion mind. in E9b, da 50% meiner Arbeit selbstständige Leistungen erfordern."
Das begründet ggf. E9a nicht E9b.

Aus den Darstellungen lässt sich nicht die korrekte Eingruppierung ableiten. Wenn es wirklich verantwortliche Aufgaben der Personalverwaltung sind dürfte E9c nicht unrealistisch sein. Wenn man aber überwiegend Einstellungsverfahren betreut ggf. auch weniger. Da kommt es nun wirklich darauf an was man da macht. Terminfindung und Vertrag der im Kern Bezug auf den Tarifvertrag nehmen dürfte ist bestenfalls E6. Wenn man selber die Fragen und Aufgaben fürs Vorstellungsgespräch unter Berücksichtigung von arbeitspsychologischen Erkenntnissen kann es auch E9b oder E9c sein.

Wenn man wirklich gute Kenntnisse im Personalmanagement hat sollte man sich einfach einen anderen Arbeitgeber suchen. Mehr als eine Bezahlung nach E8 wird man mit einschlägigen Studium oder entsprechenden Weiterqualifikationen leicht erreichen.

Auch wenn es dein gutes Recht ist mit dem BR deine Eingruppierung zu erörtern sollte man dies eher vermeiden. Wenn man für den Arbeitgeber verantwortlich Personalaufgaben wahrnimmt sollte man sich selber helfen und nicht den BR ins Boot holen. Das zerstört das vertrauen mit den eigenen Vorgesetzten und deutet nicht auf selbstständige Leistungen im Personalbereich hin.


Organisator

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Antw:Eingruppierung Personalreferent (TVöD VKA)
« Antwort #2 am: 16.05.2022 16:15 »
Ein Antrag auf Höhergruppierung ist tariflich nicht vorgesehen. Du bist entsprechend deiner übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Als erstes würde ich daher herausfinden, welche Tätigkeiten dir tatsächlich übertragen worden sind (vom Arbeitgeber bzw. einer dafür zuständigen Stelle (die auch Arbeitsverträge unterschreiben darf); typischerweise das Personalreferat).

Nur diese Aufgaben darfst du dann auch ausführen. Sollten diese Aufgaben (z.B. aus Sicht deiner Führungskraft) nicht ausreichen, bittest du entsprechend um die Übertragung weiterer Aufgaben.

Wichtig ist dabei, dass konkrete Arbeitsvorgänge definiert sind, also mit einem konkreten Ergebnis (wie z.B. Bulletpoint 2).

Öffdler

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Antw:Eingruppierung Personalreferent (TVöD VKA)
« Antwort #3 am: 17.05.2022 12:21 »
Zunächst wäre zu prüfen, ob überhaupt die Eingruppierungsmerkmale und -systematiken des TVöD greifen. Die Threaderstellerin schrieb, dass es sich um einen Haustarifvertrag in Anlehnung an den TVöD handelt, das kann Alles oder Nichts bedeuten.

Len1511

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Antw:Eingruppierung Personalreferent (TVöD VKA)
« Antwort #4 am: 17.05.2022 15:46 »
Vielen Dank für das Feedback. Wie bereits erläutert, es gibt keine offizielle Stellenbeschreibung: ich mache halt all das, was notwendig ist. Auch wenn es dann darum geht, neue Arbeitsverträge zu schreiben :-)

Es ist für uns - der Personalabteilung - schwierig Eingruppierung von Verwaltunsgmitarbeiter*innen vorzunehmen, da wir nicht wissen, welche Eingruppierungsmerkmale es gibt bzw. wie diese bewertet werden. Es gab dahingehend keine Schulung o. Ä.

Habt ihr da hilfreiche Tipps? Vielleicht auch in Form von Fachliteratur?

Organisator

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Antw:Eingruppierung Personalreferent (TVöD VKA)
« Antwort #5 am: 17.05.2022 16:31 »
Vielen Dank für das Feedback. Wie bereits erläutert, es gibt keine offizielle Stellenbeschreibung: ich mache halt all das, was notwendig ist. Auch wenn es dann darum geht, neue Arbeitsverträge zu schreiben :-)

Es ist für uns - der Personalabteilung - schwierig Eingruppierung von Verwaltunsgmitarbeiter*innen vorzunehmen, da wir nicht wissen, welche Eingruppierungsmerkmale es gibt bzw. wie diese bewertet werden. Es gab dahingehend keine Schulung o. Ä.

Habt ihr da hilfreiche Tipps? Vielleicht auch in Form von Fachliteratur?

Google mal "Eingruppierungsrecht des öffentlichen Dienstes". Ohne begleitende Schulung wäre dies aber ziemlich hoffnungslos, sich gerichtsfeste Meinungen zur Eingruppierung zu bilden. Ich rege daher dringend den Besuch entsprechender Schulungen an. Kommunales Bildungswerk wäre da mein Tipp.

Ansonsten bin ich sehr irritiert hinsichtlich der Vorgehensweise. Wie will man denn zumindest ohne grobe Aufgabenbeschreibung des Arbeitgebers wissen, was zu tun ist? (vgl. auch § 106 GewO)
Wie will man sich ohne eine solche Beschreibung eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung gemäß § 12 TvöD machen? Ist die E8 dann gewürfelt?

Kaiser80

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Antw:Eingruppierung Personalreferent (TVöD VKA)
« Antwort #6 am: 18.05.2022 07:56 »

Es ist für uns - der Personalabteilung - schwierig Eingruppierung von Verwaltunsgmitarbeiter*innen vorzunehmen, da wir nicht wissen, welche Eingruppierungsmerkmale es gibt bzw. wie diese bewertet werden. Es gab dahingehend keine Schulung o. Ä.

In Anbetracht des o.g. Aufgaben- und des gewünschten Qualifikationsprofils, weiss ich jetzt grad nicht ob ich lachen oder weinen soll.
Ihr nehmt ja auch keine Eingruppierung vor. TB sind entsprechend ihrer wirksam übertragenen auszübenden Tätigkeit(en) nach §12 eingruppiert. Ihr -Personalabteilung- könnt lediglich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung abgeben. Wie man sich diese bilden soll, wenn man nicht mal weiss welche Eingruppierungsmerkmale es gibt... Junge Junge. Das "sehr irritiert" von @Organisator ist da noch 'ne sehr diplomatische umschreibung

Lars73

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Antw:Eingruppierung Personalreferent (TVöD VKA)
« Antwort #7 am: 18.05.2022 08:20 »
Zu den recht ähnlichen Bundesregelungen gibt es ganz gute Darstellungen von BMI und BVA. Im Detail unterscheidet sich der TvöD (VKA) aber vom TVöD (Bund).

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/tvoed/entgeltordnung-tvoed-bund/entgeldordnung-infobox.html

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Behoerden/Beratung/Beratungszentrum/Eingruppierung/_documents/stda_eingruppierung.html

Unbedingt abgleichen ob die entsprechenden Regelungen übereinstimmen. Aber zumindest die allgemeinen Erläuterungen zum eingruppieren passen.

Daneben unbedingt etwas Literatur vom Arbeitgeber beschaffen lassen und ggf. Schulung besuchen.
Für kleines Geld etwas wie Gamisch / Mohr; "Eingruppierung TVöD-VKA in der Praxis" anschaffen. Wobei sich eine Personalabteilung schon etwas von den größeren Kommentaren anschaffen sollte.
Denkbar z.B.
Breier  / Dassau / Faber / Hoffmann; TVöD Entgeltordnung VKA -




Len1511

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Antw:Eingruppierung Personalreferent (TVöD VKA)
« Antwort #8 am: 18.05.2022 09:26 »
Guten Morgen zusammen,

über die interne Vorgehensweise brauchen wir nicht zu sprechen.... :-X ich versuche einfach, das Beste aus der Situation zu machen und natürlich auch für mich selbst einzustehen. ;)

Kurz noch zum Hintergrund: In mehreren Gesprächen mit der Personalleitung und dem BR wurde die Eingruppierung durch die Tarifkommission thematisiert und auch kritisiert. Denn auch wir haben uns gefragt, wie Arbeitsplätze eingruppiert werden können, ohne entsprechende Stellenbeschreibungen?! Wir haben gezielt danach gefragt, welche unserer Aufgaben beispielsweise als selbstständige Leistung angesehen werden. Hier gab es leider keine befriedigende Aussage. Nach weiteren Rückfragen haben wir (betroffenen) nun von der Personalleitung den "Tipp" erhalten, einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen. Dafür suchen wir uns nun hier das nötige Rüstzeug- denn der Antrag sollte entsprechend begründet werden.

Ich wünsche allen eine tollen sonnigen Tag!

Len1511

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Antw:Eingruppierung Personalreferent (TVöD VKA)
« Antwort #9 am: 18.05.2022 09:27 »
Zu den recht ähnlichen Bundesregelungen gibt es ganz gute Darstellungen von BMI und BVA. Im Detail unterscheidet sich der TvöD (VKA) aber vom TVöD (Bund).

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/tvoed/entgeltordnung-tvoed-bund/entgeldordnung-infobox.html

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Behoerden/Beratung/Beratungszentrum/Eingruppierung/_documents/stda_eingruppierung.html

Unbedingt abgleichen ob die entsprechenden Regelungen übereinstimmen. Aber zumindest die allgemeinen Erläuterungen zum eingruppieren passen.

Daneben unbedingt etwas Literatur vom Arbeitgeber beschaffen lassen und ggf. Schulung besuchen.
Für kleines Geld etwas wie Gamisch / Mohr; "Eingruppierung TVöD-VKA in der Praxis" anschaffen. Wobei sich eine Personalabteilung schon etwas von den größeren Kommentaren anschaffen sollte.
Denkbar z.B.
Breier  / Dassau / Faber / Hoffmann; TVöD Entgeltordnung VKA -

Vielen, vielen Dank!

Herbert Meyer

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Antw:Eingruppierung Personalreferent (TVöD VKA)
« Antwort #10 am: 18.05.2022 10:50 »
Ich nehme an, die Entgeltgruppen wurden einfach so "verteilt", dass das erhaltene Brutto dem vorherigen Gehalt entspricht? Das wird ein unterhaltsamer Boomerang für den Träger, falls ihr ausreichend für eure Arbeitnehmer-Interessen eintretet.

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Antw:Eingruppierung Personalreferent (TVöD VKA)
« Antwort #11 am: 18.05.2022 12:01 »
Ich nehme an, die Entgeltgruppen wurden einfach so "verteilt", dass das erhaltene Brutto dem vorherigen Gehalt entspricht? Das wird ein unterhaltsamer Boomerang für den Träger, falls ihr ausreichend für eure Arbeitnehmer-Interessen eintretet.

Ein anderes Forenmitglied regte da immer gerne eine Eingruppierungsfeststellungsklage an, die dann das Handeln des Arbeitgeber zurecht rückt. Fände ich auch hier ganz charmant.

Len1511

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Antw:Eingruppierung Personalreferent (TVöD VKA)
« Antwort #12 am: 18.05.2022 15:30 »
Ich nehme an, die Entgeltgruppen wurden einfach so "verteilt", dass das erhaltene Brutto dem vorherigen Gehalt entspricht? Das wird ein unterhaltsamer Boomerang für den Träger, falls ihr ausreichend für eure Arbeitnehmer-Interessen eintretet.

Ein anderes Forenmitglied regte da immer gerne eine Eingruppierungsfeststellungsklage an, die dann das Handeln des Arbeitgeber zurecht rückt. Fände ich auch hier ganz charmant.

Naja... genau das möchte ich eigentlich vermeiden. Insbesondere weil ich ja selbst als Personalerin hier tätig bin :D

Organisator

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Antw:Eingruppierung Personalreferent (TVöD VKA)
« Antwort #13 am: 18.05.2022 15:38 »
Naja... genau das möchte ich eigentlich vermeiden. Insbesondere weil ich ja selbst als Personalerin hier tätig bin :D

Wie die Spielregeln aus dem Tarifvertrag sind, wurden ja jetzt ausführlich dargelegt. Insbesondere, dass ein Höhergruppierungsantrag nicht vorhanden ist und sich die Eingruppierung nach den übertragenen Tätigkeiten richtet.

Spidersangel

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Antw:Eingruppierung Personalreferent (TVöD VKA)
« Antwort #14 am: 19.05.2022 08:00 »
Und der einzige zielführende Weg eben die Eingruppierungsfeststellungsklage ist.
Alternativ kann man natürlich auch jahrelang mit einem uneinsichtigen, von der Materie keinen Plan habenden AG diskutieren und zu keinem befriedigenden Ergebnis kommen.
Ich habe 3 Jahre lang diskutiert und geendet hat das ganze dann trotzdem vor dem Arbeitsgericht.
Seither habe ich meine korrekte Eingruppierung und immer noch den gleichen AG und Arbeitsplatz.
Jeder ist Seines Glückes eigener Schmied.