Und der einzige zielführende Weg eben die Eingruppierungsfeststellungsklage ist.
Alternativ kann man natürlich auch jahrelang mit einem uneinsichtigen, von der Materie keinen Plan habenden AG diskutieren und zu keinem befriedigenden Ergebnis kommen.
Naja... genau das möchte ich eigentlich vermeiden. Insbesondere weil ich ja selbst als Personalerin hier tätig bin
Das ist doch das Problem. Ahnungsloser AG trifft auf unwissenden AN (Personalerin!!). Wurst Case...
Ich bin "erst" seit 4 Jahren in dieser Funktion tätig und hatte bisher keinerlei Berührungspunkte mit dem TVöD.
Die Einführung des TVöD dauerte nun 2 jahre an und wurde dann plötzlich am 01.04.2022-rückwirkend zum 01.01.2022- in unseren Unternehmen eingeführt. Wir hatten 3 Wochen Zeit alle Mitarbeiter*innen nach den Vorgaben der Tarifkommission überzuleiten- da 95% der Belegschaft in den SuE fallen, war die Eingruppierung und Überleitung für diesen Personenkreis relativ unspektakulär. Um die Verwaltung hat sich die Geschäftsführung selbst gekümmert und wir wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Somit habe ich mit der tatsächlichen Eingruppierung lediglich gefährliches Halbwissen. Man siehe mir meine Unwissenheit also bitte nach
Aus diesem Grund versuche ich mich hier im Forum ein wenig schlau zu machen, um zumindest einen ersten Plan zu haben. Alle, die schon länger damit arbeiten, müssten ja wissen, dass der TVöD eine eigene Religion ist und man wirklich ein wenig Zeit braucht um reinzukommen.
Die empfohlene Literatur habe ich bereits durchforstet und werde mich da ein wenig reinlesen und nach Seminaren schauen.